Hat er Anspruch auf Trennungsgeld nach Trennung vom Ehepartner und neuer Partnerschaft?
Guten Morgen,
mein Freund arbeitet als Berufssoldat bei der Bundeswehr. Bislang hat er (trotz Trennung von seiner Ehefrau) noch im gemeinsamen Haus gewohnt - der Kinder zu Liebe. Nun möchte er aber gerne zu mir ziehen und es stellt sich die Frage, wie es dann mit dem Trennungsgeld, welches er von der Bundeswehr erhält, aussieht. Es war bislang so geregelt, dass er trotz ca. 1,5 stündiger Entfernung von der Kaserne jeden Tag nach Hause gefahren ist. Das soll nun auch weiterhin so sein, die Entfernung verringert sich jedoch nun auf ca. 1 h Autofahrt. Frage ist nun aber, ob er weiterhin Anspruch auf Trennungsgeld hat, da er ja wieder in einer Partnerschaft lebt (Kind, aber nicht sein leibliches ebenfalls vorhanden).
Kennt sich hier jemand aus? Gibt es eine Alternative?
Vielen Dank schon im Voraus!
4 Antworten
Trennungsgeld hat nichts mit Trennung und neuer Partnerschaft zu tun, sondern mit der räumlichen Trennung von Wohn- und Dienstort. Es ist eine Entschädigung für den Mehraufwand, den man durch die räumliche Trennung hat (Fahrtkosten etc.).
Grundsätzlich besteht der Anspruch auch nach dem Umzug fort - es sei denn, der neue Wohnort ist im Einzugsgebiet der Kaserne (30 km).
Auch dass täglich heim gefahren wird, spielt nur eine untergeordnete Rolle, weil in diesen Fällen immer automatisch der Vergleich des §6 TGV (tägliche Heimkehr) mit dem §3 TGV (Verbleiben am Dienstort) durchgeführt wird und der Soldat bekommt nur das günstigere von beiden Varianten erstattet.
Er sollte einfach mal zum BwDLZ in seiner Kaserne gehen, dort kann ihm präzise genau gesagt werden, was er machen muss und was sich für ihn ändert.
So völlig korrekt. Umzug melden und bei der Reisekostenbeihilfe die neue Entfernung angeben, das wars auch schon.
Das Trennungsgeld wird nicht aufgrund der Trennung zur Ehefrau oder zu Kindern gewährt, sondern wegen der Trennung zur Wohnung! Ja, wenn man heiratet, wird man automatisch TG-berechtigt bei Versetzung und darf 2x statt einmal im Monat auf BW-Kosten nach Hause fahren, das war es dann aber auch schon. Ist man erst einmal TG-berechtigt, bleibt man es auch, bis man evtl. mit Umzugskostenvergütung an den neuen Dienstort zieht. Auch nach einer Scheidung. Und auch ledige können TG-berechtigt werden, sobald sie eine anerkannte Wohnung haben.
Wenn dein Freund umzieht (wohl zu dir?), muss er den Umzug melden und bekommt danach halt nur noch die Reiskosten der einen Fahrt im Monat bis zu dir erstattet. Das täglich Trennungsgeld in Höhe von 7,87€ pro Tag ändert sich nicht (bei TG nach §3). Sein Anspruch auf TG bleibt trotz Scheidung oder Auszug bei der Ehefrau erhalten. Ich gehe mal davon aus, dass er bei der Strecke nach §3 TG erhält, auch wenn er täglich nach Hause fährt (wer das mag...)?
Ich bin ebenfalls geschieden und habe diese Situation also durchgemacht und ich erhalte auch in meiner eigenen Wohnung und Jahre nach meiner Scheidung weiterhin Trennungsgeld, daher ist das keine Schätzantwort, sondern ich weiß es.
Nachtrag: Wenn dein Freund Unterhalt zahlt, erhält er auch den Familienzuschlag weiterhin, solange der Unterhalt höher ist, als der Zuschlag.
Warum musst du dich da in eine Familie reindrängen? Das Trennungsgeld hat nichts mit Partnerin oder Kindern zu tun, sondern um eigentum/Lebensschwerpunkt und abkommadierung woandershin (Quasi Reisekosten). - Wieso ist sein Geld Dir so wichtig? Vierdien doch selber welches.
Das lasse ich jetzt einfach mal so stehen...
Wenn er eine Stunde Fahrt zur Freundin hat ist das Privatvergnügen und er hat keinen Anspruch auf Trennungsgeld.
Trennungsgeld hat er bekommen weil er von Ehefrau und seinen Kindern weit entfernt war.
Wenn er da auszieht und offiziell "dauerhaft getrennt" lebend ist, entfällt das Trennungsgeld welches ja eine Kompensation dafür ist dass er von seiner Familie wegen der Bundeswehr getrennt ist.
Du bist nur die Freundin und somit keine Familie. Deine Kinder sind ebenfalls nicht seine Familie.
Dann offenbar unter anderem Account. Von Apfelkind ist keine Antwort zu sehen!
Entschuldige, dass ich kein Stenograph bin. Jetzt ist sie da.
Das ist leider völlig falsch. Korrekte Antwort gebe ich in meiner eigenen Antwort.