Gäste des Untermieters rauswerfen?
Wenn man einen Untermieter hat der einen obdachlosen Freund fast dauerhaft in der Wohnung wohnen lässt, darf man die Person als Hauptmieter rauswerfen und Hausverbot erteilen, wenn er unangenehm wird? (Jeder meiner Schritte wird von beiden dokumentiert)
Die Frage bezieht sich auch darauf, dass man ja 6 Wochen Gäste ohne Angabe da haben darf, ich kann aber nicht beweisen, dass besagte Person nicht mal weg war für eine Nacht.
Danke im voraus!
5 Antworten
Kündigungsfrist für Untermieter ist 4 Wochen. Also raus mit ihm
Ist bereits gekündigt. Er geht aber nicht und Räumungsverfahren läuft. wenigsten den andren will ich jetzt sofort los werden.
Also wen ein Mieter als Gast hast hat nicht der Vermieter zu bestimmen
Solang sich an die 6 Wochen Regelung gehalten wird
Aber auch mal eine Nacht nicht da zu sein reicht nicht aus um das zu umgehen
Kündige den Untermieter doch einfach mit der gesetzlichen Frist
Du hast aber einen Untermieter !
Und für den bist du sein Vermieter oder?
Der Vertrag besteht zwischen euch beiden
ich bin selber nur Mieter, nicht Vermieter
Wenn der Gast des Untermieters sich Dir gegenüber penetrant benimmt, kannst Du ein Hausverbot aussprechen.
In dem Fall wohnen die ja in der gleichen Wohnung.
Aber selbst ein herkömmlicher Vermieter könnte gegen jemanden ein Hausverbot aussprechen. Das würde zwar genau genommen nicht für Deine Wohnung gelten, aber da kommt derjenige ja nicht mehr hin.
Dazu bedarf es allerdings triftige Gründe.
Der Vermieter hält sich raus. Es geht mir auch um Strom und, dass eben jeder Schritt von mir kontrolliert wird. Der Freund hilft nur bei der Liste, der Untermieter (wenn er es überhaupt ist) ist eher penetrant und wird lästig und bedrohehd. Räumungsverfahren läuft schon aber zählt das schon als penetrant genug?
Kann er denn ein Hausverbot aussprechen für räume die er weitervermietet hat?
Gibt es dazu Gesetze?
Sonst könnte mein Vermieter ja auch einfach ein Hausverbot für meinen Besuch aussprechen
Du kannst deinem Untermieter kündigen. Dann muss er die Wohnung räumen und sein obdachloser Freund auch
Dann einfach abwarten bis das durch ist :-)
Habe ich schon, Räumungsverfahren läuft.
Das mußt Du nicht beweisen.
Nicht??
Wenn man mich mit der Begründung fristlos kündigen will , bin ich aber direkt beim Anwalt
Mal schauen ob das dann immernoch nicht bewiesen werden muss
Dann könnte ja jeder Vermieter Geschichten erfinden ohne das sie nachweisbar sein müssten