Kabelanschluß defekt, wer ist zuständig? Vermieter oder Mieter?
Wir haben in unserer Wohnung zwei Fernseher, wir haben einen Raum renoviert und haben nun gestern den Fernseher wieder angeschloßen, aber es kam kein Bild, also Sendersuchlauf gemacht, aber er fand keine Kanäle. Kabel erneuert aber wieder nichts....dann haben wir die Fernseher getauscht. Am Fernseher lag es nicht Dann haben wir die Kabel (von der Buchse zum Fernseher) überprüft, aber auch nichts...
Nun meint mein Mann es könne am Anschluß in der Wand liegen....wer ist jetzt dafür verantwortlich? Wir als Mieter oder der Vermieter?
7 Antworten
Wenn das Signal vor der Renovierung vorhanden war, habt ihr vielleicht etwas verändert. Evtl. wurde die Anschlussdose demontiert und jetzt wieder falsch angeschlossen. Oft werden z. B. beim Anschluss ein oder mehrere der feinen Adern der Masse übersehen, die dann mit dem Signalleiter verklemmt werden, das gibt nen Kurzschluss.
Wenn ihr euch nicht zutraut, mal die Dose abzuschrauben und die Anschlusssituation zu überprüfen, müsstet ihr entweder dem Vermieter Bescheid geben oder einen Techniker holen.
Wir haben an der Wand nichts verändert....eine Wand wurde nur gestrichen (nicht die Wand mit dem Anschluß)
- Warum stellst Du den Zusammenhang her?
- Ihr habt den Fernseher abgeklemmt und wieder angeklemmt. Ergebnis: Kein Signal.
Wenn der Vermieter jetzt einen Reparaturtrupp bestellt und dieser feststellt, das die Leitung einwandfrei funktioniert und nur an der Dose "talentfrei" gedoktort wurde, dann zahlt Ihr sowieso auch noch den Einsatz.
Das würde ich vorher noch sehr genau prüfen.
Das Fiese ist doch, der Fehler liegt meist, für das eigene Auge, im Verborgenen und ist doch offensichtlich.
Oder habt Ihr gebohrt?
Wenn es vor der Renovierung funktioniert hat, hab ihr was zerstört und ihr seit für die Reparatur zuständig
Der Vermieter ist zuständig, ihr zahlt schließlich für den Anschluß.
sehr pauschale Aussage. Warum sollte der Vermieter wenn es vorher funktioniert hat?
Wenn was kaputt ist, hat es vorher immer funktioniert.
Genau - vorher hat es immer funktioniert. Dann renoviert der Mieter - baut den Fernseher ab ......und dann funktioniert es nicht mehr. Was hat jetzt der Vermieter damit am Hut? Der hat weder renoviert, noch den Fernseher abgebaut - der Einzige, der da rumgefummelt hat ist der Mieter.
nicht wenn der Mieter bei der Renovierung irgendwas beschädigt hat ....
Hat es vor dem Renovieren funktioniert? Falls ja, dann ist das Euer verschulden und Ihr müsst das bezahlen.
Wenn nicht, dann den Vermieter per Einwurfeinschreiben über den Mangel in Kenntnis setzen und unter genauer Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben.
Wir haben an der Wand nichts verändert....eine Wand wurde nur gestrichen (nicht die Wand mit dem Anschluß)