Türschloss nicht bündig eingebaut vom Vermieter
Hallo, als ich in meine Wohnung im Sommer 2013 eingezogen bin, tauschte die Vermieterin am Tag der Schlüsselübergabe die Schlösser aus. So weit, so gut. Vor ein paar Wochen sperrte sich mein Nachbar in der Wohnung gegenüber aus und musste den Schlüsseldienst rufen. Dieser sagte mir dann, weil er es zufällig bemerkte, dass mein Türschloss viel zu weit vorsteht (1-2cm) und es bündig sein muss, weil so eine erhöhte Gefahr eines Einbruchs besteht. Laut Kleinreperaturklausel in meinem Mietvertrag müsste ich den richtigen Einbau bzw. neuen Einbau eines Schlosses zahlen, wenn der Preis unter 75 Euro liegt. Der Schlüsseldienst möchte 60 Euro dafür haben. Ich sehe aber gar nicht ein, dafür zu zahlen, wenn meine Vermieterin das Schloss falsch einbaut. Die Vermietergesellschaft fühlt sich dafür nicht verantwortlich, die würden nur jemanden schicken, wenn es sich um ein Schließsystem des ganzen Hauses (also Wohnungsschlüssel und Haustürschlüssel sind der selbe) handeln würde. Selbst wenn sie dafür nicht verantwortlich sind, frage ich mich, wieso sie dann das Schloss neu einbaut und das auch noch falsch. Grüße und vielen Dank!
7 Antworten
Eine normale Wohnungstür ist für Einbrecher kein Hindernis. Egal, ob ein Zylinder übersteht oder nicht. Nur besonders hochwertige Türen können Einbrecher wirksam abhalten.
Als Mieter hat man aber auch die Möglichkeit, den Einbruchschutz zu verbessern. Dazu solltest Du Dich beraten lassen, wenn Du besorgt bist, dass bei Euch die Einbruchsgefahr höher ist, als normal. Ein Beispiel:
Suche im i-net mal nach "Panzerriegel".
Was ich vielleicht noch dazusagen kann: Oft zickt das Schloss auch rum, der Schlüssel lässt sich nicht richtig drehen und manchmal komme ich morgens minutenlang nicht aus der Wohnung, weil ich einfach nicht aufschließen kann.
Was die Einbruchsicherheit betrifft, gibt es keine bindenden Vorschriften. So wie dein Schloss sehen heute noch Millionen von Türschlössern aus.
Der Schlüsseldienst wollte einfach ein Geschäft einfädeln.
Wenn Du etwas ändern willst, musst Du selbst zahlen.
Der Austausch eines falsch eingesetzten Zylinders ist aber keine Kleinstreparatur.
Der Vermieter muss gar nichts zahlen, da es keine Vorschrift gibt, was die Einbruchsicherheit betrifft.
Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus.
Klingt gut, aber wo wird das so definiert? Unter der Klausel werden die Türschlösser mit aufgeführt.
Aus deinem Link weiter unten: " Eine Nachbesserung kann nicht verlangt werden, es sei denn, die vorhandenen Einrichtungen erweisen sich nach dem Einzug als mangelhaft. "
Unter der Klausel werden die Türschlösser mit aufgeführt.
Das Türschloss ist ja nicht defekt sondern entspricht nur Deinen Wünschen nicht. Also musst Du in jedem Fall selbst zahlen.
Da steht auch:
Ist es bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete als Wertverbesserungszuschlag.
Noch gab es keine Einbruchsversuche, aber hier in der Gegend ist das eine Frage der Zeit. Ich will keine "besonderen Sicherungsmaßnahmen", sondern nur ein vernünftig eingebautes Schloss, was sich normal auf- und zuschließen lässt. ;)
Genau diese Situation läßt einen Vermieter auch überlegen: Was ist schlimmer? Ein herausgedrehter Schloßzylinder oder eine mit einem Hebel aufgebrochene, also aus dem Schliessblech heraus- bzw. eingebrochene Wohnungstür.
Im ersten Fall ist das Schloß defekt und im zweiten die ganze Tür. Für den Einbrecher, der mit allem rechnet, ist es einerlei, denn sein Ziel, in die Wohnung zu kommen erreicht er so oder so. Für Dich ist der Schaden am Ende auch gleich.
Wirklichen Schutz bietet nur eine besonders teure und aufwändige Wohnungseingangstür, die über zusätzliche Sperrriegel verfügt und vom Material her so ist, dass man schon Panzerknacker sein muss, um durch die Tür in die Wohnung zu kommen.
Das wird Deine Vermieterin aber wohl kaum bezahlen.
Die Kleinreparaturklausel zieht nicht!
Mache das doch einfach ganz anders. Lasse dich von der Polizei in deiner Wohnung über Sicherheitsmaßnahmemn (Einbrch) informieren. Dann wird sich herausstellen, dass das ein Mangel am Mietobjekt ist und der Vermieter muss auf seine Kosten handeln.
Wenn das alles fach- und sachgerecht ist, dann zahlt ja auch jede Versicherung bei einem Einbruch über das vorstehende Türschloß? Na, wer das glaubt?
Für mich auch weiterhin eine vorsätzliche Einbruchshilfe und grobe Fahrlässigkeit.
Es ist kein Mangel. Die Wohnung ist abschließbar. Wenn auch nicht vielleicht so sicher, wie ein bündiges Schloss, aber die Mindestvoraussetzungen sind erfüllt.
Was Du hier anmerkst ist absolutes Grundwissen eines jeden "Wohnungs-Bewohners". Genauso aber auch eines jeden Wohnungseigentümers, der vermietet.
Jedoch gibt es keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Schloßzylinder bündig verbaut werden. Auch wenn also das bei Dir objektiv falsch ist, ist es erlaubt und Du hast keinen Anspruch darauf, dass die Vermieterin jetzt auf ihre Kosten den Schloßzylinder wechselt.
Es empfiehlt sich sowieso für jeden Mieter, einen eigenen Schloßzylinder zu beschaffen, um sicher zu stellen, dass auch der/die Vermieter/in nicht mit einem heimlich zurück behaltenen Schlüssel in die Wohnung kann.
60 € muss das aber nicht kosten. Es gibt auch günstigere Anbieter, bzw. Baumärkte u. a., die auch günstigere Zylinder haben. So etwa ab 20 € mit mind. 2 Schlüssel.
Die Kleinreparaturklausel ist hier ohne Bedeutung, da es sich nicht um eine Reparatur handelt. Schlösser die zicken, kann man ganz einfach ölen und dann gehen sie normalerweise wieder wie "geschmiert".
Schlösser die zicken, kann man ganz einfach ölen
Auf keinen Fall! Das führt dazu, dass der Zylinder nicht mehr funktioniert, er verklebt. Hierfür gibt es Graphitpulver in kleinen Fläschchen zum reinblasen. Gibt es bei jedem Schlüsseldienst, evtl. auch im Baumarkt.
Der Schlüsseldienst will kein Geschäft einfädeln, den habe ich angerufen, um mich über den Preis zu informieren. Wenn er mehr als die im Vertrag angegebene Obergrenze von 75 Euro haben möchte, wäre die Sache gegessen und ich müsste gar nichts zahlen.