Hauptmieter finanziert sich durch Untermieter - Mietrechte des Untermieters

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Als Untermieter gibt das Mietrecht fast nchts her, was hier hilfreich sein könnte. Aber es gibt einen einfachen Weg den Hauptmieter in seine Schranken zu verweisen. Wie wäre es wenn der Hauptmieter gefragt würde ob seine Untervermieteinkünfte auch dem FA, vgl. "gewerbliche Untervermietung" anzeigt.

Aus gleichem Grunde könnte, jedoch von der Sache her, der VM dem HM den MV kündigen.

Padri  17.10.2010, 14:17

Bei einer Kündigung des Hauptmieters muß auch der Untermieter ausziehen. Rückerstattungsaussichten einer eventuell gezahlten Miete hat der Untermieter auch nicht. Das war die Frage.

Quatsch. Wenn Du die hohe Miete gezahlt hast, dann war das Deine Entscheidung. Niemand hat Dich dazu gezwungen. So funktioniert die Marktwirtschaft. Aber vielleicht wird es ja jetzt günstiger wenn Du einen neuen Vertrag bekommst.

Wenn der Hauptmieter aus der Untervermietung Gewinn schlägt, muss er das in seiner Steuererklärung angeben. Ein Tip an das Finanzamt könnte das klären. Außerdem ist zu prüfen, ob vom Vermietzer überhaupt der Untervermietung für jeden einzelnen Untermieter zugestimmt wurde.

glueckspilz21 
Beitragsersteller
 16.10.2010, 13:12

Die Untervermietung an mich ist genehmigt worden. Momentan hat sich der Eigentümer allerdings so lange dagegen gesperrt, einem 3. (noch einzuziehenden) Untermieter zuzustimmen, bis der Hauptmieter sich mit den neuen Vertragsbedingungen (Einzelverträge zu niedrigeren Preisen) zustimmt...bis dahin hat er für das leer stehende Zimmer aufzukommen. Würde dieser Forderung nicht nachgegangen, wird der Vermieter dem Hauptmieter nach meinem Auszug kündigen, so das Schreiben.

albatros  18.10.2010, 11:15
@glueckspilz21

Da sehe ich keinen zulässigen Kündigungsgrund des Vermieters gegenüber dem Hauptmieter.

Wie kommst Du darauf, dass Du 25% zuviel bezahlst? Du hast einen (Unter-)Mietvertrag zu den Dir bekannten Konditionen abgeschlossen. WEnn er nicht unter den Wucher-Paragraphen fällt, kannst Du diesen kündigen, falls es Dir zu teuer ist und Dir woanders ein Zimmer suchen.

NEIN - als Antwort auf die am Schluß gestellte Frage. Wenn ein Mieter sich einen oder auch zwei Untermieter nimmt, so ist dies ja zunächst mit dem Vermieter abzustimmen gewesen und Kenntnisnahme des Vermieters hier einmal vorauszusetzen. Wenn der Mieter sich mit dem Untermieter nun auf den oder den Mietbetrag einigt, so ist dies Sache dieser beiden Seiten - nicht mehr die des Vermieters! Wer geschäftliche Interna ausplaudert, hat sich praktisch schon selbst gekündigt. Wenn es dem Untermieter nicht gefallen hätte, so wäre er zu dem vereinbarten Preis ja dort nicht eingezogen. Und der Mieter hält die Miete (wie herauszuhören in günstigerer Höhe) ja deswegen, weil er sie eben dort schon länger zahlt, der Untermieter aber nur mal seinen Kurz-Wohnunterschlupf haben möchte. Zudem haftet der Mieter laut Vertrag möglicherweise ja noch für Kleinreparaturen und malermäßige Instandhaltung, sodaß der Untermieter hier mit einem etwas erhöhten Preis die allein vom Mieter schlußendlich zu erbringenden Leistungen noch mit abzugelten haben könnte. Das halte ich durchaus für fair. Und wie gesagt: wer's nicht will, muß es ja nicht tun bzw. so fortsetzen. Such dir doch was anderes, günstigeres.

Und ich habe meine Zweifel, daß der Vermieter den Mieter so einfach herausgekündigt bekommt, wie sich dies in deiner Darstellung liest... Der nämlich hat gute Karten, wo er doch offensichtlich die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme von Untermietern in der Wohnung hatte. Und Wucher beginnt laut Gesetzt bekannlich erst bei Preisen von mehr als 50 Prozent über dem Marktpreis (Mietspiegel).