Waren zum Einkaufspreis durchreichen, wie sieht das steuerlich aus?
Hallo Leute,
ich habe mich selbständig gemacht und nun meine ersten zwei Aufträge ergattert.
Die Kunden erwerben von mir eigentlich nur die Dienstleistung. Die Ware handle ich als durchlaufenden Posten. Kaufe sie für 1000€ netto ein und verkaufe Sie wieder für 1000€ netto.
Mein Kunde könnte die Ware zu dem gleichen Kurs bekommen. Ich übernehme die Abwicklung weil es "einfacher" ist.
Hat es irgendwelche steuerlichen Nachteile für mich?
Ich habe ja 0€ Gewinn an dem Weiterverkauf gemacht.
Danke schon mal :)
4 Antworten
Grundsätzlich gibts keine steuerlichen Nachteile für dich.
USt entspricht der VSt, also kein Problem
VK=EK, also Gewinn gleich 0, wird in der GuV nicht schlagend.
Ein Problem sehe ich im Aufwand, den Du hast, wenn ein Gewährleistungsfall eintritt......dann darfst du dich kostenlos um das Weiterreichen der Teile kümmern. Kostet Zeit und eventuell Gebühren wie Porto. Macht der Hersteller bei der Gewährleistung Mätzchen, hast Du das nachsehen oder zumindest erhähten Aufwand. Im Fall des Konkurses des Hardwareherstellers würdest Du gegenüber deinem Kunden noch immer gewährleisten müssen - hättest aber auf der Hersteller-Seite niemanden mehr zum gewährleisten. Also Risiko für lau.
Zweites Problem, das entstehen kann, sehe ich finanzpolitischer Natur. Durch den Durchlaufposten erhöht sich dein Umsatz, ohne Gewinn zu produzieren. Heißt, dass einige Kennzahlen (zum Teil deutlich) im Controlling verfälscht werden. Bsp: EBIT-Marge sinkt, Umsatz-Rentabilität sinkt etc pp.
Weiters sind manche Regelungen gegenüber Finanzamt und Sozialversicherung umsatzabhängig. Siehe als Beispiel die Kleinunternehmerregelung (für ganz kleine Unternehmen) oder verschiedene Veröffentlichungspflichten in GmbHs. Da muss man sich halt überlegen: Will man, dass man eventuell mit dem Umsatz drüberschießt, ohne DB zu generieren?
In diesem Sinne - ich würds nur in Ausnahmefällen 1 zu 1 weitergeben (wenn ich nen Auftrag sonst nicht erhalten würde und den aber unbedingt will)
Steuerliche Nachteile hat es nicht, da du (wenn du bilanzierst) 19% Steuer zahlst und 19% einnimmst. Allerdings musst du die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung übernehmen als Verkäufer. Von daher würde ich das nicht einfach so übernehmen (zumindest nicht immer einfach so).
Was passiert, wenn der Handler in der Gewährleistungsfrist in Konkurs geht? Was passiert, wenn der Händler bei der Abwicklung einer Gewährleistung Mätzchen macht? Wer übernimmt Portokosten, Manipulationsgebühren etc?
dann widerspricht das wohl einer Gewinnerzielungsabsicht. Das Finanzamt wird dann stutzig & nimmt Liebhaberei an
Blödsinn - Idelberger macht doch Gewinn mit der Dienstleistung.
Denke ich auch. Wenn die ganze Rechnung Gewinn abwirft, ist es sicherlich ok.
Dein Kommentar widerspricht jeglicher Kompetenz. In diesem Zusammenhang Liebhaberei zu unterstellen, wäre irrsinnig und hält keiner Überprüfung stand.
Auch wenn ich durch die Dienstleistung Geld verdiene?
Soll ich dann einen kleinen Aufschlag machen?
ja sicher. 10% mind.
Blödsinn - dann ist der Kunde längste Zeit Kunde gewesen.
ich bin kein Unternehmer, würde von diesem Geschäft aber abraten, da man nichts verdient.
Umsatz wird ja gemacht (1000.- EUR), ich denke, darauf muß man Steuern zahlen (Umsatzsteuer).
Umsatz wird gemacht, ja.......und Umsatzsteuer ergibt (mit Vorsteuer gegengerechnet) null. --> Grundlagenkurs wäre zu empfehlen, bevor man Tips gibt ;)
Ich verdiene ja an der Dienstleistung.
Den Gewährleistungsanspruch habe ich ja auch bei meinem Händler.
Die Abwicklung im Defektfall weder ich eh tun. Ist im Bereich IT.