Wer hat Vorrang, Fußgänger oder Autofahrer?
Hallo liebe Experten,
mich würde mal eure Meinung interessieren. Wer hat auf dem Bild vorrang? Darf ich als Fußgänger gehen, wenn ein Auto aus einer Seitenstraße kommt, oder muss ich das Auto gewähren lassen? Das gleiche auch, wenn ein Fahrzeug abbiegt, muss ich es abbiegen "lassen" oder habe ich das Recht auf Vorrang und darf gehen?
Danke vorab für eure Meinungen!
10 Antworten
Links der Fußgänger.
Rechtsgrundlage § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
Rechts das Fahrzeug.
Vorfahrtsregelungen gelten nur für Fahrzeuge. Fußgänger sind jedoch keine Fahrzeuge. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 1 StVO
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1 StVO:
Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. [...]
Merke:
Laufen die Fußgänger (vor dem Abbiegen) in deine Richtung, haben die Fußgänger Vorrang. Laufen die Fußgänger (vor dem Abbiegen) quer zu deiner Fahrrichtung, müssen sie warten.
Woher ich das weiß: Berufserfahrung
Vielen Dank für den Stern. :-)
In beiden Fällen hat das Auto zu warten, da es abbiegt. Dass sich der Fußgänger auf der Vorfahrtstraße befindet, ist nicht relevant, da die StVO-Vorfahrtsregeln für Fußgänger nicht gelten. Im nachstehenden Link sind mehrere Fälle mit Zeichnung erläutert:
Dass man als Fußgänger nicht auf sein "Recht" beharren sollte, versteht sich von selbst. Denn das ist gefährlich. Im Zweifel sollte man das Auto fahren lassen.
Ich GLAUBE, das ist nicht geregelt, solange es nicht explizit ein Fußgängerübergang (Ampel oder Zebrastreifen) ist. Du KANNST den Fußgänger durchlassen, ist aber rein höflich, wenn ich mich recht entsinne. Ein Anrecht darauf hat er m.W. nicht.
Ich bin aber echt nicht sicher... und da ich ein netter Mensch bin, lasse ich Fußgänger immer gehen :o)
Der Vorrang ist in den Fällen für Fußgänger nicht geregelt. Als Fußgänger hast du nur Vorrang, wenn du über eine grüne Fußgängerampel gehst oder an einem Zebrastreifen (wobei du da natürlich rechtzeitig deutlich machen musst, dass du über die Straße willst, nicht einfach auf die Straße laufen, nur weil ein Zebrastreifen da ist)
Als Fußgänger solltest du also gucken, ob du gefahrlos über die Straße gehen kannst und als Autofahrer solltest du aufpassen, dass du nicht versehentlich irgendwelche unaufmerksamen Fußgänger überfährst.
Du solltest dir vielleicht den extra fett geschriebenen Teil der hilfreichsten Antwort nochmal durchlesen. Da steht "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Da steht nicht: "Fußgänger haben Vorrang"
Der Text heißt im Prinzip nichts anderes als "Achtung, Fußgänger achten oft nicht auf den Verkehr. Achte drauf, dass er stehenbleibt bevor du abbiegst. Falls er nicht stehenbleibt, musst du warten."
Wie du siehst, ist der Vorrang also nicht geregelt.
Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn haben immer Vorrang, aber Fahrer dürfen sich nicht rücksichtslos verhalten und immer ein Auge auf die Fußgänger haben, nicht jeder kennt immer alle Regeln und Vorschriften.
Kraftfahrzeuge auf der Fahrbahn haben immer Vorrang,
Nein, haben sie nicht!
StVO § 9 Abs. 3 Satz 3:
Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten.
In der linken Situation muss also das Auto dem Fußgänger den Vorrang lassen!
Wenn nötig, in dem Fall ist es aber nicht nötig zu warten.
in dem Fall ist es aber nicht nötig zu warten.
Nötig ist es, sobald der Fußgänger nicht ungehindert weiterlaufen kann ...
Doch, das ist geregelt, und zwar ganz klar und eindeutig !
Siehe die "Hilfreichste Antwort" von Schnarchix.