Ungerecht und unbegründet Hausverbot geben?
Ich war Ende letzten Jahres auf einer Party.Auf dieser gab es kurz gesagt den Vorfall das unprofessionelle Securitys einen Besucher der Party verlezt haben. Folglich hab ich die Polizei und den Krankenwagen informiert, da der geschädigte Bewusstlos auf dem Boden lag. Dadurch das ich gegen den "Sicherheitsdienst" vor Gericht ausgesagt habe erteilte mir der Veranstalter Hausverbot. Das schlimme ist jede Party in unserem Dorf ist dort und jeder kann dort hin und ich muss zu Hause bleiben. Das beleidigt mich in jeder Art und Weise. Langsam geht mir das echt auf die Psyche das ich immer zu Hause bleiben muss wenn dort was ist. Zu dem wurde meinem Vater das selbe erteilt wegen dem selben Grund. Das kränkt meine Ehre enorm. Egal wie doof sich das anhört. Kann ich dagegen vorgehen? Bitte um schnelle Antworten.
9 Antworten
Ganz so eindeutig wie hier fast alle behaupten ist die Rechtslage nicht. Ganz grundsätzlich stimmt es natürlich schon, dass der Veranstalter sein Hausrecht nach Ermessen ausüben kann- die Rechtsprechung macht aber bei dem Thema zwei Einschränkungen. Zum einen bei der Diskriminierung (hier eher nicht der Fall)- zum anderen in den Fällen, wo ein Geschäft oder eine Veranstaltung für den Publikumsverkehr geöffnet ist - denn hierbei muss sehr wohl ein sachlicher Grund für das Verbot vorliegen. Würde für dich ja erstmal gut klingen- das Thema sachlicher Grund kann man aber weit fassen. Angnommen du würdest tatsächlich gegen die Sache klagen, dann könnte der Veranstalter (zumindest wenn er es clever anstellt) sich alles mögliche ausdenken- was du entweder in der Vergangenheit "angestellt" hast (abgesehen von der Aussage die meines Erachtens keinen Grund darstellen dürfte) oder wenn dir ein Gericht Recht geben sollte könnte sich der Veranstalter bei der ersten Gelegenheit direkt wieder einen neuen Grund für ein Hausverbot ausdenken. Die Sache ist schon echt ungerecht- der Veranstalter sitzt aber am längeren Hebel. Von daher wäre der einfachste Weg wohl das Gespräch mit dem Veranstalter zu suchen.
der >Veranstalter hat Hausrecht. Er bestimmt wer auf die Party darf und wer nicht. Er muss weder dir noch sonst jemanden einen Grund sagen. Da bringt es auch nichts, wenn du per Gericht dagegen vorgehst. Ich denke die einzige Möglichkeit wäre, dich mit dem Veranstalter auszusprechen aber ich denke, dass er so hohe Kosten durch dich hatte, dass ihm dein Wunsch nach Party ziemlich am A***** vorbei geht...... würde es mir auch.....
Juristisch kannst du nicht dagegen vorgehen. Der Hausherr braucht keinen Grund, um dir Hausveot zu geben. Aber vielleicht würde es helfen, wenn du mal das Gespräch mit dem Veranstalter suchst, zusammen mit deinem Vater.
Ansonsten: Du hast alles richtig gemacht, darauf kannst du stolz sein.
Doch, wenn er die Räume für ein Veranstaltung gemietet hat, ist er in dem Moment der Hausherr, hat Hausrecht.
Leider nein, der Besitzer hat das Hausrecht und darf das. Ungerecht hin, oder her, spielt hier keine Rolle.
okay.. Dann wird er auf andere Weise zahlen. Das lass ich mir nicht bieten. Danke für die Infos.
Ich hab das Falsch erklärt. Der Veranstalter ist nicht Besitzer des Grundstücks das ist die öffentliche Festhalle unseres Dorfes und ledliglich für diesen einen Abend "gemietet"
Das macht keinen Unterschied. In dem Moment, wo er Veranstalter ist, hat er auch das Hausrecht für seine Veranstaltungen. Ich hab meine Wohnung auch nur gemietet und hab trotzdem das Hausrecht.
Nein, da kannst Du nichts machen. Die Securety hat in dem Moment Hausrecht und kann jeden abweisen.
Keine Privatveranstaltung er ist nicht der Hausherr sorry fürs falsche ausdrücken.