Hauptgewerbe anmelden als Vollzeitangestellter?
Guten Tag.
Folgendes Problem. Ich arbeite gerade als Angestellter Vollzeit, will mich aber ggn ende des Jahres selbstständig machen als Subunternehmer. Da das mit dem Gewerbe anmelden viel Papierkram ist, zeitintensiv und weitere zu beantragende Sachen wie Steuerberater und Versicherungen, möchte ich diese im Vorfeld beantragen, damit ich zu beginn der Tätigkeit und in der Übergangsphase von angestellter zum selbstständigen ohne Probleme verläuft. Kann ich als angestellter ein Hauptgewerbe also ca 2 Monate vor wechsel in die Selbstständigkeit Anmelden/Voranmelden???
3 Antworten
Hallo killaschnitzel, beim Gewerbeamt kannst Du ganz einfach angeben, ab wann Du die Selbständigkeit anmeldest, die Anmeldung kannst Du daher gerne 2 Monate vorher erledigen, das Gewerbeamt ist ein Part der Stadtverwaltung. Du kannst Dich auch jetzt schon bei der Krankenkasse melden, um nachzufragen, was dort die freiwillige Krankenversicherung kosten würde, oder auch überlegen, ob Du Dich dann privat krankenversichern willst (sollte -grade mit Familie- sehr gut überlegt werden), vergiß auch nicht, daß Du dann fürs Alters selber vorsorgen mußt, evtl. kann in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterzahlen, das ist manchmal recht günstig. Noch ein Rat: wenn Du Deine Angestelltentätigkeit dann beendest, könntest Du, wenn Du Dich vorher bei der Arbeitsagentur meldest, evtl. einen Zuschuß zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bekommen (= Gründungszuschuß).
Es gibt kein Haupt- und kein Nebengewerbe ! Auf dem Vordruck zur Gewerbeanmeldung ist zwar danach gefragt, ob zum Zeitpunkt der Anmeldung das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb ausgeübt werden soll. Die Antwort (Kreuzchen) auf diese Frage hat aber nur statische und keinerlei rechtliche Bedeutung ! Deshalb muss man auch nix ummelden, wenn sich daran etwas ändert...
Wenn dein Arbeitsvertrag es also zulässt, dass du eine Nebentätigkeit ausübst, dann ist die die vorzeitige Gewerbeanmeldung kein Problem. Und da kannst du auch ruhig Nebenerwerb ankreuzen...
Eine Gewerbeanzeige für einen Termin, der 2 Monate in der Zukunft liegt, wird vom Gewerbeamt in der Regel nicht akzeptiert, weil in der Gewerbeordnung steht, dass die Gewerbeanzeige gleichzeitig mit dem beginn der gewerblichen Tätigkeit erfolgen soll. Daher wird von den meisten Gewerbeämtern eine Anzeige nur für 1 Monat im Voraus bestätigt.
Schaue zunächst in deinen AV.
Wenn Nebentätigkeiten erlaubt sind, dann solltest du den AG vorsorglich informieren.