Mieter bohrt in Haustür - Sachbeschädigung?
Hallo,
ich habe in Bremen ein Haus in dem vier Parteien wohnen. Einer der Mieter hat sich nun eine Videoklingel (zusätzlich zur vorhandenen Klingel) montiert und diese nach zwei Wochen wieder abgebaut. Das Ende vol Lied, ich habe nun 4 Löcher in einer Echtholztür.
Das alles fand statt, ohne dass ich überhaupt um Erlaubnis gefragt wurde, geschweige denn diese gegeben habe.
Nun habe ich ihn zwar schon mit Fristsetzung aufgefordert diese Beschädigung wieder zu beheben oder beheben zu lassen, doch keinerlei Reaktion.
Drum meine Frage, erfüllt dies den Straftatbestand der Sachbeschädigung?
lg Manfred
2 Antworten
Ja wenn du der Vermieter bist und keine Zustimmung gegeben hast ist es Sachbeschädigung du bekommst schaden ersatz oder der Mieter Erstellt dur die Tür
Das ist ohne Zweifel eine Sachbeschädigung.
Du solltest den Mieter per Einschreiben oder unter Zeugen ein Schreiben zukommen lassen, in dem die Wiederherstellung (neue Tür) verlangt wird - ansonsten gerichtlich vorgehen.