Der Hausmeister hat einen Kellerschlüssel zu meinem Abteil weil sich in unserem Keller der Gashahn und der Zähler befinden, muss ich das dulden?
Hallo, in meinem Keller befinden sich Gashaupthahn, Gaszähler und Hauptwasseruhr. Ich wohne seit 1 1/2 Jahren in der Wohnung zu der auch laut Mietvertrag ein Keller gehört und habe zum diesem bei Übergabe 2 Schlüssel bekommen. Weil wir nun einen dritten Schlüssel für Notfälle den Eltern geben wollten, habe wir einen anderen Zylinder eingebaut. Gestern stand dann plötzlich der Hausmeister (welcher selbst Mieter im Haus ist) vor meiner Tür und fragte warum ich den Zylinder an meinem Keller getauscht habe. Er wollte die Wasseruhr ablesen und konnte nicht rein. Er hat schon immer eine Schlüssel zu dem Keller und möchte bitte jetzt auch wieder einen haben. Ist das Rechtens? Mal davon abgesehen, dass uns keiner etwas davon erzählt hat. Er wollte dann einen Glaskasten mit unserem Schlüssel vorm Keller anbringen, den man im Notfall einschlägt, damit man an den Hahn kommt. Ich bin aber der Meinung, dass das eine schriftliche Einladung zum Einbruch ist. Außerdem gibt er den Kellerschlüssel auch anderen Nachbarn wenn er mal im Urlaub ist, damit die ggf. in unseren Keller können. Muss ich das dulden? Danke schon mal für die Antworten. LG
4 Antworten
Dass sich der Gashaupthahn in einem vermieteten Raum befindet, ist schon mal eine sehr unglückliche Konstruktion. Wenn sich das technisch ändern lässt, sollte man es tun. Formell kannst Du den Zutritt verweigern, es ist Dein Raum. Wahrscheinlich hast Du beim Einzug allerdings gemerkt, dass in deinem Teil der Zähler und der Hahn angebracht sind. Hast Du Dich nie gefragt, wie der Zählerstand abgelesen wird?
Ich wusste schon, dass der Hahn in meinem Keller ist. Großartig gewundert, dass nicht abgelesen wurde hab ich mich allerdings nicht. So richtig bewusst war mir nicht, dass wir schon über ein Jahr in der Wohnung wohnen. :-)
Hallo heikiki,
der Hausmeister ist kein Hausbesitzer. Also müsstetst du das mit deinem Vermieter klären. Die günstigste Lösung wäre natürlich, wenn der Zähler so angebracht wäre, dass man nicht in deinen Keller gehen muss.
Im Allgemeinen ist es aber so: Wenn jemand berechtigt ist, die Zähler abzulesen, dann muss er auch Zutritt dazu haben. Das ist ja auch so, wenn die Zähler sich in der Wohnung befinden.
Der Ablesende muss sich aber anmelden und geht mit dem Mieter zum Zähler. Das müsste bei euch dann der Hausmeister auch machen.
Also sollte ich den Eigentümer anrufen.
Mich ärgert so, dass mir der Spaß verschwiegen wurde und dann noch der Schlüssel an andere Mieter weitergereicht wurde.
Wäre ich von Anfang an informiert gewesen, hätte ich eine Dinge im Keller nicht gelagert.
Vielen Dank für deine Antwort.
Die Zähler und Hauptleitungen waren bereits bei eurem Einzug in eurem Keller. Der Hausmeister ist während der gesamten Mietvertragslaufzeit in eurem Keller gewesen und hat Strom und Gas abgelesen. Die Situation hat sich von Seiten des Vermieters und seines Repräsentanten, des Hausmeisters, nicht geändert.
IHR habt die Situation verändert, indem ihr ein neues Schloss eingebaut habt. Es ist klar, dass der Hausmeister nach wie vor Zugang zu allen Zählern und Hauptleitungen haben muß. Er muß in der Lage sein, Gefahren vom Haus und seinen Bewohnern abzuwenden. Wenn ihr zufällig im Urlaub seid, dann kann möglicherweise niemand die Zählerstände ablesen oder bei einem Rohrbruch das ganze Haus geflutet werden. Wollt ihr die Kosten dafür übernehmen?
Ja, es ist rechtens, dass der Hausmeister einen Schlüssel verlangt. Wahrscheinlich steht etwas darüber sogar im Mietvertrag. Lagert ihr so wertvolle Kostbarkeiten im Keller, dass ihr keinen Schlüssel weggeben wollt? Die Idee des Hausmeisters mit dem Glaskasten zeugt für Seriösität. Das habt ihr abgelehnt.
Es ist in eurem Interesse, wenn die Zähler und Hauptleitungen stets erreichbar sind. Oder wollt ihr für Schäden die Haftung übernehmen??
Ein Termin für die Ablesung des WZ wäre vereinbar. Das wäre also kein Grund.
Wenn dazu noch der Hauptabsperrhahn für die Gasversorgungfür des Hauses in deinem Keller ist, muss jederzeit der Zugang aus Sicherheitsgründen gewährleistet sein. Daraus folgt, dass der HM sehr wohl fordern kann, dass du den alten Z. wieder einbaust.