Arbeitslosengeld nach Bundeswehr (FWDL)?
Hallo,
ich scheide heute aus der Bundeswehr aus, nachdem ich 18 Monate Freiwilligen Wehrdienst geleistet habe. Bereits im Januar habe ich dies der Agentur für Arbeit gemeldet. Heute bekam ich eine E-Mail, dass ich umgehend bei der Agentur für Arbeit anrufen soll, da ich ab morgen vorerst arbeitslos sein werde. Was ich auch getan habe und daraufhin sollte ich Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer etc. angeben. Die Dame am Telefon fragte dann, ob ich denn sozialversichert war und wie ich meinen Lohnzetteln entnehmen kann, war ich das nicht, konnte ihr aber keine genaue Auskunft geben. Sie meinte, ich solle das abklären und morgen nochmal anrufen.
Mein Vorgesetzter sagte mir gestern, dass ich nach dem FWD Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Meine Unterlagen wie die Bestätigung über meine geleisteten Dienste etc. werden aber leider erst Ende April zugeschickt, weil aktuell niemand in meiner Kaserne ist. Daher weiß ich nicht, an wen ich mich da wenden soll. War jemand von euch nach dem FWD arbeitslos und weiß, wie das genau funktioniert? Ich habe absolut keine Ahnung...
(Anm. d. Red., falls relevant: ich hatte bereits einen neuen Arbeitsvertrag ab Mai, der wurde mir jedoch letzte Woche aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie gekündigt. Ber Arbeitgeber versicherte mir aber, dass ich, sobald sich diese Lage verbessert, sofort einen neuen Arbeitsvertrag bekommen werde... daher heißt es erst mal abwarten...)
3 Antworten
Wehrdienstbescheinigung beim Amt einreichen, die musst du von deinem PersFw bekommen haben. Du warst Sozialversichert über die FWDL-Zeit. Hattest du keinen Entlassungsunterricht?
Achja, du bekommst Max. 8 Monate Arbeitslosengeld 1, da du nur 18 Monate gedient hast.
Beim Arbeitsamt anrufen, Arbeitslos melden. Dann bekommst du Zugangsdaten für das Onlineportal der Agentur für Arbeit. Dort musst du Arbeitslosengeld beantragen. Die fehlenden Unterlagen vom S1 kannst du dann nachträglich einreichen, bzw. online hochladen und der Agentur zukommen lassen. Dann wird dein Antrag bearbeitet.
Das alles ist eigentlich auch kein Hexenwerk. Ich muss aber auch sagen, dass der Entlassungsunterricht relativ "grob" ist und in den meisten Fällen nur auf die SaZ eingegangen wird, weil da natürlich Fragen um den BFD und die Abfindung aufkommen. Hatten damals nen entspannten Oberstleutnant der uns da eigentlich alles erklärt hat. Der Gang zum Arbeitsamt ist durch die Corona Geschichte viel leichter, da wie du schon erkannt hast, eigentlich alles per Telefon abgewickelt wird. Wünsche dir viel Glück im weiteren Werdegang, wenn du noch Fragen hast, kannst du mir gern schreiben, bin mit der Materie gut vertraut.
Kameradschaftlicher Gruß,
Andre
ich danke!
in der Regel läuft der Dienst aktuell mit reduziertem Personal, bist Du sicher, dass bei Dir in der Kaserne niemand ist?
Woher hast Du die Information, dass die relevanten Unterlagen erst Ende April übersandt werden, Dein DZE kommt ja nicht überraschend, oder?
von meinem Vorgesetzten kam die Info. Ja, es sind schon noch ein paar in der Kaserne, aber die sind nicht für mich zuständig.
Unabhängig von den Dir fehlenden Unterlagen kannst Du Dich mit Wirkung 1.April arbeitslos melden .... Unterlagen können nachgereicht werden ..... jetzt geht es nur um die Fristenwahrung.
alles klar, danke!
Ich habe zu meiner Entlassung gar nichts bekommen - wie gesagt bekomme ich das erst Ende April, da wird das wahrscheinlich alles dabei sein. Und ja, den Unterricht hatte ich, aber die Dame, die uns unterrichtete, hatte das erklärt, als sei das recht einfach. Zur Agentur für Arbeit gehen, sich arbeitslos melden und dann bekommt man nach einigen Wochen Arbeitslosengeld. Was ich alles einreichen muss, hatte sie nicht gesagt.
Aufgrund der aktuellen Situation habe ich jedoch von der Agentur für Arbeit einen Brief erhalten, dass ich nicht persönlich vorbeikommen muss, sondern dass das per Telefon reicht.
Danke für deine Antwort, dann werde ich das morgen so mitteilen.