Trennungsgeld und Mietkostenzuschuss Bundeswehr?
Guten Tag, ich werde am 26.1. meine Grundausbildung bei der Bundeswehr beenden und anschließend in meine Stammeinheit verlegt. Jetzt möchte ich mir eine eigene Wohnung zulegen. Kann mich dazu jemand aufklären, inwieweit und ob ich Anspruch auf finanzielle Leistungen der Bundeswehr habe. Ich bin 18 Jahre, also könnte ich noch in der Kaserne wohnen, und meine Wohnung würde sich ca. 40km von meinem Stationierungsort entfernt befinden. Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
dir wird die Unterkunft zur Verfügung gestellt, also bekommst du keinen Zuschuß wenn du eine eigene haben möchtest. Das ist dann Privatluxus.
Auch deine Entscheidung jeden Tag 40 km zur Arbeit zu fahren ist doch deine Privatentscheidung. Auch hierfür gibt es keinen Zuschuß
Die Wohnung hättest du dir jetzt schon besorgen und anerkennen lassen müssen, um mit Versetzung Trennungsgeld berechtigt zu sein. So wirst du nichts bekommen.
In dem Fall bist du immer nur in den Zeiträumen, in denen du woanders hin kommandiert wirst, TG berechtigt und natürlich, sobald du nochmal versetzt wirst und nicht umziehst.
Kann ich dir nicht genau sagen. Mal den Spieß fragen.
Du bekommst automatisch eine Unterkunft gestellt. Alles andere ist dein privates Ding, für das du selber aufkommen musst.
So wie ich das sehe hast du keine anerkannte Wohnung, wenn du die nicht vorher hast hast du Pech dann bekommst du garnichts selbst wenn du dir dann eine holst.
Von wem wirst du denn getrennt?
Dann könnte die Bundeswehr ja die Kasernen alle abreißen lassen.
Ich habe bis 1.1 Urlaub und bis dahin werde ich den Mietvertrag haben und kann dann gleich am 2.1 zum ReFü gehen und mir sie anerkennen lassen. Wie sieht es dann aus?