"ausbildungsnachhilfe" freiwillig oder pflicht?

4 Antworten

BBIG Teil 2 Berufsbildung

Kapitel 1 Berufsausbildung

Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis

Unterabschnitt 2 Pflichten der Auszubildenden

§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung

Auszubildende haben sich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet,

  1. die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,

  2. an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen, für die sie nach § 15 freigestellt werden,

  3. den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden,

  4. die für die Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten,

  5. Werkzeug, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln,

  6. über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren.

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/3118/b8610.htm

pusher987 
Beitragsersteller
 28.08.2012, 20:48

schön und gut, beantwortet meine frage aber nicht.

Seanna  28.08.2012, 21:00
@pusher987

Doch: du hast dich zu bemühen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Ist das ohne Nachhilfe nicht möglich, hast du sie in Anspruch zu nehmen, sonst vernachlässigst du deine Pflichten als Auszubildender und das ist meines Wissens ein Kündigungsgrund (so generell, nicht wegen jeder Kleinigkeit..).

TETTET  29.08.2012, 10:42
@Seanna

Nur wenn der Ag sie dafür freistellt.

Ist doch ganz einfach, Dein AG bietet Dir Hilfe an um Dein Ausbildungsziel zu bestehen, lehnst Du diese ab, kann er auch Dich ablehnen - die Folgen davon kannst Du Dir selbst ausmalen, ich persönlich als AG würde mich so schnell wie irgend rechtlich möglich von Dir trennen wenn Du ablehntest...

TETTET  29.08.2012, 10:41

Also nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung.

Mathematrix  29.08.2012, 10:57
@TETTET

Nee, schon vorher, im Zweifel belastbare Gründe lassen sich finden...

TETTET  29.08.2012, 11:15
@Mathematrix

Welche sollten das wohl sein?

Mathematrix  29.08.2012, 11:26
@TETTET

In der Sache bedingte oder wenn der AG böse ist, konstruierte - bist Du wirklich so naiv, wenn ein Ag einen An loswerden möchte finden sich immer Gründe die im Zweifel bestand haben und in einem solchen Fall ist es meiner Meinung nach sogar vollkommen berechtigt...

TETTET  29.08.2012, 11:42
@Mathematrix

Blafasel, nenn mal einen konreten Grund, den der AG konstruieren kann, um einen Azubi los zu werden. In einem solchen Fall ist es auch völliger Käse.

Mathematrix  29.08.2012, 17:32
@TETTET

Du warst nie AG, gell...

TETTET  30.08.2012, 07:34
@Mathematrix

Wo bleibt der Grund? Bisher kommt nur Gelaber, wie schlecht es doch dem armen AG geht.

Mathematrix  30.08.2012, 07:46
@TETTET

Ein Azubi kostet den AG und den Steuerzahler eine Menge Geld und meist bekommt der noch in vielen Berufen eine Ausbildungsvergütung obendrauf.

Jetzt setzt der AG noch einen drauf indem er ihn zusätzlich fördert (das geschieht übrigens oft auch noch auf Kosten des AG, hatte selbst genug Azubis in der Nachhilfe) und der Azubi lehnt das ab, damit signalisiert er dem AG auch eine Ablehnung ihm gegenüber und gegenüber des Betriebes. Einen solches Azubi brauch kein AG, also raus damit.

Was genau ist daran so schwer zu verstehen...

TETTET  30.08.2012, 07:59
@Mathematrix

Es gab hier gar keine Moralfrage sondern eine nach Rechtslage. Du hast behauptet, es würden sich Gründe für eine Kündigung finden lassen, kannst aber nicht liefern. Gib doch einfach zu, dass du falsch lagst.

Mathematrix  30.08.2012, 08:16
@TETTET

Die Gründe braucht es nur im äußersten Fall, das Gespräch reicht i.d.R., ich hatte hunderte Mitarbeiter über die Jahre und musste mich nur von einigen wenigen trennen, nie kam es da zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, ja nicht mal zu einer Kündigung durch mich, alles konnte gütlich geregelt werden, ich ließ sie gehen...

Rein rechtlich gilt u.a. für Auszubildende, in der Probezeit kann ohne Angaben von Gründen gekündigt werden, danach können sich beide per Auflösung einigen oder der AG kann aus trifftigem Grund kündigen, z.B. wg. durchgehend schlechten Leistungen die das Ausbildungsziel in Frage stellen, nicht (angemessenem) Führen der Ausbildungsnachweise, wiederholtem unentschuldigten Fehlen oder zu spät kommen, Verweigerung von Arbeitsanweisungen, schwänzen der Berufsschule, Missachtung von Geboten und Verboten, wiederholte fahrlässige Beschädigung von Betriebseigentum, nachgewiesener Diebstahl, allg. Unfähigkeit für den Beruf u.a. durch Krankheit etc.

TETTET  30.08.2012, 08:24
@Mathematrix

Welcher der von dir angeführten Gründe lässt sich konstruieren?

Mathematrix  30.08.2012, 08:31
@TETTET

Dokumentieren dürfte meist ausreichen, ansonsten sind die im Zweifel belastbaren Gründe in ihrer rechtlichen Auslegbarkeit im Rahmen der Defintionen z.g.T. recht dehnbar.

Worauf willst Du eigentlich hinaus?

Wenn ein AG sich von einem AN trennen will, wird er das langfristig immer durchsetzen können, alles andere wird den AN auf Dauer auffressen, da hilft auch kein Gerichtsurteil.

TETTET  30.08.2012, 08:34
@Mathematrix

Du hast behauptet, es liessen sich belastbare Gründe finde, d. h. konstruieren. Das habe ich bestritten. Bisher bleibst du den Beleg für deine These schuldig. Dass es illegale Möglichkeiten wie Mobbing gibt, habe ich nicht bestritten.

Mathematrix  30.08.2012, 08:41
@TETTET

Was genau verstehst Du eigentlich nicht, von so jemandem wie Dir würde ich mich als AG z.B. auch ganz schnell trennen, höchstwahrscheinlich wäre es aber schon im Vorfeld zu keinem Arbeitsverhältnis gekommen...

TETTET  30.08.2012, 09:03
@Mathematrix

Was soll ich denn verstehen? Du hast behauptet, es gäbe eine legale Möglichkeit Azubis los zu werden, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen. Bisher hast du keine genannt. Was mein AG mit der Sache zu tun hat, verstehe ich allerdings nicht.

Mathematrix  30.08.2012, 09:11
@TETTET

Ich habe doch schon etliche rechtlich belastbare Gründe genannt und da gibt es sicher hundert mehr und jeder Azubi wird da in irgendein Fettnäpfchen treten, wenn der AG es nur ausreichend dokumentieren möchte, weil der Azubi ihm dafür Gründe gibt.

Was Dein AG macht, ist dessen Sache, Deiner wäre ich sicher nicht, weil Dein Nervfaktor einfach zu hoch ist.

TETTET  30.08.2012, 09:23
@Mathematrix

Du hast offensichtlich noch nicht versucht, einen Azubi raus zu werfen. In Deutschland ist das mit konstruierten Gründen nicht möglich, da die Gründe hierfür so schwerwiegend sein müssen, dass man sie nicht konstruieren kann. Die ein oder andere leichte Verfehlung reicht dafür bei weitem nicht aus.

Stimmt, du wärst nicht mein AG. Mein AG sieht auch mal ein, wenn er Unrecht hat.

Mathematrix  30.08.2012, 09:26
@TETTET

Du hast offensichtlich noch nicht versucht, einen Azubi raus zu werfen.

Ich selbst nicht, weil ich keine hatte, aber ich hatte oft mit rausgeworfenen Azubis zu tun, das geht viel einfacher und schneller als Du annimmst.

TETTET  30.08.2012, 09:37
@Mathematrix

Ich war des öfteren mit Azubis vor Gericht. Da hat so gut wie keine Kündigung bestand gehabt. Im Übrigen nehme ich nicht an, sondern ich weiss.

Mathematrix  30.08.2012, 09:45
@TETTET

Jaja, in welcher Funktion denn?

Mathematrix  30.08.2012, 09:56
@TETTET

Geh' woanders trollen, Du bindest wertvolle Zeit von produktiven Bürgern und minderst so das Bruttosozialprodukt.

Surfst Du eigentlich gerade von deinem Ausbildungsplatz aus, auch das kann ein Kündigungsgrund sein...

TETTET  30.08.2012, 10:01
@Mathematrix

Nö, von meinem Arbeitsplatz mit Erlaubnis. Wie kommst du auf trollen. Wenn du nur einen Beleg für deinen Unsinn hättest, könntest dui ihn doch anführen, und ich bräuchte nicht mehr fragen.

Mathematrix  30.08.2012, 10:22
@TETTET

Nö, von meinem Arbeitsplatz mit Erlaubnis.

Na klar, als bezahlter Azubi und mit Erlaubnis für private Obsessionen vom AG, aber danke für Dein Outing...

... und EOD.

TETTET  30.08.2012, 10:24
@Mathematrix

Woraus schliesst du eigentlich, dass ich Azubi bin? Damit ist der Rest deines Postings genauso so schwachsinnig wie die übrigen. Den Beleg für deine unhaltbaren Thesen oben bist du immer noch schuldig. Da duden jedoch nicht bringen kannst, versuchst du jetzt persönlich zu werden? Wie alt bist du? 5?

Mathematrix  30.08.2012, 10:30
@TETTET

Du schriebst es selbst - aber nun genug mit der Trollfütterung...

TETTET  30.08.2012, 11:08
@TETTET

Ich finde die Stelle einfach nicht. Aber das behaupten von Unsinn zieht sich ja durch deine sämtlichen Posts.

Mathematrix  30.08.2012, 16:31
@TETTET

Gnaz einfache Frage, bist Du Azubi oder nicht?

TETTET  31.08.2012, 07:28
@Mathematrix

Einfache Antwort: Meine Berufsausbildung habe ich vor 13 Jahren abgeschlossen.

Mathematrix  31.08.2012, 10:31
@TETTET

Na, dann sind doch erst recht Deine Fragen völlig unsinnig, Du solltest schon erlebt haben wie sich AG rechtskonform von missliebigen Mitarbeitern trennen die nicht gehen wollen...

TETTET  31.08.2012, 10:51
@Mathematrix

Auch wenn du dich die ganze Zeit der Erkenntnis verweigerst, ist ein Azubi kein normaler AN. Die Hürden zur Kündigung eines Azubis sind nun einmal so hoch, dass es keine konstruierbaren Gründe dafür gibt.

Mathematrix  31.08.2012, 11:04
@TETTET

Falsch, im Zweifel belastbare Gründe nannte ich und nochmal, mir persönlich sind beruflich bedingt genug Azubis bekannt die aus den genannten, ähnlichen oder anderen Gründen ihren Ausbildungsplatz verloren haben.

TETTET  31.08.2012, 11:10
@Mathematrix

Dann erklär mir doch für einen von diesen Gründen

nicht (angemessenem) Führen der Ausbildungsnachweise, wiederholtem unentschuldigten Fehlen oder zu spät kommen, Verweigerung von Arbeitsanweisungen, schwänzen der Berufsschule, Missachtung von Geboten und Verboten, wiederholte fahrlässige Beschädigung von Betriebseigentum, nachgewiesener Diebstahl, allg. Unfähigkeit für den Beruf u.a. durch Krankheit etc.

wie du ihn konstruierst.

Sicher kann dich niemand zur Nachhilfe zwingen-solange die Noten nicht zu schlecht sind (Ausbildungsziel nicht erreicht). Allerdings hört es sich für mich so an, als ob dein Chef Interesse daran hat dich im Betrieb zu halten...und Bildung schadet selten.

Während der Arbeitszeit, ja, außerhalb, nein.