Trennungsgeld? Bundeswehr? Ummelden?

2 Antworten

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Warum solltest du TG berechtigt sein, wenn es um deinen Sohn geht.

Da das hier kein Funk im laufenden Gefecht ist, wären ganze Sätze sicher hilfreich. So macht dein Text wenig Sinn.

Wer ist nun der Soldat? Du oder dein Sohn?

schnute71 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 15:30

Sorry, nicht korrekt geschrieben. Ich habe die Anfrage aber im Sinne von meinem Sohn geschrieben. Also mein Sohn ist beim Bund seit 01.04., er ist 28 Jahre. Und es geht um sein Trennungsgeld.

Apfelkind86  11.11.2018, 15:39
@schnute71

TG bedarf eines Grundes. Es wird begründet, wenn eine anerkannte Wohnung vorliegt und DANACH durch eine Kommandierung oder Versetzung eine Kluft zwischen Wohnort und Dienstort entsteht. Nachträglich die Wohnung anerkennen zu lassen, begründet daher kein TG.

Wenn dein Sohn das nächste mal versetzt wird, hat er von da an Anspruch, wenn ihm die Umzugskostenpauschale nicht zugesagt wird.

schnute71 
Beitragsersteller
 11.11.2018, 16:37
@Apfelkind86

Dankeschön. Was mir nicht erschließt, warum hat das Karrierecenter die Wohnung nicht gleich mit anerkannt, Mietvertrag musste er mit einreichen.

Apfelkind86  11.11.2018, 20:48
@schnute71

Das muss man gesondert beantragen.

Wenn das Mietverhältnis schon vorher bestand, hätte das alles passieren können. Ich gehe mal davon aus, dass das nun zu spät ist, weil er bei Dienstantritt die Umzugskostenvergütung erhalten hat.

TG gibt es nur mit einem anerkannten Hausstand. Warum die Gemeinde will, dass du deinen Wohnort in die Kaserne verlegen sollst, ist mir nicht ganz einleuchtend. Ich habe meinen Wohnsitz da, wo ich meinen Hausstand habe, ob das der Gemeinde nun passt oder nicht.

Um das Ganze aber bewerten zu können, weiß ich (und will es auch nicht wissen) zu wenig über die Gesamtumstände (z.B. wurde der eigene Hausstand nicht anerkannt, und wenn nicht, wie lautet die Ablehnende Begründung). Sicher ist, dass du nicht kasernenpflichtig sein darfst, wenn du einen eigenen Hausstand anerkannt haben möchtest.

Der erste Schritt wäre das Beantragen des Status "Heimschläfer". Der 2. Schritt wäre die Anerkennung deines eigenen Hausstandes. Da kann auch keine Gemeinde etwas dagegen machen. Ich muss nicht meinen angemeldeten Wohnort dort wählen, wo meine Arbeitsstelle ist. Der Lebensmittelpunkt ist nicht die Kaserne, auch nicht, wenn ich da 5 Tage in der Woche für 10 Stunden anwesend bin. Das machen andere Angestellte auch nicht anders.

Geh zu deinem TVB, der weiß, was im Einzelnen gemacht werden muss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung