Kellerfenster offen
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus im Süden Bayerns. Im Winter geht es schonmal deutlich in den Minusbereich bei ebensoviel Schnee. Der Ort liegt auf 650 Hm. Wir haben einen Kellerraum mit den Waschmaschinen und einen Trockenraum für die Wäsche, beide mit je einem Kellerfenster. Die Vermieterin verlangt, daß wir diese Kellerfenster rund um die Uhr offen lassen. Da wir im Parterre wohnen, sind insbes. die Räume über den o. g. Kellerräumen recht kalt vom Boden her. Nun ist uns die Vermieterin nach mehrfachem Protest soweit entgegengekommen, daß die Fenster bei +5° und kälter im Keller bis auf Stoßlüften geschlossen bleiben können. Was sagt das Mietrecht dazu? Sind wir verpflichtet, bei deutlichen Minusgraden draußen die Fenster offen zu lassen?
2 Antworten
Wir haben einen Kellerraum mit den Waschmaschinen und einen Trockenraum für die Wäsche, beide mit je einem Kellerfenster. Die Vermieterin verlangt, daß wir diese Kellerfenster rund um die Uhr offen lassen.
es ist euer gemieteter kellerraum und ihr entscheidet.
Der Vermieter will durch diese Maßnahmen dafür sorgen, dass der Kellerraum entsprechend belüftet ist, damit sich kein Schimmel bildet. Dieses Anliegen ist korrekt. Allerdings nur im Sommer. Im Winter bewirkt das Öffnen des Kellerfensters regelmäßig, dass die kalte Luft in den Kellerraum eintritt. Dort kühlt sie die Raumluft ab. Das hat zur Folge, dass die Feuchtigkeit, die sich in der warmen Raumluft befindet, an den kalten Fensterstellen niederschlägt. Und dann kommt der Schimmel.
Teilen sie der Vermieterin mit, dass sie ab Außentemperaturen von plus 12° das Kellerfenster regelmäßig geschlossen halten werden und es nur dann öffnen, wenn in dem Raum, beispielsweise durch das waschen, besondere Feuchtigkeit auftritt. Diese Öffnung wird jedoch nicht länger als 1 Stunde sein.
Wenn sie das der Vermieterin schriftlich erklären und mit dem Schimmel begründen, wird sie es einsehen müssen.
Allerdings nur im Sommer.> Falsch: Gerade im Sommer sollten die Kellerfenster bei Außentemperaturen über 20°C möglichst nicht geöffnet werden. Grund: Warme Luft kann viel mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Zieht sie durch den Keller, sinkt dort die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit wird zu hoch und an kalten Stellen kondensiert die Feuchtigkeit. Der Keller wird nass! Also Fenster nur abends auf und morgens zu im Sommer. Winter: Unter 5° müssen die Fenster geschlossen werden, abgesehen von Stoßlüften.
Nicht alles ist Zitat nur der erste Satz. Rest ist meine Empfehlung.
Es ist aber das Haus der Vermieterin und die wird schon wissen, was notwendig ist. Wenn ihr Euch nicht an die Empfehlungen hält und das Haus nimmt Schaden, seid ihr dran. Wenn ihr Euch dran hält und das Haus nimmt Schaden, ist es ihr alleiniges Problem.