Hat man das Erbe automatisch angenommen wenn man Geld vom Konto eines verstorbenen nimmt?
Guten Tag,
ich brauch dringend Rat...... Kurz:
Mein Vater ist verstorben und hat uns 3 Söhne hinterlassen. Mein Vater hat mir im Krankenhaus seine Bank-Karte + PIN gegeben und gesagt, ich könne jederzeit Geld abholen wenn ich es benötige (ich wohne noch bei meinem Vater und er hat auch für mich gesorgt! Mutter bereits tot! Mein Kindergeld, Waisenrente ging auf sein Konto). Nachdem er verstorben ist letzte Woche, haben wir Söhne 800 Euro von seinem Konto geholt damit wir dieses Geld zu den Bestattungskosten legen können. Nachdem wir erfahren haben, dass man dadurch eventuell das Erbe antritt haben wir ganz bewusst das Geld von 800 Euro wieder eingezahlt - allerdings ist das alles NACH dem Tod passiert. Da wir wissen das unser Vater mehr Schulden als Vermögen hatte, schlagen wir das Erbe natürlich aus.. allerdings haben wir nun das Geld abgehoben und nach 2 Tagen wieder eingezahlt...** Gilt dies jetzt automatisch als "Erbantritt"?** Ich meine, wir müssen seine Beerdigung bezahlen und das einzige Geld welches ICH beziehe geht auf sein Konto... Wir haben das Geld ABSICHTLICH wieder eingezahlt, weil wir das Erbe NICHT antreten wollen und somit ist der Kontostand wieder der, wie er vorher war nach seinem Tod.
Würde mich auf Antworten freuen..
4 Antworten
Panik ist auch deshalb nicht angebracht, weil ihr selbst bei "Annahme" des Erbes die Möglichkeit habt, etwa durch Antrag auf Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz (beim Nachlassgericht) abzuwenden, dass ihr als Erben mit eurem eigenen Vermögen für die Nachlassschulden haftet. Die Haftung beschränkt sich dann auf den Nachlass, also auf die Vermögenswerte des Vaters.
Das Geld für die Bestattungskosten und was sonst noch zu regeln ist( dieser Tage ja auch die Miete) dürft ihr natürlich verfügen.
Also keine Panik. Schlimm genug, dass Ihr keinen mehr habt, der Euch unterstützt.
Genau. Auch die Anderen Sachen wie Traueranzeigen, später die Danksagungen, die Kosten auf dem Friedhof usw. da kommt viel zusammen.
Die laufenden Kosten vom Konto des Verstorbenen zu decken ist kein Erbantritt.
Regelt das bitte umgehend, dein Unterhalt muss ja auch geregelt werden.
Nunja, wir haben die 800 Euro ja "abgehoben" und nicht "überwiesen".. Allerdings wieder eingezahlt.. Wir haben natürlich ein wenig Angst das Erbe jetzt angetreten zu haben..
Das spielt so keine Rolle, wenn man die Ausgaben belegen kann.
Naja, da deine Halbwaisenrente ja auch auf dem Konto war, können die 800 EUR auch dein eigenes Geld gewesen sein, das ihr abgeholt habt. Es ist also kein Erbantritt sondern du hast nur auf dein eigenes Geld zugegriffen. Der monatliche Zahlungseingang der Rentenversicherung ist doch belegbar.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Kann ich die Rechnung also vom Bestatter zur Bank bringen und die überweisen das Kontoguthaben auf das Konto des Bestatters ohne das Erbe angetreten zu haben?
Lieben Gruß,
J