Darf man auch ohne Sonderrechte durch die Rettungsgasse (Abschleppdienst, Strassenunterhalt)?

10 Antworten

Sonderrechte haben nichts mit irgend welchem Blinklichtern zu tun.

Das Blaulicht in Verbindung mit dem Martinshorn zeigt Wegerechte an. Das heißt, dass man diesem Fahrzeug Platz machen muss.

Wegerechte sind für die Rettungsgasse aber auch nicht erforderlich, da diese gebildet werden muss, unabhängig, ob da wer kommt um diese zu nutzen.

saxboy 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 12:53

Was ist denn das Sonderrecht?

emib5  24.03.2020, 12:58
@saxboy

Sonderrechte braucht man für alles, was sonst nach StVO verboten wäre.

Z. B. das überfahren von roten Ampeln durch die Polizei oder die Rettungsdienste. Das dürfen sie im Einsatz auch ohne Signal. Die Signale sind nur dazu da, dass die die grün haben ihnen auch Platz machen.

Die Müllabfuhr und die Straßenreinigung haben auch Sonderrechte, z. B. dürfen die wenn nötig auf der falschen Seite fahren etc.

26Sammy112  24.03.2020, 14:53
@saxboy

Sonderrechte sind nicht Fahrzeug-, sondern Funktionsbezogen. Beispielsweise dürfen die Mitarbeiter der Gas-/Wasser-/Stromversorger ungefragt Privatgrundstücke betreten und Messungen vornehmen (beispielsweise dann, wenn der Verdacht einer Undichtigkeit besteht). Die Müllabfuhr darf entgegen der Einbahnstraße fahren und im Halteverbot halten, um den Müll aufzunehmen, Müllwerker dürfen anders als andere im Straßenverkehr quasi ungesichert hinten am Fahrzeug auf einem Trittbrett mitfahren. Abschleppfahrzeuge dürfen die Rettungsgasse befahren, Feuerwehrleute auf dem Weg zum Feuerwehrhaus im Privat-Pkw z.B. die zulässige Geschwindigkeit moderat übertreten usw.

Dem entgegen sind Wegerechte Fahrzeug gebunden und setzen Blaulicht und Signalhorn voraus. Andere Verkehrsteilnehmer haben dem Fahrzeug freie Bahn zu schaffen.

Luca0770  02.04.2020, 10:56
@saxboy

Sonderrechte ist das Blaulicht und Martinshorn womit man z.B. über eine rote Ampel fahren darf oder die Leute Platz machen müssen. Sonderrechte gelten allerdings nur mit Blaulicht und Martinshorn.

emib5  02.04.2020, 11:45
@Luca0770

NEIN, das ist völlig falsch. Lies doch bitte mal das, was ich geschrieben habe.

Du schmeißt Sonder- und Wegerechte durcheinander, das ist etwas völlig anderes.

Das andere Leute Platz machen müssen sind Wegerechte. Dazu bedarf es Blaulicht und Martinshorn.

Das man über eine rote Ampel fahren darf sind Sonderrechte. Dazu bedarf es keinem Blaulicht und Martinshorn.

Die Polizei im Zivilfahrzeug hat im Einsatz z. B. Sonderrechte und darf auch, wenn nötig, über eine rote Ampel fahren, ohne durch Blaulicht auf sich aufmerksam zu machen. Sie muss dann halt nur sehen, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährden, welche gerade bei grün fahren.

Die Unfallhilfsfahrzeuge der Verkehrsbetriebe haben teilweise auch Blaulicht und Martinshorn und damit Wegerechte. Die haben im Normalfall aber keine Sonderrechte und müssen dann (auch mit mit Blaulicht und Horn an) an der roten Ampel warten. - Sollten das dann natürlich abschalten, weil sonst alle anderen auch warten und sich wundern, dass die nicht fahren...

Luca0770  03.04.2020, 09:22
@emib5

Und woher willst du das denn wissen? Vielleicht ist das was du ja sagst falsch. Es war nur meine Meinung, dies ist deine Meinung. Ich bleibe jedoch bei meiner Meinung außer wenn mich jemand der damit Erfahrung hat überzeugt.

emib5  03.04.2020, 13:40
@Luca0770

Was bist Du denn für einer? Bei Gesetzen gibt es keine Meinung.
Und nein, das ist nicht meine Meinung, das ist Wissen.

Und woher ich das weis: Ich bin selber eine Zeit lang mit Sonderrechten gefahren, auch ohne Sondersignal. Das kannst Du mir glauben. Ich habe also selber die Erfahrung. Und ich habe (scheinbar im Gegensatz zu Dir) die entsprechende Verordnung schon viele Male selber gelesen.

Aber Du musst mir garnicht glauben. Schau doch einfach selber in der StVO nach. Da steht es drin.

§ 35 behandelt die Sonderrechte. Da steht nichts von Blaulicht oder Martinshorn drin.

Das findest Du dann in § 38. Da steht nichts davon drin, das mit Blaulicht und Martinshorn bestimmte Sonderrechte verbunden sind, sondern nur, dass andere freie Fahrt verschaffen müssen, die so genannten „Wegerechte“.

Zugegeben, den Begriff der Wegerechte findest Du nicht in der StVO. Der ist allgemeiner Sprachgebrauch für die Inhalte des § 38. Auch das findest Du mit Google leicht.

Luca0770  03.04.2020, 17:36
@emib5

Ich glaub die trotzdem nicht weil du etwas zu unverschämt bist. Deswegen werde ich das selber nachlesen aber nicht unter deinen Paragraphenangaben.

emib5  03.04.2020, 17:53
@Luca0770

LOL, Wo bin ich unverschämt?

Und dann such mal schön. Aus Trotz die von mir angegebenen Paragraphen zu ignorieren ist natürlich auch nicht sehr erwachsen. Und disqualifiziert Dich daher für mich für ein weiterführen dieser Diskussion.
Das sind die einzigen beiden einschlägigen Paragraphen. Alles andere wären nur Sekundärquellen.

BTW. Bei jemanden, der die BOS als Interessengebiet angibt, würde ich deutlich mehr Ahnung erwarten.

Luca0770  04.04.2020, 07:28
@emib5

Ich interessiere mich trotzdem nicht für deine respektlosen Kommentare und mich interessiert dieses Thema auch nicht so sehr. Ich werde es nicht nachgucken sondern bei meiner Meinung bleiben BIS es mir einer der sich auskennt gut erklärt. Und das bist auf jeden Fall nicht du weil du dich erstens nicht auskennst und zweitens respektlos anderen Leuten über bist.

Luca0770  05.04.2020, 17:32
@Luca0770

Ach ja emib5,

wie wäre es denn Mal wenn du anderen Leuten nicht sagst was sie FALSCH GEMACHT haben sondern ihnen sagst was sie BESSER MACHEN KÖNNEN? Das sagen was falsch gemacht wurde (wie du es gemacht hast) macht einen respektlosen Eindruck. Sagst du aber was man besser machen kann macht es eher einen netten Eindruck. Dies war nur ein Verbesserungstipp von mir. Wäre schön wenn du das änderst. MfG, Luca

Ja.

Abschleppunternehmen haben auch Verträge mit allen Behörden und sind daher auch für diese zuständig (polizeilicher Sichersteller).

Daher ist es oft notwendig den Seitenstreifen oder die Rettungsgasse zu benutzen.

Kommen die Abschlepper nicht durch verzögert sich oft das Freigeben der Autobahn.

Nach § 11 StVO muss die Durchfahrt für Polizei und Hilfsfahrzeuge gewährt werden. Dazu gehören neben Polizei- und Krankenfahrzeuge auch Arzt- und Abschleppfahrzeuge.

Häufig fahren die Abschlepper mit Polizeibegleitung.

Natürlich müssen Abschleppdienst und Straßenreinigung durch, sonst geht's ja nicht weiter. Logisch, oder?

Pauli1965  24.03.2020, 12:36

Für den FS scheinbar nicht....

saxboy 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 12:36

Ja ist schon logisch. Aber von Gesetzeswegen her hätten sie ohne Blaulicht und Wechselklanghorn gar nicht das Recht zwischen beiden Spuren vorbei zu fahren.

chevydresden  24.03.2020, 12:37
@saxboy

Doch. Dazu ist die Rettungsgasse da.

Stossgebet  24.03.2020, 12:38
@saxboy

Lies dir bitte nochmal § 35 StVO durch und guck mal, wie viel blaues Blinklicht und Einsatzhorn mit dem Sonderrecht zu tun haben (Lösung vorweg: gar nichts).

Pauli1965  24.03.2020, 12:40
@chevydresden

Natürlich haben sie das Recht. Zeig mir das Gesetz wo drin steht das es ihnen verboten ist.

chevydresden  24.03.2020, 12:40
@Pauli1965

Wo hab ich geschrieben, dass das verboten ist?

saxboy 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 12:42
@Stossgebet

Wieso denn das? Es gibt dem Fahrzeugfahrer besondere Rechte im Strassenverkehr

Pauli1965  24.03.2020, 12:43
@saxboy

Du hast es nicht verstanden, oder ?

PatrickLassan  24.03.2020, 12:47
@saxboy
Es gibt dem Fahrzeugfahrer besondere Rechte im Strassenverkehr

Nein. Blaulicht und Sirene zeigen nur an, dass von Sonderrechten Gebrauch gemacht wird.

peterobm  24.03.2020, 13:03
@saxboy

aber sicher, Abschlepper werden bei Unfällen auf der Autobahn direkt von der Polizei beauftragt

das hat Priorität, Fahrzeuge die verwendet werden sind in der Regel LKW´s mit Kran, um fahruntüchtige Wracks bergen zu können.

um Fahrzeuge aufnehmen zu können, muss u. U. die Autobahn in Baustellen gesperrt werden,

hab schon zig Autos von der Autobahn geholt

emib5  24.03.2020, 13:54
@PatrickLassan

Auch falsch. Blaulicht und Sirene zeigen an, dass Wegerechte in Anspruch genommen werden. Mit Sonderrechten haben die nichts zu tun.

Ja, dürfen sie.

Also wenn du schnell wieder weiter fahren willst, solltest du Platz machen.

saxboy 
Beitragsersteller
 24.03.2020, 12:38

Sicher mache ich Platz. Aber ich dachte einfach, was den Fahrzeugen das Recht gibt. Weil von Gesetzeswegen heisst es, dass nur Blaulicht und Wechselklanghorn dazu berechtigt

Stossgebet  24.03.2020, 12:39
@saxboy

Ne, das heißt es von Gesetzes wegen nicht.

emib5  24.03.2020, 12:46
@saxboy

Das ist falsch.

26Sammy112  24.03.2020, 14:57
@saxboy

Nein. Blaulicht und Signalhorn weisen die übrigen Verkehrsteilnehmer an, freie Bahn zu schaffen und dem Einsatzfahrzeug Vorfahrt zu gewähren (Wegerecht).

Davon völlig unabhängig besteht für jeden Verkehrsteilnehmer die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse, sobald der Verkehr ins Stocken gerät (Schrittgeschwindigkeit).

Die Verkehrsteilnehmer müssen dem Abschlepp-/Pannenfahrzeug oder der Straßenmeisterei also keinen Platz machen, sondern diese nutzen lediglich den bereits vorhandenen Platz der Rettungsgasse. Und das wiederum fällt dann nicht unter Wegerecht, sondern unter Sonderrechte (nämlich das Recht, die Rettungsgasse durchfahren zu dürfen), für die es kein Blaulicht und Signalhorn braucht.

Dafür ist die Rettungs- und Bergungsgasse ja gedacht! Und wenn die Polizei den Abschleppdienst bestellt, sollen die denen dann verbieten dorthin zu kommen?

"Ja, hier ihr Abschlepper! Komme später zum Einsatzort - ich stehe auf der A46 im Stau!" ^^+gg