Kann man Wohngeld als Untermieter beantragen?
Hallo
ich bin ab dem 01.04 arbeitslos und bekomme 60% meines netto gehalt (670€). Am 01.05 will ich in eine Wohnung einziehen von einem Kollegen. Er zahlt 550€ warm. Er möchte mich als Untermieter reinsetzen, damit die Wohnung bei 550€ bleibt. Werde ich hauptmieter, hat er gesagt dass es teurer wird. Also die Miete. Weil er einen alten Mietvertrag hat. Er wird anscheinend angemeldet dort sein bzw der mietvertrag wird ueber ihn laufen als hauptmieter, er ist aber nicht mehr natürlich da. Er hat eine eigene wohnung, irgendwo anders
natürlich kann ich nichts mit 120€ anfangen. Was kann ich tun? Wohngeld?
4 Antworten
Hat der Kollege von seinem Vermieter die Erlaubnis die ganze Wohnung weiter zu vermieten?
Wenn nicht kann das in Hose gehen.
Für ihn und für dich.
https://www.wohngeld.org/anspruch.html
Anspruch auf Wohngeld als Mietzuschuss für MieterZum Berechtigtenkreis auf das Wohngeld als Mietzuschuss gehören:
- Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (auch Untermieter)
- Nutzer von mietähnlichen Nutzungsrechten, wie
- mietähnliches Dauerwohnrecht
- dingliches Wohnrecht
- Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
- Eigentümer eines Hauses mit mindestens 2 Wohnungen
- Heimbewohner (i. S. des Heimgesetzes)
Nein, du verfügst nicht über das nötige Mindesteinkommen.
Außerdem wäre das kein Untermietverhältnis sondern eine Weitervermietung, der Mieter zieht ja aus. So blöd ist der Eigentümer nicht, so etwas zu genehmigen.
Stimmt, aber der Antrag wird abgelehnt.
Das kommt wieder auf den Mietvertrag an Wenn z.B. im Mietvertrag WG steht, kann man im Endeffekt die ganze Wohnung untervermieten. Aber 550€ Miete und Wohngeld geht absolut nicht.
Ob nun Hauptmieter oder Untermieter wäre egal, aber du musst einen gültigen Mietvertrag der auf deinen Namen läuft nachweisen müssen, aber selbst wenn du das könntest, würden deine 670 € für das benötigte Mindesteinkommen nicht ausreichen.
Dafür würdest du min.80 % deines Bedarfs nach dem SGB - ll erzielen müssen, also derzeit bei einem Single min.432 € Regelsatz für den Lebensunterhalt + diese 550 € Warmmiete.
Also von min.982 € Bedarf ( rund 1000 € ) bräuchtest du bei min. 80 % um die 800 € eigenes Einkommen, sonst würde dein Antrag im Normalfall abgelehnt.
Jeder Mieter kann Wohngeld beantragen. Das er sog. Untermieter ist spielt dabei keine Rolle.