Vorraussetzungen zum fahren mit Sonderrechten?
Moin Zusammen,
mich stelle mir , aufgrund einer laufenden Diskussion, die Frage ob es für das Fahren mit Sonderrechten explizite Anforderungen an die Fahrer solcher Fahrzeuge gibt? Vorallem im Bereich nicht polizeilicher Gefahrenabwehr.
Das der Fahrer einen passenden Führerschein besitzen muss ist klar.
LG und vielen Dank im Vorraus!
3 Antworten
Paragraph 35 Straßenverkehrsordnung regelt die Sonderrechte, da steht in Absatz 1 das Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, der Polizei und des Zolldienstes von der StVO befreit sind, sofern dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind nach Absatz 5a von den Vorschriften der StVO befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Folgeschäden anzuwenden.
Konkrete Anforderungen an den Fahrer sind in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgeschrieben. Er muss natürlich den für das Fahrzeug erforderlichen Führerschein haben.
Danke für die umfangreiche Antwort. Das konkrete Beispiel sieht folgender Maßen aus; wir sitzen zu viert im Kreis, alle vier aud verschiedenen Organisation und es geht um ein Nebenjob im Blut- und Organtransport neben der Uni und die Diskussionsgrundlage ist der Fahrer. Der strittige punkt beläuft sich vorallem auf das Fahren von Blut und Organtransport mit 18, sprich von Fahranfängern mit und ohne BF17. Hier ist das anscheinend bei jeder Organisation und sogar in jedem Einzelverband anders geregelt, was sowas angeht. die Zentrale Frage beläuft sich darauf, ob es gesetzlich Einschränkungen für junge Fahrer mit Sonderrechten gibt oder ob diese von den Organisationen festgelegt werden. Ein großes Danke schonmal für die Antwort!
Grundsätzlich mal von Seiten des Gesetzgebers her nein, aber (kann ich nur aus Sicht des DRK sagen)
- selbstverständlich darf nicht jeder mit Sondersignal fahren. Eine Fahrzeugeinweisung und entsprechende Fahrerfahrung sind unerläßlich.
- es gibt für hauptberufliches Personal Lehrgänge. Die sind zwar nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben, eine Teilnahme wird aber üblicherweise vom Arbeitgeber verlangt.
Es muss um Menschenrechte, Menschenleben, Wichtige Sachgüter oder vergleichbares gehen. Die meisten BOS Organisation erfordern auch noch eine Einweisung auf das Fahrzeug