Neue Wohnung – Strom läuft noch auf Vormieter?

12 Antworten

Der Liefervertrag kommt in Deinem Fall durch konkludentes Handeln mit dem Grundversorger zustande.

Du solltest umgehend einen Lieferanten Deiner Wahl um einen Vertrag bitten.

Teile Deinem Grundversorger vorsichtshalber Deinen Einzug mit sowie Zählernummer und Zählerstand bei Einzug mit. So es ein beiderseits unterschriebenes Protokoll darüber gibt, empfiehlt es sich, diesesin Kopie zu nutzen.

Bis dahin bekommst Du die Rechnung vom Grundversorger.

Dieser erfährt im Regelfall vom Vermieter, dass sich hier was geändert hat.

Es ist nämlich so, dass wenn jemand auszieht, der Zählpunkt dem vermietr vom Versorger zugeordnet wird.

Der Vermieter ist natürlich nicht dran interessiert, Deinen Strom zu zahlen ;-)).

Günter

Genauso einfach ist es, gehe zum örtlichen Stromversorger. Nimm die Zählernummer, deine Bankverbindung und deine Adresse mit, aber die hast du hoffentlich im Kopf. Da du wahrscheinlich dein Jahresverbrauch nicht kennst, wird man den schätzen (bei einer Person ca. 1600 kwh, kommt auf weitere Faktoren an).

Später kannst du dir einen günstigeren Anbieter suchen.

Hallo,

du kannst deinen Stromanbieter 6 Wochen rückwirkend bis zum Einzugsdatum wechseln.

Geschieht das nicht, wird dich der Vermieter nach 6 Wochen beim Grundversorger melden und das zum Einzugsdatum. Dann allerdings wirst du den teuren Grundversorgungstarif bezahlen müssen.

Hat der Vormieter es versäumt zu kündigen, so werden die Rechnungen auch weiterhin auf seinen Namen laufen. Jedoch kann er dann die Erstattung dieser Kosten von dir verlangen.

Nein, der Strom wird i.d.R. bei einem Auszug nicht "abgeschaltet", sondern läuft dann über den Grundversorger.

Du kannst Deinen Zähler mit dem Zählerstand vom Tag des Einzugs einfach bei irgendeinem Stromanbieter anmelden. Vergleich' doch mal im Netz vorab, was am Günstigsten ist bzw. was zu Dir passt.

Mir z.B. war es wichtig, "sauberen" Strom zu beziehen, deswegen bin ich bei der EWS. Das ist zwar etwas teurer, aber nicht viel, und unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien.

Strom ist immer da und darf nicht einfach so abgeschaltet werden.

Ruf bei dem örtlichen Stromamnbieter an (Stadtwerke) und sag, dass Du ab den 01.03. in der Wohnung wohnst und gerne über die Strom beziehen willst. Dann bekommst Du entsprechende Unterlagen. Die buchen dann monatlich eine Pauschale ab, nach einem Jahr wird der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und Du erhältst etwas zurück (oder musst etwas nachbezahlen).

Danach wird die Pauschale angepasst.

peter39 
Beitragsersteller
 07.03.2018, 08:39

Danke! Das heißt: Ob der Vor-Mieter gekündigt hat oder nicht, kann mir egal sein? (Aber wer zahlt denn die "Zwischen-Zeit"?)

Hydraulikbagger  07.03.2018, 08:44
@peter39

Genau, das ist egal. Die Stadtwerke sehen das aber auch und können dann entsprechend handeln, bzw. das vermerken. Aber ich glaube nicht, dass der so blöd ist und das vergessen hat. Wie gesagt: Der Strom wird nicht einfach abgeschaltet, wenn da kein Vertrag besteht.

Berechnet wird an Hand des Zählerstands, den ihr bei Wohnungsübergabe ja hoffentlich protokolliert habt. Die Nummer vom Zähler und auch den Zählerstand brauchst Du natürlich für den Stromanbieter (in einem Mehrparteienhaus).

Bei mir war es sogar so, dass bei den Stadtwerke vergessen wurde mich anzumelden und ich war quasi drei Monate "stromlos". Hatte natürlich trotzdem Strom. Man hat dann einfach die ersten Pauschale etwas höher angesetzt und Ende.

Mach Dich da nicht verrückt, ruf einfach bei den Stadtwerken an, schildere denen Deine Situation und dann werden die Dich auch zu weiteren Schritten beraten. Bist schließlich ein Kunde. ;)

schelm1  07.03.2018, 09:07
@peter39

Im Zweifel der Vermieter!