Unter welchen Voraussetzungen darf ich selbstgemachte Brote verkaufen?

10 Antworten

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wenn du alles offiziell angemeldelt hast und auch nachweisen kannst das du mit dieser dienstleistung erfahrung hast bzw. nachweisen kannst, das du backmischungen ect. kennst sicher es wäre dann ein dienstleistungsgeschäft, was jedoch durch bestimmte voraussetzungen genehmigt werden muss

MuisqUnna 
Beitragsersteller
 12.09.2010, 17:59

ich würde das ja nur zwischendurch machen, und bin abiturient. deswegen habe ich leider keine erfahrung außer privat, aber rezepte gibt es ja genug und fertigbackischungen gehen doch auch oder ?

user531  12.09.2010, 18:01
@MuisqUnna

ich denke wenn du dieses konzept vorlegt, scheiterst du

so wie du es dir vorstellst, wird das nicht gehen selbst wenn du es zwischendurch machst, ist es ein dienstleistungsgeschäft, was offiziell angemeldet werden muss und auch die voraussetzungen von dir erbracht werden müssen

MuisqUnna 
Beitragsersteller
 12.09.2010, 18:06
@user531

ich würde es ja anmelden, und mit zwischendurch meine ich am wochenende und nahc der schule ^^ ich würde ja nur mein taschengeld aufbessern wollen und unter 50.000 € im jahr bleiben, also könnte ich es doch als kleingewerbe anmelden oder nicht ?

Miezekatze32  12.09.2010, 18:07
@MuisqUnna

Fertigbackmischungen??? Also wenn, dann eine tolle Brotspezialität. Wer will schon Brot aus Fertigbackmischungen kaufen?

user531  12.09.2010, 18:10
@MuisqUnna

auch bei einem kleingewerbe bist du steuerlich verpflichtet was glaubst du was du daran verdienst höchstens kannst du aus deinem taschengeldbeutel noch draufzahlen

und wenn du brote auch backmischungen vekraufst, die 0,60 € kosten, sorry dann bedrügst du leute und ganz ehrlich wenn die bürger fertig brot haben wollen, dann kaufen die sich eine backmischung und machen es selbst dauert nur 1 stunde

also deine geschäftsidee ist es dumm sorry

MuisqUnna 
Beitragsersteller
 12.09.2010, 18:17
@Miezekatze32

es müssen ja nicht fertigbackmischungen sein ^^ nur weil Blechbuechse meinte, das man sich mit teigmischungen auskennen muss und dies nachweisen soll war es ein beispiel =)

hmm... das mit dem gewinn wird schwer^^

  1. deine brötchen müssen sehr sehr gut sein; --> du weisst es gibt ja Konkurenz
  2. deine brötchen müssen sehr sehr günstig sein; --> auch wieder konkurenz
  3. (mein persöhnlicher rat): lass es lieber sein; da kommen nur deine verwandten & freunde vorbei weil sie nicht nur die brötchen kaufen wollen, Sondern auch Dich sehen wollen...Und die anderen "Unbekannten Kunden" werden weiterhin Brötchen dort kaufen, wo sie sie vorher auch gekauft haben... Aber trotzdem wünsche ich Dir Viel Erfolg :)
MuisqUnna 
Beitragsersteller
 12.09.2010, 18:03

ich will ja nicht davon leben, sondern mein taschengeld aufbessern =) und ich würde die brote ja frisch backen und direkt zu meinen kunden liefern nach temrinabsprachen...und ich denke mal, das ein paar ältere leute dies ganz gut finden würden ^^

Das mit der Küche prüfen und genehmigen dürfte das Problem sein.
Es gibt jede Menge EU-Richtlinien dazu, die nicht so ganz einfach einzuhalten sind.
Erkundige Dich beim Ordnungsamt, wie Deine Küche beschaffen sein müßte, bevor Du Dich deshalb in Unkosten stürzt.

Wenn Du das alles hättest unter Umständen nur das zu bekommen ist der Hacken. Dann kommt da noch die Frage was die Bäckerinnung dazu sagt wenn einer ohne Meistertitel Brot macht und verkauft.Das ganze müsste da noch einen ganz anderen Namen bekommen.

LG Sikas

Also wenn du privat verkaufen willst brauchst du erstmal eine Genehmigung, da musst du eventuel mit dem Bürgermeister reden. Der überprüft das ganze oder so, und wenn du Glück hast darfst du verkaufen. oder Ähnliches. Mehr weis ich nicht.