LKWFührerschein durch Arbeitgeber finanziert. Muss ich nach 3 Jahren zurück bezahlen? Wenn ja wieviel
Hallo meine frage lautet: Arbeite seit 8 Jahren bei einer kleinen Spedition (13) fahrer. Am 15.3.2013 wurde mir der lkw Führerschein bezahlt. 3400€. Jetzt habe ich zum 01.08.2016 gekündigt. Beim kündigungsgespräch deutete mein Chef mir an das wenn ich wirklich gehen würde er einen teil der kosten des Führerschein zurück verlangen würde. Ihm wären 3 Jahre zu wenig für seine Investition. Jetzt meine Frage. Da wir keinen Vertrag haben über die Rückerstattung weiß ich nicht was er mir berechnen kann. Bin momentan in der privatinsolvenz daher brauchen wir jeden Cent und ich möchte nicht mehr bezahlen als ich muss. Könnten sie mir da weiterhelfen
3 Antworten
Aus eigener Erfahrung (Berufspraxis) weiß ich, dass viele Speditionen, die ihren Fahrern den LKW-Führerschein finanzieren, mit ihren Fahrern eine Betriebs-zugehörigkeit von mindestens 5 Jahren vereinbaren. Da Ihr aber offensichtlich nichts vertraglich vereinbart habt (und besagte 5 Jahre vermutlich auch kein "Gesetz" ist), wäre ein möglicher Rückzahlungsbetrag Verhandlungssache.
Richtig:
Gibt es keine Vereinbarung zu einer Bindungsfrist, muss auch nichts zurück gezahlt werden.
Das wäre eine Möglichkeit. Will im guten auseinander gehen.
Üblich ist natürlich eine Bindung, die mit einer Rückzahlungstaffel verbunden ist, die monatlich sinkt. Da das Bundesarbeitsgericht 2009 (http://lexetius.com/2009,1053) entschieden hat, dass die Bindungsfrist nach Finanzierung einer Fortbildung - also auch der LKW-Führerschein - deutlich unter 5 Jahren liegen müsse, kann das als erster Rahmen gesehen werden.
Außerdem hat das BAG angedeutet, dass ein Rückzahlungszeitraum von 24 Monaten durchaus angemessen sein könnte. Im Einzelfall sei natürlich zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer auch über den aktuellen Job hinaus Vorteile entstehen, was bei Dir mit Sicherheit gegeben ist.
Da du jetzt 39 Monate gewartet hast, würde ich Deine Chancen als ziemlich gut bewerten, dass Du nichts zurückzahlen musst.
Verbindlicher kann natürlich nur die Auskunft der kostenlosen Rechtsberatung der Gewerkschaft Verdi sein, bei der Du hoffentlich Mitglied bist. Die Alternative ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, bei dem die Erstberatung maximal € 226,10 kosten darf, bei Deinem vermuteten LKW-Fahrergehalt und dem Streitwert mit Sicherheit eher in Richtung € 150,--, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Eben dafür, dass eine solche Führerscheinfinanzierung ohne Vereinbarung ohne wenn und aber als dusselige Großherzigkeit des Arbeitgebers bewertet werden muss, habe ich nicht genügend Belege gefunden.
Außerdem sind vor dem Hintergrund, dass solche Modalitäten im Speditionsgewerbe eher die Regel als die Ausnahme sind und dass der Geldfluss nachweisbar sein wird, mündliche Abreden durchaus bindend. § 621 BGB macht die Ausgangsposition des Spediteurs nicht unbedingt schlechter und fehlende Zeugen sind das geringste Problem. 99% aller Arbeitnehmer bezeugen den Geozentrismus, wenn das ihrer Arbeitsplatz sichert.
Die Fettformatierung Deines Kernsatzes erkenne ich natürlich - langsam unter vielfachen Verbeugungen rückwärts gen Ausgang drängend - als letzte Instanz an.
Ich gehe schlicht und einfach davon aus, dass der Fragesteller sein "Problem" hier nicht schildern würde, wenn es eine Bindungs-/Rückzahlugnsvereinbarung gäbe! Und eine solche vom Fragesteller erwähnte Formulierung des Arbeitgebers "Ihm wären 3 Jahre zu wenig für seine Investition." spricht ziemlich deutlich dafür, dass es eine solche Vereinbarung eben nicht gibt!
Was soll denn der von Dir angeführte § 621 "Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen" BGB überhaupt mit dem Fragefall zu tun haben?
Auch was Du mit der Aussage "99% aller Arbeitnehmer bezeugen den Geozentrismus, wenn das ihrer Arbeitsplatz sichert." in diesem Zusammenhang hier konkret ausdrücken willst, ist mir schleierhaft; dem Geozentrismus aus opportunistischen Gründen zuzustimmen, ist etwas Anderes, als unter Umständen eine Strafe wegen uneidlicher Falschaussage zu riskieren!
Der letzte Absatz - der wohl den krönenden Abschluss und Beweis Deiner Eloquenz liefern soll - ist einfach nur albern.
Was soll denn der von Dir angeführte § 621 "Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen" BGB überhaupt mit dem Fragefall zu tun haben?
Nichts, sorry, es war ein Zahlendreher. Gemeint war § 612 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__612.html
Da ich selbst vor Jahren als Mitglied eines in Gründung befindlichen Betriebsrates mit sämtlichen Ausprägungen des Opportunismus von Kollegen bis hin zur uneidlichen Falschaussage konfrontiert war, würde ich es gerade in einer Klitsche wie bei dem Fragesteller nicht für ausgeschlossen halten, dass sich nicht doch irgendeine Buchhalterin plötzlich an eine mündliche Vereinbarung erinnert.
Hier geht es oft weniger um die Kohle als um eine persönliche Kränkung solcher Old school Chefs, die dann Schaum vor dem Mund bekommen, wenn ein guter Mann eine neue Herausforderung sucht.
Auch beim § 612 besteht kein Sachzusammenhang mit dem Frageproblem.
Bei den übrigen Aussagen will ich Dir nicht unbedingt widersprechen!
Das hilft schon sehr weiter vielen Dank
Bei Privatinsolvenz gekündigt?
Hast Du einen besseren Job gefunden?
Wenn es keine schriftliche Vereinbarung über die FS-Ausbildung und auch nichts darüber im Arbeitsvertrag steht, brauchst Du dem Chef nichts zu zahlen. - Ob er Dich verklagen kann, weiß ich nicht, aber sein Anwalt.
Richtig:
Gibt es keine Vereinbarung zu einer Bindungsfrist, muss auch nichts zurück gezahlt werden.
Ja habe einen besseren. Ich Danke dir
Gut recherchiert - aber:
Die gerichtlichen Entscheidungen zu den Bindefristen sind völlig irrelevant, wenn es keine arbeitsvertragliche Vereinbarung gibt, die eine solche Bindungsfrist festschreibt!
Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, muss auch nichts zurück gezahlt werden!