Haus ersteigert, wann kann ich die Schlösser austauschen?
Hallo!
Ich habe ein Haus ersteigert. Die Leute sind schon ausgezogen, haben aber noch jede Menge Gerümpel im Haus. Hatte ihnen bis zum Ende des Monats Zeit gegeben, sie haben auch zugestimmt. Aber die Frage der "Schlüsselübergabe" haben sie immer gekonnt ignoriert. Kann ich ende des Monats einfach die Schlösser tauschen? Ich mein, es ist mein Haus... Was kann ich mit den restlichen Sachen machen die die Leute bis dahin nicht abgeholt haben?? Kann ich das entsorgen nach erneuter Fristsetzung?? Wie teuer ist soetwas?
Und an wen muss ich mich wegen den Schlössern wenden? Macht das ein Schlüsseldienst? Weil ich habe ja nur den Zuschlagsbescheid, bin noch nicht dort gemeldet. Was wäre hierfür ein realistischer Preis? Für 2 Türen? Es gibt auch noch einen Hintereingang. Muss ich Zeugen dafür haben??
Kann mir jemand helfen??
MfG
8 Antworten
- Frist abwarten
- Ja, du kannst die Schlösser austauschen, aber ich würde das ohne Schlüsseldienst machen, das wird teuer. Eine handwerlich begabte Person ändert ein Schloss in einigen Minuten. Du musst den Vorbesitzern nochmal eine schriftliche Frist setzen damit sie ihre Sachen abholen können, nach Ablauf der Frist musst du die Sachen gesondert lagern. Wenn du das nicht machst, könnten sie Schadenersatz geltend machen. Wenn die restlichen Sachen "Müll" sind, würde ich sie unter Zeugen auf den Sperrmüll stellen.
In deinem Schreiben an die vorigen Eigentümer musst du ihnen eine Frist zur Abholung setzen mit dem Zusatz, dass die Sachen nach dem Tag der Frist auf den Sperrmüll kommen oder in einer anderen Art vernichtet werden. Das ist wichtig.
Hallo,
wenn die Leute ausgezogen sind, würde ich nicht lange rumtun.
Einfach selber Schlösser austauschen. Den Leuten sagen sie haben 2 Wochen Zeit das Gerümpel abzuholen, ansonsten gehts zum Recyclinghof bzw. es wird ein Container bestellt.
Gruss feurigel
sobald das haus offiziell dir gehört !
soweit ich weis kannst du es sofort machen! wenn du das haus aber in raten abbezahlst musst du erst mit dem vorherigen besitzer reden !
..das ist falsch!
Jederzeit, da sie dort nicht mehr wohnen, Du musst ihnen die Sachen nur aushändigen bzw. das Abholen ermöglichen
Das darst Du sofort machen. Auch wenn sie Ihre Sachen nicht fristgerecht abholen, darfst du diese nicht entsorgen. Evt.vorübergehend in die Garage o.ä....