Ist es Hausfriedensbruch, wenn mein Mieter tot ist und ich die Wohnung öffnen lasse?
12 Antworten
Nein. Rechtfertigender Notstand. Jedoch sollte Gefahr im Verzug sein. Denn... An sonsten MUSS die Polizei zugegen sein... Also... Keine vorschnelle Eigeninitiative.
Aus eigener, hundertfacher Erfahrung:
Entweder, der Mieter ist lange schon nicht mahr, oder er hat noch Stunden Zeit. Einen solchen zu treffen, dem Du binnen Sekunden mit Reaktionen der Ersten Hilfe helfen kannst - der ist mir noch nie begegnet.
Daher... Ruhe und die Pol einschalten.
Danke Dir fürs Sternchen ^^
Wenn Du die vermutung hast, dass der da tot in der Wohnung liegt, dann ruf die Polizei! Die machen die Wohnung auf, ein Notarzt und Leichenbeschauer sind dann auch mit dabei.
Ich habe so einen Fall letztens auch in einer Rechtssendung im TV gesehen, gab ein etwas seltsames Fazit, soweit ich mich noch erinnere, wenn der Verdacht besteht und Du unternimmst nichts und hattest recht mit der Vermutung, dann ist es unterlassene Hilfe, er hätte ja evtl. noch leben können. Lässt man die Tür öffnen und der Mieter ist nur im Urlaub, dann ist es Sachbeschädigung, trotz gutem Vorsatz.
Wie ist denn der Nachweis über den Tod erbracht worden? Erst das Nachlassgericht, sollte es keine Erben geben gibt die Wohnung für den Vermieter frei. Gibt es Erben und treten diese auch das Erbe an, läuft noch der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Wohnung öffnen zu lassen ist nur durch Staatsgewalt rechtlich möglich. MfG
Wenn er noch drin liegt - nee. Allerdings macht das die Feuerwehr, die dann entscheidet, ob Doc oder Kripo auftauchen.
Wenn der Mieter nicht mehr drin ist und die Wohnung freigegeben wurde, kommts drauf an, ob noch ein gültiger Mietvertrag vorliegt und wer sich um die Nachlasspflege kümmert.
Bist du das, darfst du rein. Bist du das nicht, darfst du nicht rein. Ist dann Einbruch.
Es gibt Gesetze. Die haben nicht immer viel damit zu tun, was der Mensch als gerecht oder logisch empfindet.
Wenn man sie also nicht kennt und auf Nummer sicher gehen will - Gesetzesbücher wälzen oder Anwalt fragen. ;-)
Wenn der Mieter zwar tot ist, sich aber nicht in der Wohnung befindet, dann auf jedenfall.
Ist der Verdacht da, dass der Mieter tot in der Wohnung liegt, sollte man sich auf alle Fälle an die Polizei wenden, die dann das Nötige veranlassen wird.
Ist auch besser so, denn sonst könnte später von den Erben behauptet werden, dass Sachen in der Wohnung abhanden gekommen sind.
das hatte ich vermutet... aber hier sind sooo vile gegenstimmen... hm...