Mobile Wellnessmassagen und ähnliche Anwendungen ohne ärtzliches Rezept?
Grüßt euch,
Eins vorne weg, mir ist klar daß verbindliche Auskünfte nur von einem Steuerberater gemacht werden können, aber ich würde gerne ein paar inputs einsammeln zu dem Thema.
Aktuell arbeite ich im Marketing, bin gelernter Physiotherapeut und will wieder therapeutisch tätig werden. Erstmal . mit mobiler Massagebank in der Hand, und nur Hausbesuche. Da ich Physio bin habe ich nun die Wahl ob ich es als Freiberuflter angehe, oder es unter einem Gewerbe laufen lasse. Ich habe schon Eins angemeldet für meine MArketingtätigkeit, das müßte man vielleicht namentlich umbenennen, oder eben ein 2. eröffnen, da wohl Marketing und Massagen eher schwierig unter einen Hut zu kriegen sind. Was wären da z.B die Für's und Wieder ? Was will das Finanzamt von mir wenn ich als freiberuflicher Physio ohne kassenzulassung arbeite?
Danke erstmal für jeglichen Input.
Gruß Christian
2 Antworten
Wenn du Massagen ohne Rezept anbietest (Wellness-Massagen), musst du das als Gewerbe anmelden. Das kannst du aber mittels Ummeldung einfach erweitern. Dass das nichts mit deinen Marketingtätigkeiten zu tun hat, macht nichts, solange du beides von einer Adresse (Betriebsstätte) aus anbietest.
Ist eine freiberufliche Tätigkeit (Physiotherapie) - das Finanazamt will von Dir Einkommensteuer und wenn es über 17.500,00 EUR Einnahmen im Jahr sind (Marketing und Physio ohne Rezept) auch die Umsatzsteuer.