Hat eine Fahrschule Sonderrechte gemäß der StVO?
Mein Fahrschullehrer hat mich in meiner Ausbildung abgeholt. Er kam gerade mit einem anderen Fahrschüler von der Autobahn und meinte danach zu mir: „Wieder mal Stau auf der Autobahn, zum Glück hatte ich Sonderrechte und wir konnten durchfahren.“
Jetzt stellt sich mir die oben stehende Frage. Eigentlich haben doch nur Rettungskräfte und die Polizei Sonderrechte, oder?
6 Antworten
Hat er vielleicht gedacht,weil sich der Stau gerade aufgelöst hat oder er wollte mal ein bißchen bei Dir angeben.
Er hat natürlich in seiner Eigenschaft als Fahrlehrer keine Sonderrechte.
Eine Fahrschule hat natürlich keine Sonderrechte.
Die einzige Sonderregelung für Fahrschulen besteht darin, dass der Fahrlehrer für Verstöße gegen die StVO haftet, obwohl er Beifahrer ist. Klar drückt die Polizei hier und da ein Auge zu und hält Fahrschulen in der Regel nicht wegen dem Fahrverhalten an, Sonderrechte hat eine Fahrschule aber auf keinen Fall.
" Eigentlich haben doch nur Rettungskräfte und die Polizei Sonderrechte, oder? "
Die und noch ein paar mehr: https://verkehrslexikon.de/ModuleB/SonderRechte.php
Die Fahrschule hat sie nicht.
nein, eine Fahrschule hat keine Sonderrechte.
Er kann auch Bundeskanzler sein, das spielt keine Rolle
Nein natürlich nicht
NEIN! Dein Fahrlehrer hat Dir was vom Pferd erzählt.
Glaub ich jetzt auch.
Der Lehrer ist auch Mitglied bei der Bundeswehr. Hat das Einfluss?