Hauptgewerbe und Studium?
Hallo, ich möchte selbstständig werden und dabei Studieren. Das problem, dass sich ergibt ist dass es Einschränkungen gibt. Beispielsweise wenn ich ein Nebengewerbe anmelde darf ich im Jahr nicht mehr als 17.5K Euro/Jahr verdienen und nicht mehr als 20 St./Woche an meinem Projekt arbeiten. (genauergesagt geht es ums Dropshipping Businessmodell, falls sich jemand damit auskennt). Andere Frage ist, welche auswirkungen es haben wird, (ausser Unterschieden die Sozialversicherung betreffen) wenn ich ein Hauptgewerbe anmelde. Dann ist doch das Studium meine Nebenbeschäftigung in welche ich nicht mehr als 20 St./Woche investieren darf, oder habe ich es falsch verstanden?
2 Antworten
Es gibt nicht wirklich ein "Nebengewerbe", man kann zwar ankreuzen dass man das im Nebenerwerb ausübt, aber Gewerbe ist Gewerbe und du darfst damit so viel Umsatz und Gewinn machen, wie du willst und deine Zeit in Studium und/oder Gewerbe investieren, wie es dir genehm ist.
Einzig Freibeträge gibt es zu beachten:
- 17500 € Umsatz um die Kleinunternehmerregelung anzuwenden
- 8820 € Grundfreibetrag (Gewinn, der nicht versteuert werden muss)
- Freibeträge zur Gewerbesteuer
- Ggf. Krankenversicherung
Natürlich.
Ok, vielen Dank!
Du schmeißt wirklich viele Dinge durcheinander, die nicht zusammen gehören.
- Es gibt weder ein Haupt- noch ein Nebengewerbe. Bei der Anmeldung wird nur aus statistischen Zwecken gefragt, ob das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll. Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort nicht. Es gibt da auch keine Grenzen.
- Wenn du noch in der Familienversicherung versichert bist, dann erlaubt diese nur eine untergeordnete Nebenbeschäftigung, sonst wirst du selbst versicherungspflichtig. Die Grenze dafür liegt m.E. bei 20 Std./Woche und (bei selbst. Tätigkeit) bei 430 €.
- Die 17.500 €-Grenze stammt aus der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und besagt, dass ein Unternehmer, dessen Umsatz (nicht Gewinn) im Jahr diesen Betrag nicht übersteigt, von seinen Kunden keine MwSt erheben und ans FA abführen muss. Das ist Steuerrecht und hat mit dem Gewerberecht (Anmeldung) und Versicherungsrecht (Krankenkasse) nichts zu tun.
- Der steuerrechtliche Begriff des Kleinunternehmens hat nicht mit der Rechtsform Einzelunternehmer zu tun bzw. widerspricht dem nicht.
Also darf ich nicht mehr als 175oo umsatz machen nur wenn Ich Kleinunternehmerregelung anwende? Das heisst dann dass wenn ich ein Einzelunternehmen habe kann ich auch mehr gewinn machen?