Trennungsgeld Bundeswehr Offiziersanwärterin Marine

3 Antworten

Um einen Anspruch auf Trennungsgeld (TG) zu erhalten, braucht man eine eigene Wohnung. Brim Freund oder den Eltern wohnen reicht nicht. Beim Dienstantritt wird das abgefragt. Als Nachweis für die eigene Wohnung muss der Mietvertrag vorgelegt werden. Dann wird sie anerkannt. Man bekommt dann TG. Die Dauer und Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Verheiratete bekommen mehr als Ledige. Wird eine Unzugskostenvergütung zugesagt, ist die Dauer des Anspruches auf TG begrenzt. Unterschieden wird auch zwischen Abordnung und Versetzung. Am wichtigsten ist aber eine eigene Wohnung, die man selbst gemietet hat.

LisitaPreciosa 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 12:45

Vielen Dank für deine Antwort.

Da mein Freund und ich beide als Gleichberechtigte Mieter den Mietvertrag unterschrieben haben, ist es ebenso meine wie seine Wohnung. Sollte also anerkannt werden :)

Trennungsgeld richtet sich nach dem aktuellen Verpflegungssatz in der Bundeswehr (aktuell 7,63 €). Für jeden Tag den du in der Kaserne bist (und theoretisch drei Mahlzeiten hättest zu dir nehmen können), bekommst du diesen Satz.

Jedoch gibt es einige Kriterien und ich kenn mich mit OAs ehrlich gesagt überhaupt nicht aus und kann dir nur ein kleines Beispiel als FA geben. Für die Bundeswehr läuft es da mit dir theoretisch so ab: Du hast Dienstantritt und die UKV zur Stammeinheit wird zugesagt. Von dort aus wirst du direkt in die GA abkommandiert (theoretisch, praktisch trittst du deinen Dienst natürlich in der GA-Einheit an). Für die Abkommandierung wird dir aufgrund der Dauer die UKV NICHT zugesagt. Für die Bundeswehr wohnst du zu dieser Zeit schon am Ort deiner Stammeinheit. Ist die GA Einheit eine bestimmte Strecke von deiner Stammeinheit entfernt (ich hab keine Zahlen im Kopf), bist du Trennungsgeld berechtigt.

Was deine Wohnung und dein Mietvertrag weiter damit zutun haben, solltest du dir zwingend selbst in der Trennungsgeldverordnung durchlesen.

Trennungsgeld gibt es nur, wenn Du verheiratet bist und ein gemeinsamer Hausstand besteht. Da dies wohl noch nicht der Fall ist, sind die Wochenendfahrten Dein Privatvergnügen, das steht aber alles auch in der Trennungsgeldverordnung..

LisitaPreciosa 
Beitragsersteller
 26.05.2014, 12:46

Exakt deine Antwort ist absolut falsch, soweit bin ich schonmal gekommen ;) Bitte nur dann Antworten, wenn man es genau weiß :)

FischerTaiger  07.05.2014, 12:40

Und wenn man sich diese mal genau durchliest wird man schnell feststellen, dass deine Antwort kompletter Schrott ist.