haus und hofverbot bei zwei eigentümer
Hallo,
ich bräuchte mal euren rat es geht um ein hausverbot (privat) ...... es handelt sich um meine freundin , deren schwester und mich selbst........ meine freundin und ihre schwester besitzen gemeinsam zu gleichen teilen ein grundstück also jeden gehört 50 % das betrifft auch die häuser das haus meiner freundin gehört der schwester zu 50 % mit und umgedreht auch das haus der schwester gehört meiner freundin zu 50 % ......... mein problem ist jetzt ihre schwester hat gegen mich ein haus und hofverbot per sms ausgesprochen ohne jeglichen grund wo meine freundin aber nix von wusste kann meine freundin als mit eigentümerin für ihre hälfte vom haus und grund stück das haus und hofverbot wieder aufheben ??????
5 Antworten
Solange Du einen Mieter oder Besitzer des Hauses besuchst, kann kein anderer als diese Personen, Dir ein Hausverbot erteilen. Selbst wenn deine Freundin nur Mieterin in dem Haus wären, und nur dort wohnen, Miete zahlen, könnte Dir der Hauseigentümer kein Hausverbot erteilen.
Aber es gibt Ausnahme: Du benimmst Dich z.B: durch Gealt entsprechend schädigend in dem Haus. So z.B bei Zerstörungen von Briefkästen, Grafitti, usw.
In dem Fall, wo Du deine Freundin besuchsen willst, die dort z.B. nur ein Zimmer besitzt, kannst Du das auch weiterhin. Es ist dann aber so, dassd Du dann nur die Möglichkeit hast, deine Freundin in ihrem Zimmer zu besuchen. Aber z.B: nicht in der Küche oder dem WOhnzimmer mit Ihr sitzen darfst.
Mieter oder Besitzer
Wieso "oder"? Der Mieter ist im Regelfall auch der Besitzer, es sei denn, die Wohnung ist nicht vermietet und wird ggf. vom Eigentümer selbst bewohnt...
wenn eine 50%-partei das verbot aussprechen kann, dann kann eine 50%-partei das verbot auch wieder aufheben. jedoch bringt das ja nichts, da kommt am ende pingpong dabei heraus. ich finde es ist eine frage des anstandes, wenn man irgendwo nicht gern gesehen ist geht man da nicht hin.
Ja, das kann sie, Hausrecht hat nicht der Eigentümer, sondern der jeweilige Bewohner...
Nein, denn sie wird ohne Zustimmung der Schwester Dir die Wohnung nicht zur Verfügung stellen können, denn im Innenverhältnis bedarf eine solche Vermietung der Einigkeit aller Eigentümer, selbst wenn vom Mietverhältnis dieser Mietvertrag zunächst gültig wäre. Wenn die Schwester jedoch Deiner Freundin das Recht zur alleinigen Unterschrift abstreitet, wird der Vertrag ungültig...
Falsch. Wenn ich eine Wohnung miete oder besitze, so habe ich als Mieter das Hausrecht, wen ich empfangen möchte. Das kann der Besitzer leider nicht untersagen, wen ich empfangen möchte.
Und wo ist da jetzt der Fehler? Genau das habe ich doch geschrieben...
Wenn ich eine Wohnung miete oder besitze, so habe ich als Mieter das Hausrecht, wen ich empfangen möchte. Das kann der Besitzer leider nicht untersagen
Ah, verstehe, der Fehler liegt auf Deiner Seite, denn Du setzt den Besitzer mit dem Eigentümer gleich. Da muss ich Dich wohl mal aufklären, rechtlich ist der Besitzer der Mieter, nicht der Eigentümer...
Erst lesen, dann denken, dann tippen, ich sag's immer wieder, das gilt auch (und besonders) für Diamant-Fraganten...
sie sollte erst mal begründen, warum sie das Verbot ausgesprochen hat.
Einfach so, ohne Grund ...?
ja ohne grund weil die beide mächtig zerstritten sind und ich zu meiner freundin halte und diese mir jetzt auch noch ihre hälfte des haus und gründstückes vermieten möchte und das passt ihre schwester nicht
ungeachtet der gesetztlichen lage: kindergarten?
meine güte, ihr seid doch wohl nicht gerade 12 oder? deine freundin sollte ihrer schwester doch klar machen können, was für ein unsinn das ist?
problem ist die sind sowas von zerstritten das sie nicht mehr mit einander reden
dann würde ich es getrost ignorieren. spätestens vor gericht (wo sie keine chance hat) muss sie reden.
meine freundin wohnt ja nicht in ihrem haus sie will es mir ja vermieten ist aber dort mit eigentümerin wie gesagt jeden gehört die hälfte könnte ich da jetzt auch einziehen wenn sie mir einen mietsvertrag gibt wo ihre schwester nicht zu gestimmt hat