Hat ein Privatverkäufer eine Gewährleistungspflicht?
Hallo gf-Gemeinde. Es geht um einen Motorroller, der nach dem Kauf vor einer Woche inzwischen so viele Mängel offenbarte, daß ich diesen gerne zurückgeben möchte. Nun kenne ich diese "gekauft wie gesehen und probegefahren" Klausel, die meines Erachtens eben diese GP ausschließt. Sollte das falsch sein und kann ich den Roller-kauf also rückgängig machen?
8 Antworten
diese "gekauft wie gesehen und probegefahren" Klausel,
ist kein rechtswirksamer ( kompletter ) Ausschluss der Gewährleistung durch den Verkäufer.
https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-gekauft-wie-gesehen/
Versteckte Mängel werden von der Vereinbarung “Gekauft wie gesehen” dagegen nicht erfasst. Nach der Rechtsprechung liegt ein versteckter Mangel vor, wenn ein durchschnittlicher Käufer den Mangel durch eine eigene Untersuchung nicht erkennen kann.
» Rechtsfolge: Bei einem versteckten Mangel kann sich der Käufer auf sämtliche Gewährleistungsrechte berufen, wenn ein genereller Gewährleistungsausschluss nicht ausdrücklich vereinbart wurde!
Natürlich hat er die, wenn er sie nicht wirksam ausschließt. Der von dir erwähnte Satz schließt die Gewährleistung grundsätzlich NICHT aus. Der Verkäufer haftet für sämtliche Mängel die beim Kauf und bei der Probefahrt nicht offensichtlich waren.
Sollte das falsch sein und kann ich den Roller-kauf also rückgängig machen?
Man kann nicht einfach so vom Vertrag zurücktreten, der Verkäufer kann erst nachbessern.
Wenn er sie ausgeschlossen hat, dann nicht (was die meisten machen...)
Viele davon aber nicht wirksam. "Gekauft wie gesehen" ist beispielweise kein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung.
Auch wenn die Formulierung "gekauft wie gesehen" nicht als vollstaendiger Gewaehrleistungsausschluss gewertet werden kann, so kann der Verkaeufer vom Kaeufer den Beweis dafuer verlangen, dass ueberhaupt ein Sachmangel besteht (ein allgemein zu erwartender Verschleisszustand ist kein Sachmangel) UND dass dieser Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe des Rollers an den Kaeufer vorhanden oder zumindest angelegt war.
Nur weil jetzt sicher wieder jemand mit der sog. "Beweislastumkehr" daher kommen wird: Die gibt es nur beim Kauf Verbraucher von Unternehmer, nicht aber auch bei "Privatverkaeufern".
Die 2 Jährige Sachmängelhaftung ist bei einen Privatverkauf nicht Automatisch nichtig.
Der Private Verkäufer muss diese im Verkaufsangebot bzw. Vertrag ausschließen. Dann musst du Beweisen das der Mangel bei Übergabe schon vorhanden war.
Wenn er diese Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, dann hast du gute Karten. Dann muss er Beweisen das kein Mangel bei der Übergabe vorlag.
Heisst das, der Verkäufer muss beweisen, dass KEIN Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand?