LKW TÜV und SP abgelaufen - Strafe für Fahrer möglich?
Hallo. Ich habe die Tage gesehen dass bei dem LKW und Auflieger mit dem ich derzeit fahre sowohl der TÜV als auch die SP abgelaufen ist. Zugmaschine TÜV seit August 14, Auflieger TÜV seit Februar 14. Bei den SP Prüfungen bin ich mir nicht ganz sicher seit wann diese abgelaufen sind. Den Arbeitgeber, der auch Halter ist, habe ich bereits mehrfach darauf angesprochen. Der komplette Zug wurde beim TÜV vorgeführt, die Prüfung wurde jedoch nicht bestanden. Der Termin zur Nachprüfung wurde jedoch nicht eingehalten, sodass nun wieder eine Vollabnahme anstünde. Welche Konsequenzen hätte das für den Fahrer? Im Bußgeldkatalog ist nur die Rede von Halter. Hätte der Fahrer tasächlich keineswegs Punkte o.ä. zu befürchten? Schonmal vielen Dank! (aber bitte nur aussagekräftige und halbwegs fundierte Antworten)
4 Antworten
Wahrscheinlich nicht, wenn du beweisen kannst, dass du den Halter mehrfach auf die Missstände aufmerksam gemacht hast. Im Zweifel die Fahrt mit dem Gefährt verweigern. http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_55.php
Es werden beide belangt, sowohl der Halter als auch der Fahrer. Schließlich hat der Fahrer vor Fahrtantritt zu prüfen, dass sein Fahrzeug verkehrstauglich ist. Die Bußgelder dindest du hier: https://www.bussgeldkatalog.org/papiere-hu-technik/
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt: Verwarngeld 40 Euro, Bußgeld: -
Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
Ein Punkteeintrag erfolgt erst ab einem Bussgeld von 60 €.
Die Strafen sind für Fahrer und Halter, kann ich Dir aus Erfahrung meiner Kunden sagen. Wenn der Lkw die HU Fälligkeit AUG 14 hat, dann ist die entsprechende SP dazu FEB 14(wenn abgelaufen) oder FEB 15 wenn im Februar bestanden. Bei auflieger entsprechen dann HU im FEB 14 und SP im AUG 14. Die Frsit der SP liegt bei Nutzfahrzeugen über 7,5t und anhängern über 10,5t immer 6 Monate später als die HU. Du kannst aber auf das SP Schild sehen, da klebt eine Marke drauf, der Zeiger weist auf den Monat hin, die Jahreszahl ist auf der SP-Marke aufgedruckt. 2014 wäre blau 2015 gelb und 2017 (wenn es ein Neufahrzeug wäre) braun.
Wenn die SP nicht gemacht wurde, dann ist jetzt eine HU in Verbindung mit einer SP fällig, eine sogenannte "HU Plus". Die ist nicht nur teurer, sondern hat auch den Nachteil, daß es dabei KEINE "geringen Mängel" gibt. Ein Mangel, der bei einer normalen HU ein "GM" ist, fürt bei eine HU Plus sofort zum Verweigern der Plakette. Das Fahrzeug muss also mängelfrei sein.
Das ist vom Gesetzgeber bewusst gewollt, weil die Statistik gezeigt hat, dass die Halter, die Ihre Fahrzeug nicht zur SP vorführen i.d.R. einen so maroden Fuhrpark haben und zu dem Kundenkreis gehören, die die geringen Mängel auch nicht behebt. Also wird mit der HU Plus "aufgeräumt " und der Halter ist dazu verpflichtet, die Karre in Ordnung zu bringen.
Die einzige Chance, die Du hast um ein Bußgeld zu vermeiden ist die, daß Du bei der Polizei um "Amtshilfe bittest", das ist KEINE Selbstanzeige, bei der würdes Du ja die rdnungswidrigkeit zugeben. Hier wirst Du ja gezwungen ein techn. nicht in Ordnungs befindliches FAhrzeug im Strassenverkehr zu bewegen. Bei der Bitte um Amtshilfe, wird das Fahrzeug kontrolliert und die Owi - Anzeige geht nur an den Halter.
Nachteil, wenn Dein Chef nicht blöd ist, kennt er sich aus und weiß dadurch, dass Du nichts belangt wirst, daß Du die Polizei um Amtshilfe gebeten hast.
Ich würde allerdings so verfahren, wenn der alte Dich feuert, war die Firma eh nix.
Ich bin selbst Berufskraftfahrer und das mit der HU Plus wusste ich auch noch nicht. Für deine Antwort hast du den Stern verdient. Perfekt.