Darf mein Mann meiner Freundin Hausverbot erteilen?
Mein Mann und ich sind jeweils hälftig Eigentümer eines selbst bewohnten EFH. Nun hat er einer meiner Freundinnen Hausverbot via email erteilt. Ich lebe mit ihm in Trennung und er meint wohl, dass sie "Schuld" an meinem Wunsch ist, auszuziehen. Er kennt sie kaum. Hat dieses Hausverbot denn eine rechtliche Grundlage? Ich meine nicht...
6 Antworten
Da muss man noch nicht einmal einen Gesetzestext bemühen:
Wenn Dein Mann wirksam ein Hausverbot aussprechen kann, dann kannst Du es ebenso wirksam wieder aufheben.
Ein Hausfriedensbruch liegt schon allein deshalb nicht vor, weil die Voraussetzung des "Verweilens ohne Befugnis" nicht erfüllt ist.
Dein Mann kann deiner Freundin selbstverständlich Hausverbot erteilen, aber das Hausrecht liegt gleichermaßen bei dir, so das du deiner Freundin gestatten kannst das Haus zu betreten. Wirklich wirksam ist das Hausverbot nur für die von ihm allein genutzten Räume.
Da jedem von euch das Haus zur Hälfte gehört, kann er ein Hausverbot rein rechtlich betrachtet nicht allein aussprechen. Das bedarf deiner Zustimmung. Gibst du ihm diese nicht, gilt das Hausverbot als nicht gegeben. Er kann deiner Freundin natürlich untersagen, seine privaten Räume zu betreten, aber gemeinschaftlich genutzte Räume benötigen dann ein beiderseitiges Hausverbot.
Dafuq?
Nein, darf er nicht. Da musst Du mit einverstanden sein.
Er hat genau so Hausrecht wie du.
Wenn sie die Wohnung nun noch einmal aufsucht, macht sie sich strafbar.