Muss der Vermieter die Wasseruhr ablesen - rechtlich gesehen oder darf ich das auch als Mieter.
Die Sache ist die, unsere Vermieterin möchte eigentlich nur in die Wohnung um zu spionieren und nutz natürlich jede Gelegenheit. Ich als Mieter habe auch Augen im Kopf und kann das auch.
Nur weis ich nicht, ob ich ihr rechtlich gesehen einfach sagen kann - NÖ mach ich selber.
13 Antworten
Ablesung WZ zwecks Jahresrechnung durch Mieter nur dann, wenn das so offiziell beauftragt wurde. In der Regel ist das Sache eines Messdienstes (TECHEM, ISTA etc.) die sich dafür aber gut bezahlen lassen. Macht das Vermieter selbst, musst du ihm zu diesem Zweck Zugang erlauben. Er muss sich aber rechtzeitig dazu anmelden (mind. 24 Std. vorher).
OK. Dieser meldet sich ja nie an sondern steht wann er will auf der Matte. Gut zu wissen. Danke.
Klar darf der Vermieter das. Im übrigen darf der Vermieter einmal im Jahr mit Voranmeldung auch die Wohnung besichtigen. Der Mieter muß ihm dann Zugang gewähren. Ansonsten ist darauf zu achten, dass die Kaltwasseruhr alle 6 Jahre (Eichgesetz) ausgewechselt werden muß, da sonst Einspruch gegen die Abrechnung erhoben werden kann.
Wenn Du Angst hast, sie könnte etwas Falsches sehen - hänge doch alles zu und ab ;-)
Natürlich hat der Vermieter das Recht, die Wasseruhr abzulesen oder jemanden damit zu beauftragen und Du die Pflicht, ablesen zu lassen.
Hanfplantagen sollte man nicht in Mietwohnung ziehen, wenn die Wasseruhr oder der Stromzähler in der Wohnung ist ;-)
Lass Sie einmal in die Wohnung und die Wasseruhr ablesen. Sonst gibt sie da keine Ruhe. Schließlich muss sie ja auch die BK-Abrechnung ordnetlich machen.
Du darfst das auch tun.
Einige Wasserversorger bzw. Stromanbieter weisen sogar extra drauf hin, dass der Mieter auch die Sachen ablesen darf. Sie wünschen es manchmal sogar sehr gerne.
I.d.R. ist das aber der Vermieter, sofern er in der Lage ist, wirklich mal vorbeizuschauen.