Wer haftet für die Entwendung von Privateigentum aus dem LKW, wenn ich beim Be- / Entladen meinen Schlüssel abgebeben muss? Ist das überhaupt rechtens?
Bei der Zustellung von Waren auf privatem Firmengelände wurde ich laut dortiger Firmenpolitik gebeten meinen LKW-Schlüssel abzugeben. Da ich die ganze Woche im Fahrzeug wohne befinden sich natürlich auch private Sachen darin, wie z.B. mein Laptop. Wer haftet für den eventuellen Diebstahl, da ich den Schlüssel ja "freiwillig" abgegeben habe oder ist es überhaupt rechtens von Seiten der zu beliefernden Firma den Schlüssel einzufordern?
2 Antworten
Als gelernte Fachkraft für Lagerlogistik bin ich seit 25 Jahren im Bereich der Logistik tätig, kenne also durchaus die Praxis einiger (vor allem größerer) Betriebe.
An Deiner Stelle würde ich erst einmal Deinen Chef darauf ansprechen. Du überlässt das Fahrzeug fremdem Personal, hast aber selbst kein Zugriff mehr auf Fahrzeug samt Inhalt. Was sagt er denn dazu? Schließlich überlässt er Dir das Fahrzeug fremdem Personal zwecks Nutzung. Wie würde er reagieren, wenn hinterher der Feuerlöscher fehlt und das Autoradio ausgebaut ist?
Hast du mal mit deinem Chef gesprochen ?
habe noch nie gehört... das beim Beladen oder Entladen der Schlüssel abgegeben werden muss `?? die Ladefläche ist doch meist frei zugänglich
Das gibt es bisweilen schon, dass man den Schlüssel abgeben muss.
Habe aber noch nie gehört, dass dort was weggekommen ist.
Gehört habe ich das auch schon, die fahren mit Werkskarte als Fahrerkarte, wie in der Werkstatt. Das was weggekommen ist, hör ich auch zum 1. Mal.
In sehr großen Betrieben ist es durchaus Praxis, dass das Fahrzeug von eigenem Personal übernommen wurde, damit es vom eigenen Personal an die Verladerampe gesetzt wird, um (wieder vom eigenen Personal) beladen zu werden. Die komplette Ladungssicherung wird dann vorschriftsmäßig vom eigenen Personal durchgeführt.
Der Fahrer gibt das komplett leere Fahrzeug ab und übernimmt ein beladenes, vorschriftsmäßig gesichertes Fahrzeug.