Hauptgewerbe und Studium?

2 Antworten

Es gibt nicht wirklich ein "Nebengewerbe", man kann zwar ankreuzen dass man das im Nebenerwerb ausübt, aber Gewerbe ist Gewerbe und du darfst damit so viel Umsatz und Gewinn machen, wie du willst und deine Zeit in Studium und/oder Gewerbe investieren, wie es dir genehm ist.

Einzig Freibeträge gibt es zu beachten:

  • 17500 € Umsatz um die Kleinunternehmerregelung anzuwenden
  • 8820 € Grundfreibetrag (Gewinn, der nicht versteuert werden muss)
  • Freibeträge zur Gewerbesteuer
  • Ggf. Krankenversicherung
Mrpjoterschmitt 
Beitragsersteller
 04.03.2019, 14:43

Also darf ich nicht mehr als 175oo umsatz machen nur wenn Ich Kleinunternehmerregelung anwende? Das heisst dann dass wenn ich ein Einzelunternehmen habe kann ich auch mehr gewinn machen?

Mrpjoterschmitt 
Beitragsersteller
 04.03.2019, 14:45
@Trolljagd

Ok, vielen Dank!

Du schmeißt wirklich viele Dinge durcheinander, die nicht zusammen gehören.

  1. Es gibt weder ein Haupt- noch ein Nebengewerbe. Bei der Anmeldung wird nur aus statistischen Zwecken gefragt, ob das Gewerbe zum Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll. Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort nicht. Es gibt da auch keine Grenzen.
  2.  Wenn du noch in der Familienversicherung versichert bist, dann erlaubt diese nur eine untergeordnete Nebenbeschäftigung, sonst wirst du selbst versicherungspflichtig. Die Grenze dafür liegt m.E. bei 20 Std./Woche und (bei selbst. Tätigkeit) bei 430 €.
  3. Die 17.500 €-Grenze stammt aus der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) und besagt, dass ein Unternehmer, dessen Umsatz (nicht Gewinn) im Jahr diesen Betrag nicht übersteigt, von seinen Kunden keine MwSt erheben und ans FA abführen muss. Das ist Steuerrecht und hat mit dem Gewerberecht (Anmeldung) und Versicherungsrecht (Krankenkasse) nichts zu tun.
  4. Der steuerrechtliche Begriff des Kleinunternehmens hat nicht mit der Rechtsform Einzelunternehmer zu tun bzw. widerspricht dem nicht.