Erbe auf den Konto doch die Bank rückt es nicht raus?
Also folgendes ich wohne seit 3 Jahren in Deutschland. Nun ist mein Vater verstorben in der Schweiz. Und uns wurde ein Teil Erbe ausgezahlt auf das Konto von meinem Verlobten hierin Deutschland. Beweise das es das Erbe ist von meinem Vater. Würden schon an die Bank weiter geleitet.. Jetzt meine Frage... Wie lange darf die Bank das einbehalten bis es freigegeben wird...
5 Antworten
Seltsam.
Und uns wurde ein Teil Erbe ausgezahlt auf das Konto von meinem Verlobten.
Das ist doch bereits falsch. Dein Geld, dein Konto. Wer hat das denn überwiesen?
Beweise das es das Erbe ist von meinem vater. Würden schon an die bank weiter geleitet
Geht es hier um eine Sperre wegen Verdachts der Geldwäsche? In dem Fall darf die bank ohne Prüfung das Geld überhaupt nicht freigeben. Und selbst nach Vorlage von Belegen wäre es zweifelhaft, dass das Geld freigegeben wird - weil es auf einem Konto eingegangen ist, auf das der rechtmäßige Erbe gar keinen Zugriff hat.
Nochmal - wer hat das überwiesen und warum?
und wieso auf das Konto meines verlobten weil wir nur dieses haben.
Das ist keine gute Idee. Bitte lege dir ein eigenes Konto zu. Streng genommen kann die Bank deinem Verlobten das Konto kündigen, denn er erhält Zahlungen auf Rechnung Dritter. Das ist grundsätzlich unzulässig, sofern nicht bei der Kontoeröffnung explizit vereinbart. Unter anderem verstößt es gegen die internationalen Geldwäscherichtlinien.
mein lohn usw ging immer auf sein konto war fuer uns nie das problem.
Das wird es spätestens dann, sollte es zu einer Pfändung bei einem von euch beiden kommen. Dann kommt nämlich gar keiner von euch beiden mehr an sein Geld. Im Zusammenhang mit der Erbschaft ist das sogar noch fataler; mit Eingang auf einem Konto, welches nur auf einen Dritten lautet, geht das Besitzrecht an den Kontoinhaber über. Du müsstest dir also im Streitfall auf dem Klageweg dein Geld zurückholen; dein Verlobter könnte es ohne jede Rücfrage und ganz legitim vollständig ausgeben, ohne dich zu fragen.
ueberwiesen hatt es die notarin die fuer mich alles regelt in der schweiz
Die Notarin ist vermutlich davon ausgegangen, dass das ein gemeinsames Konto ist.
also die notarin wusste das es sein konto ist, aber danke fuer deine antwort, hatt mir schon bissel weiter geholfen
Bis zum Zeitpunkt, an dem rechtlich eindeutig nachweisbar der Erbe der neue "wirtschaftlich Berechtigte" ist. Falls dadurch Verzögerungen entstehen, wir die Bank die Zinsvaluta auf diesen Zeitpunkt ansetzen. Falls nachweislich wirtschaftlicher Schaden entsteht, ist die Bank schadensersatzpflichtig. Das ist aber erstens sehr, sehr selten der Fall und zweitens nahezu unmöglich zu beweisen.
Warum fragen Sie nicht direkt bei der Bank an, welche Hindernisse der Auszahlung des Restbetrags entgegen stehen. Die wird Ihnen doch die Auskunft nicht verweigern und Ihnen sagen, was Sie ggf. zu tun haben, um das Geld zu erhalten.
Das kann Ihnen doch aus der Community niemand sagen, ohne die Gesamtumstände Ihres Erbfalles zu kennen. Warum fragen Sie auch nicht ihre Notarin ?
Habt ihr eventuell Pfändungen auf dem Konto? Denn dann dürft ihr nur bis zu einer bestimmten Grenze üb er Geld verfügen.
nein haben wir nicht..
sobald das Geld auf deinem Konto ist darfst du darüber verfügen. Der Bank ist es egal was es für Geld ist.
Es ist ja nicht ihr Konto....
ja du hast recht! Dann muß ihr Verlobter das Geld raus rücken!
...und der kann nicht, weil das Geld nicht ihm gehört. Genau das ist Geldwäsche.
aber ich habe die mit vollmacht
aber doch die paar Euro nicht :-)
Wegen € 2,50 würde die Bank ganz sicher nicht nachhaken. Bei Summen ab € 10000.-- ganz bestimmt.
okay vielleicht habe ich es doof geschrieben, mein Vater ist in der Schweiz gestorben. ich bin von der Schweiz nach Deutschland gezogen. vor 3 Jahren. und wieso auf das Konto meines verlobten weil wir nur dieses haben. und ich kein eigenes habe mein lohn usw ging immer auf sein konto war fuer uns nie das problem. ueberwiesen hatt es die notarin die fuer mich alles regelt in der schweiz