Hat mein Partner das Hausrecht, auch wenn er nicht im Mietvertrag steht?
Hallo, mein Partner ist vor 1,5 Jahren mit in meine Wohnung gezogen, hat sich auch umgemeldet und bezahlt die Hälfte der Miete. Ich stehe bis heute alleine im Mietvertrag. Nun hat er allerdings eine gute Freundin, die ich aufgrund ihrer sehr assozialen Lebensweise üerhaupt nicht mag. Darauf hin habe ich meinen Partner und auch ihr gesagt, dass ich sie nicht in unserer Wohnung haben möchte. Durch meinen Nachbarn habe ich nun allerdings erfahren, dass sie letzte Woche, als ich arbeiten war, doch in unserer Wohnung war.
Meine Fragen: 1. Habe nur ich als alleiniger Mieter das Hausrecht oder hat mein Partner dies auch? 2. Kann ich eine Anzeige gegen Hausfriedensbruch machen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
9 Antworten
Es ist nach wie vor Deine Wohnung und Du kannst bestimmen, wer Zutritt erhält und wer nicht. Immerhin ist jeder, der die Wohnung ohne Deine Erlaubnis betritt, jemand, der in Deinen intimen Lebensbereich, nämlich Deine Wohnung eindringt.
Dein Partner kann nur jemand in die Wohnung lassen, wenn er davon ausgehen kann, dass Du auch nichts dagegen hättest. Sagst Du also ganz klar, dass Du nicht willst, dass diese Person (Konkurrentin?) in Deine Wohnung kommt, muss er sie abweisen, bzw. darf er sie nicht einladen.
Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs kommt nicht in Frage, weil die Person eingeladen wurde von jemand, bei dem sie annehmen konnte, dass er das Recht dazu hat.
In anderen Kommentaren steht was von Untermietverhältnis. Das sehe ich ganz und gar nicht so. Ein Untermieter ist jemand, mit dem man einen solchen Vertrag mündlich oder schriftlich eingeht. Normalerweise wird dem Untermieter darin ein bestimmter Bereich der Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen und es wird evtl. noch die gemeinsame Benutzung von bestimmten Räumen, wie z. B. Bad/WC und Küche vereinbart. Natürlich auch, wieviel dafür zu bezahlen ist. Das geht mündlich und schriftlich. In diesem Fall bestünde tatsächlich eine Kündigungsfrist, die unterschiedlich sein kann, je nach der speziellen Situation.
In Deinem Fall und in vielen tausend ähnlichen Fällen ist Dein Partner in die Wohnung mit eingezogen, wobei er ohne Einschränkung sämtliche Bereiche der Wohnung nutzen darf und mit Dir wohl auch Tisch und Schlafzimmer ganz selbstverständlich teilt. Dass er dafür die Hälfte der Wohnkosten übernimmt, ist recht und billig, aber das begründet noch lange kein Untermietverhältnis. Auch schon deswegen, weil ein Vermieter normalerweise Untervermietung erlauben oder verbieten kann, während er den Zuzug des Lebenspartners nicht verhindern kann, wenn die Wohnung nicht gerade unter 10 m² groß ist.
Du kannst also Deinem Partner verbieten, die Person nochmal in die Wohnung zu lassen, wenn Du nicht da bist und wenn er sich nicht daran hält, kannst Du ihn sofort vor die Tür setzen. Das darfst Du ihm mitteilen.
Das ist aber zunächst eine vollständig zivilrechtliche Sache. Nur im Falle einer Bedrohung oder tatsächlich körperlichen Angriffen, darfst Du über die Polizei ein Annäherungsverbot erwirken, aber das ist schon wieder ganz was anderes.
Aber ihr habe ich es ja auch gesagt, dass sie meine Wohnung nicht betreten darf.
Kannst Du das beweisen? Hast Du wenigstens einen Zeugen? Würde Dein Partner - immerhin muss er die Wahrheit sagen - das bezeugen?
Wenn ja, macht eine Anzeige prinzipiell Sinn. Aber was erwartest Du Dir davon?
Natürlich, die Gute kann bestraft werden, aber sie wird behaupten, Dein Partner hätte sie trotz des Verbots ausdrücklich und eindringlich darum gebeten, in die Wohnung zu kommen und sie wäre dann in gutem Glauben gewesen, dass sie doch wieder in die Wohnung darf, dass also das Verbot zurück genommen wurde.
Die Strafe wird denkbar gering ausfallen. Eigentlich lohnt es sich gar nicht, dafür zur Polizei zu gehen und Aufwand zu betreiben.
Was wird man Dir bei der Polizei sagen, wenn Du zum Fragen kommst: Eigentlich genau das gleiche.
Eine Anzeige aufzunehmen ist der Beginn eines Verwaltungsakts, der dem Staat viel Geld kostet und der wegen so einer Sache auch noch höchst unbeliebt ist. Schließlich wissen die bei der Polizei, dass sie bei ständiger personeller Knappheit auch noch Wichtigeres zu tun haben. Möglicherweise haben sie sogar von oben die Anweisung, die Bearbeitung solcher Bagatellanzeigen zu verschleppen und wann immer möglich, wieder einzustellen. Am besten gleich von vornherein abwehren.
Wie das Abwehren aussehen kann, habe ich auch schon erlebt. Erst heißt es, bitte warten sie noch im Flur. Das dauert dann erst mal ewig und plötzlich kommt jemand und sagt, wir haben jetzt gerade einen dringenden Einsatz. Wir können im Moment leider Ihre Anzeige nicht aufnehmen. Bitte kommen Sie ein anderes Mal wieder. Vielleicht machst Du eine andere Erfahrung. Kannst es mal ausprobieren.
Wie sieht es Dein Partner? Nützt es was, wenn Du ihm klipp und klar sagst, dass sich das nur ja nicht wiederholen darf?
Willst Du Deine Beziehung nicht auf diese Weise belasten, hilft es vielleicht, wenn Du Deinem Partner sanft erklärst, dass Du das nicht willst und der Dame ansonsten einen Brief kurz und knapp schreibst, dass sie nach wie vor keinen Zutritt in Deine Wohnung hat und dass Du sie im Wiederholungsfall bei der Polizei anzeigen wirst.
Ich denke, dass diese Vorgehensweise mehr Sinn hätte.
Du als alleinige Mieterin lt. Mietvertrag hast das Hausrecht und bist die Besitzerin der Wohnung. Dass dein Freund bei dir wohnt und sich im Innenverhältnis an den Mietkosten beteiligt, ändert daran nichts. Du kannst ihn erforderlichenfalls jeder Zeit vor die Tür setzen. Will er Besuch empfangen, muss er das mit dir abstimmen.
Ein Untermietverhältnis setzte voraus, dass der Untermieter einen abgegrenzten Bereich in deiner Wohnung gegen Entgelt gemietet hätte (mündlich oder schriftlich). Das ist aber nicht der Fall. Auch wäre hierzu die ausdrückliche Zustimmung deines Vermieters notwendig. Ohne diese dürfte er dir sogar den Mietvertrag kündigen (unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte).
klar hast du das hausrecht
und wenn du eine anzeige wegen Hausfriedensbruch machst, wirst du deinen Partner bestimmt auch los sein
allerdings denke ich das es nicht funktioniert, weil dein Partner sie ja reingelassen hat
Wahrscheinlich ist er Untermieter?
Dann kannst du ihn nicht rausschmeißen.
Ich frage mich, wie lange die Beziehung noch gut geht, wenn du diese Karte ausspielst.
Ihr seit ein Paar, ihr solltet das so regeln können ohne Machtspielchen.
"Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs kommt nicht in Frage, weil die Person eingeladen wurde von jemand, bei dem sie annehmen konnte, dass er das Recht dazu hat."
Aber ihr habe ich es ja auch gesagt, dass sie meine Wohnung nicht betreten darf. Also hat sie es doch eigtl mutwillig gemacht, obwohl sie wusste, dass sie nicht in die Wohnung darf. Ich werde morgen einfach mal zur Polizei gehen und dort nachfragen. Vielen Dank für all die Antworten.