finanziertes Haus behalten bei Privatinsoolvenz
Hallo, Ich verheiratet 2 Kinder 8 und 9
habe vor 7 Jahren ein Haus gebaut für 250000,-- inkl Grundstück, finanziert über die DB. Ich habe zu 100 % finanziert. Leider habe ich mich vor 3 Jahren selbstständig gemacht und habe jetzt Schulden bei meiner SK in Höhe von 28000,-- und bei einem Lieferanten in Höhe von 25000,--. Ich bin jetzt wieder fest Angestellt und verdiene derzeit Netto 2300,--€ monatlich kann davon meine Rate für das Haus (1270,--) jeden Monat bezahlen, aber leider kann ich die Schulden nicht bezahlen weil ich dafür zu wenig verdiene. Wenn ich Privatinsolvenz anmelde kann ich dann in dem Haus wohnen bleiben? wie gesagt diese Rate bezahle ich jeden Monat und es ist bei einer anderen Bank finanziert und es ist erst wenig abbezahlt da ja 100% Finanzierung zu 5,3 %
Vielen Dank im voraus für euren Rat
5 Antworten
Ein Problem könnte auch werden, daß z.B. die SK (Sparkasse, oder?) oder der Lieferant die Schulden titulieren läßt und die Zwangsvollstreckung gegen Dich einleitet. Spätestens bei der Eidesstattl. Versicherung müßtest Du dann das Haus angeben. Dann könnte z.B. die Sparkasse auch eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen und im Laufe der Zeit die Zwangsvollstreckung einleiten.
Ich würde an Deiner Stelle zur Verbraucherzentrale oder zur Schuldnerberatung. Da sitzen in der Regel Leute mit noch mehr Wissen. Evtl. könnte man den Gläubigern auch Vergleichsvorschläge unterbreiten.
ne, @wolschi
"ein Haus gebaut für 250000,-- inkl Grundstück, finanziert über die DB"
folglich steht die Deutsche Bank im Grundbuch -:)
Alle Vermögensgegenstände, die ein Schuldner besitzt, fallen grundsätzlich in die Insolvenzmasse und werden vom Insolvenzverwalter verwertet. Das Eigentum an einem Haus (auch wenn es mit Grundschulden belastet ist) ist erst einmal ein Vermögensgegenstand, der in die Insolvenzmasse fällt. Allerdings kann ein Insolvenzverwalter einen Vermögensgegenstand nur dann verwerten, wenn er entweder lastenfrei ist oder aber der Verkaufserlös höher ist als die auf dem Gegenstand ruhenden Lasten. Ist die Belastung auf dem Gegenstand genauso hoch wie der Wert oder vielleicht sogar noch höher, spricht man von einer so genannten wertausschöpfenden Belastung. In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter faktisch nicht verwerten
Beispiele:
ein Haus hat einen Wert von 200.000 EUR, die Belastung beträgt 180.000 EUR. Wenn der Insolvenzverwalter einen Käufer findet, der 200.000 EUR bezahlt, kann er aus dem Kaufpreis die Belastung ablösen und hat einen Überschuss von 20.000 EUR. Er wird also das Haus verkaufen.
ein Haus hat einen Wert von 180.000 EUR, die Belastung beträgt 180.000 EUR. Der Insolvenzverwalter kann und wird nur dann verkaufen, wenn er einen Käufer findet, der mehr als 180.000 EUR bezahlt. Ansonsten kann er aus dem Kaufpreis die Belastung ja nicht ablösen. Findet er keinen Käufer, der mehr als 180.000 EUR bezahlt, wird er das Haus freigeben.
Freigabe bedeutet, dass der Insolvenzverwalter erklärt, dass der betreffende Gegenstand, hier das Haus, nicht mehr zur Insolvenzmasse gehört. Das macht der Insolvenzverwalter dann, wenn er keine Chance sieht den Gegenstand gewinnbringend zu veräußern, aber weiterhin Kosten entstehen, die die Insolvenzmasse belasten (beispielsweise Versicherung für das Haus oder Grundsteuer). Nach der Freigabe ist das Haus nicht mehr Teil der Insolvenzmasse.
Solange es dem Schuldner möglich ist, die Bankraten aus seinem frei verfügbaren Einkommen zu bezahlen, besteht eine gute Chance, dass die Bank, die das Haus finanziert hat, möglicherweise die Finanzierung weiter laufen lässt. Es gibt aber auch viele Banken, die im Falle einer Insolvenz wegen der Verschlechterung der Vermögenslage auch den Hauskredit sofort kündigen. Aus meiner Sicht wäre es auf jeden Fall erforderlich, vor dem Insolvenzantrag schon mit der Bank, die das Haus finanziert hat, ein Gespräch zu führen. So kann man schon prüfen, ob die Bank für den Fall einer Insolvenz bereit wäre, die Finanzierung weiter laufen zu lassen. Ich habe durchaus schon Fälle erlebt, in denen das funktioniert hat.
Bei einem Einkommen von 2.300 EUR monatlich netto verbleibt nach Abzug des pfändbaren Anteils (ohne Unterhaltsberechtigte gerechnet) nur ein Monatsbetrag von 1.411 EUR. Daraus wird es schwer möglich sein, eine Rate in Höhe von 1.270 EUR zu bezahlen. Selbst bei einer unterhaltsberechtigten Person verbleiben als pfändungsfreier Betrag nur 1.859 EUR. Auch das wird noch knapp sein, denn mit der monatlichen Rate an die Bank ist es ja nicht getan. Auch Versicherung Grundsteuer und Nebenkosten müssen ja bezahlt werden.
Sorry, hatte die Anzahl der Unterhaltsberechtigten Personen überlesen. Bei 3 Unterhaltsberechtigten sind 195,73 pfändbar, so dass dir rund 2.300 EUR verbleiben von dem Nettogehalt. Damit wäre es vielleicht schon zu schaffen die Finanzierung zu bedienen.
Hallo Herr Keller,
der Fragesteller hat zwei Kinder angegeben. Ob seine Frau kein eigenes Einkommen hat, ergeht aus der Frage nicht hervor.
Somit wäre von 2 unterhaltsberechtigten Personen auszugehen, was bedeutet, dass ein Betrag von 267,36 € pfändbar wäre und bei 3 Personen, sollten Sie sich ggf. immer die aktuellen Zahlen holen, da die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig angepasst werden. Der aktuelle Pfändungsbetrag beträgt somit zur Zeit 135,76 €! (Quelle: Pfaendungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen Stand Mai 2011, Bundesministerium der Justiz)
Viele Grüße Thomas Kleitz
Ich hatte die erste Zeile tatsächlich überlesen, es aber in einem Kommentar schon berichtigt. Ihr Hinweis ist aber natürlich berechtigt. Danke.
Den jeweils aktuell pfändbaren Betrag kann man sehr leicht über den kleinen Rechner auf der Mitte der Seite http://www.dejure.org/gesetze/ZPO/850c.html ausrechnen. Die Beträge dort sind auch akuell.
Die Ehefrau ist grundsätzlich auch bei eigenem Einkommen zunächst einmal voll als unterhaltsberechtigte Person anzusetzen. Erst wenn ein gerichtlicher Beschluss vorliegt, dass sie wegen eigenem Einkommen nicht oder nur teilweise zu berücksichtigen ist, wird sie rausgerechnet.
Kleine Ergänzung noch zum Thema Berücksichtigung von Unterhaltsberechtigten mit eigenem Einkommen in meinem Tipp unter http://www.gutefrage.net/tipp/sind-unterhaltsberechtigte-mit-eigenem-einkommen-beim-pfaendungsfreibetrag-zu-beruecksichtigen-
Hallo,
also erstens wäre erstmal abzuklären, ob Du überhaupt eine Privatinsolvenz machen darfst, da die Schulden aus der gewerblichen Tätigkeit stammen.
Und zweitens kommt es drauf an, welche Unternehmensform Du hattest. Das heißt, dass Du beispielsweise als Einzelunternehmer meist mit Deinem gesamten Vermögen haftest oder in einer GbR haften die Gesellschafter zu den im Gesellschaftervertrag festgelegten Teilen, aber ebenfalls mit ihrem gesamten Privatvermögen. Anders sieht es bei einer GmbH oder einer AG aus.
Bei einer Insolvenz würde die DB ins Gläubigerverzeichnis aufgenommen werden, so dass es zu einer Zwangsversteigerung kommen wird. Das Haus gehört Dir ja nicht, also kann es nicht als Vermögen angenommen werden. Wenn Du aber mit der DB sprichst, könntest Du es ggf. auch freihändig verkaufen.
Ich würde auf jeden Fall einmal mit dem Bankberater sprechen, vielleicht haben die ja noch Lösungen, denn es wird nicht in deren Interesse sein, dass sie als Hauptgläubiger nur einen Bruchteil der Finanzierung bekommen.
Auf jeden Fall mit der Schuldnerberatung kontakt aufnehmen. Meist gibt es bei der Caritas soetwas, aber auch viele andere Vereinigungen bieten Schuldnerberatung an. Die helfen mit den Gläubugern zu verhandeln, und kleine Raten zu vereinbaren, oder eine vorübergehende Stundung der Raten. Das sind Experten, die haben viel Ahnung und Erfahrung. Auf keinen Fall eine Firma für Schuldenberatung in Anspruch nehmen, kostet viel, bringt aber gar nichts.
Solange du durch andere Wertgegenstände/Anlagen etc. die anderen Schulden tilgen kannst - ja. Wenn das nicht der Fall ist, dann wohl eher nicht.
Da die Sparkasse das Haus finanziert hat, steht sie schon im Grundbuch.