Techem und co. - Terminbriefe
Neulich habe ich von Techem wiedermal einen Terminbrief bekommen. Man hat mir geschrieben, dass am Tag X ein Mensch von dort kommt und ich muß daheim sein um den reinzulassen. Meiner Ansicht war das Überflüssig. Schon letztes Jahr kamen die wegen der selben Sache. Damals war es schon überflssig: Die Zähler standen still, meldeten dies per Funk. Das war zu prüfen! Nur habe ich keine Warmwasserentnahme an diesen Zählern! Ich habe Techem geschrieben, dass der Besuch überflüssig ist und ich das Schreiben für nichtens halte. Ausserdem halte ich es für eine Frechheit, mir einen Termin vorzugeben, an dem ich einen Mann von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, auch wenn ichdas nicht will. Ich bin der Meinung, das grenzt an Hausfriedensbruch. Techem hat mein Schreiben (e-mail) nicht inoriert. Heute Stand der Monteur vor der Tür und wußtevon nichts. Gutmütig wie ich war hab ich ihn reingelassen. Im Gespräch sagte er mir, dass in meinem Mietvertrag steht, dass ich Leute wie von Techem in meine Wohnung lassen MUSS, um sachen abzulesen. Ich glaube das habe ich nie gelesen. Ausserdem hat der Vermieter die Zähler ohne mein Wissen einbauen lassen. Ich zahle dafür monatlich!! Das Geld könnte ich mir sparen, denn ich kann die Dinger selber ablesen.
Frage: Wenn Techem mir einen Termin vorgibt, muss ich den erfüllen? Muß er mit mir abgestimmt sein bzw. muß ich dem zustimmen? Begeht Techem nicht Hausfriedensbruch im eigentlichen Sinne? Ist es wirklich so, dass in einem Mietvertrag stehen darf, dass externen Einlaß zu gewähren ist? - Stichwort Hausfriedensbruch § 123 StGB
6 Antworten
und was würdest du vorschlagen?Das Techem jeden Mieter anschreibt und um einen Terminvorschlag bittet? Wenn dann 8 Wohnungen im Haus sind fährt der Monteur n 8 verschieden Tagen hin und liest ab? Und wenn jeder Mieter selbst ablesen würde, meinst du, dass dann immer die genauen Zahlen genannt würden? Du willst doch eine korrekte Abrechnung haben, oder? Dazu gehören auch die Messgeräte, die deinen Verbrauch ermitteln. Da muss dein Vermieter auch nicht deine Zustimmung einholen, das schreibt das Gesetz schon vor.
Also bleib mal auf dem Teppich.
Wenn Techem mir einen Termin vorgibt, muss ich den erfüllen?
Grundsätzlich ja...
Muß er mit mir abgestimmt sein bzw. muß ich dem zustimmen?
Nein, aber Du musst Dich dann selbst mit dem Vermieter bzw. Techem in Verbindung setzen und einen anderen Termin vereinbaren...
Begeht Techem nicht Hausfriedensbruch im eigentlichen Sinne?
Nein, ganz und gar nicht, im Gegenteil bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, sie reinzulassen...
Ist es wirklich so, dass in einem Mietvertrag stehen darf, dass externen Einlaß zu gewähren ist? - Stichwort Hausfriedensbruch § 123 StGB
Das braucht es gar nicht, das steht bereits in §§ 554, 809 BGB und ist somit selbstverständlich kein Hausfriedensbruch. Dass das so sein muss, sollte einem ja auch bereits der gesunde Menschenverstand sagen...
im Mietvertrag steht drin das man dem Mitarbeiter von techem Zugang gewähren muss. Das bedeutet jedoch nicht zu jeder Tageszeit da auch die Mieter einer Arbeit nachgehen müssen und nicht immer zu der gegebenen Zeit zu Hause sind. Daher hat der techem Mitarbeiter einen Termin vorzuschlagen wo üblicherweise der Mieter zu Hause ist, d. h. ab 17:00 Uhr. Es steht nirgendwo geschrieben dass das Ablesen der Geräte für den Betroffenen einen finanziellen Nachteil bedeuten darf. Das würde bedeuten dass man wegen dem Ablesen einen Tag Urlaub nehmen müsste. Niemand muss persönliche Nachteile in Kauf nehmen wegen der Firma techem. Andererseits kann man der Firma ca. 75-100 € in Rechnung stellen für einen Tag Urlaub den man nehmen muss um den Mitarbeiter Zugang zu gewähren wenn die Firma techem unbedingt auf dem Termin besteht. Es ist auch niemand verpflichtet fremde Personen (Nachbarn, Bekannte) in seiner Wohnung zu belassen nur damit der Mitarbeiter Zugang bekommt.
Nein, Techem begeht keinen Hausfriedensbruch.
Der Mitarbeiter von Techem ist ein von Deinem Vermieter beauftragter Handwerker, den Du nach Ankündigung in Deine Wohnung lassen mußt.
Dein Vermieter muß eine ordnungsgemäße Abrechnung der Heizkosten für jeden Mieter der Wohneinheit garantieren. Und dazu ist es eben erforderlich, daß die Meßgeräte abgelesen werden. Daß die installiert werden müssen, steht in der Heizkostenverordnung, ist also sozusagen gesetzlich geregelt. Da hat weder Dein Vermieter eine Wahl noch Du.
Das einzige, was Du versuchen kannst: ,mit dem Techem-Mitarbeiter einen Termin zu vereinbaren, der Dir besser paßt. Dafür steht meistens einen Telefonnummer auf dem Zettel, mit dem sie sich ankündigen. Natürlich muß der Termin innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens sein - also insbesondere nicht erst in einem halben Jahr oder so...
Sehr viele gute ANtworten. Im Übrigen entscheiden nicht Sie, welcher Termin überflüssig ist und welcher nicht. Sie haben eine Mitwirkungspflicht und es kann durchaus teuer für Sie werden, wenn Sie sich ständig weigern Termine wahrzunehmen oder auch termine gar nicht wahrnehmen und damit meine ich nicht nur die Kosten, die Techem in Rechnung stellt. Und: Hausfriedensbruch ist es nur, wenn sich der Mitarbeiter einfach Zugang verschafft, ohne das Sie das möchten. Die Termingestalltung kann mit Techem abgestimmt werden, aber keine Fantasietermine"ich kann erst ab 20.00Uhr". Selber ablesen, das wäre schön,leider benötigt man manchmal aussagekräftige Beweise, die Sie kaum liefern können, bei einer Eigenablesung. Und Sie zahlen nicht nur für die Ablesung, sondern eine Pauschale für die Gerätemiete. MfG