Gefahr: Gibt es eine Garantie für Glasartikel?
Hallo,
ich habe soeben einen Artikel bemängelt, der Verkäufer meinte das der Garantieanspruch bereits erschlossen ist, da die Frist abgelaufen ist.
Es handelt sich um eine Artikel, welcher zu 98% aus Glas besteht
wie etwas einen Tisch, wo die Tischplatte aus Glas ist und die Beine aus Metall.
Bei mir ist die Glasfläche urplötzlich gesprungen, selbstverständlich ohne jeglichen Anlass, es handelte sich um eine ruhenden Tisch, welcher nie sonderlich belastet wurde.
Durch die Plötzliche Explosion hätte ein schwerer Sach und Personenschaden entstehen können. Da es sich um einen Schreibtisch handelt auf welchen einige Hardware lagert, welche sich weit unterm dem Zulässigen Gesamtgewicht befindet.
Dies habe ich mitgeilt und der Verkäufer meinte nur, dass er nichts machen kann, da die Garantiefrist bereits erschlossen ist.
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Was ich mich hier frage, gibt es tatsächlich für Glasplatten eine Garantie?
Stellt euch mal vor ich trink ne Cola und plötzlich explodiert die Flasche in meinen Gesicht!
Sowas kann es doch nicht geben?
4 Antworten
So ganz klar ist nicht, was Deine Frage sein soll. Sagen wir mal so: Auf einen Glastisch gibt es natürlich Gewährleistung (Sachmangelhaftung) und kann es Garantie geben.
Auf eine Cola-Flasche gibt es die nicht.
Das stimmt, mein "nicht" bezog sich nur auf die Garantie. Obwohl, wer weiß, ob CC nicht was garantiert bei der Flasche. ;-)
Garantie ist (meist) eine Zusage des Herstellers. Wofür sie gilt und wie lange steht in den Garantiebedingungen des Verkäufers. Also nachschauen.
Oft wird - auch von Verkäufern - Garantie mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung verwechselt. Diese kann von keinem gewerblichen Verkäufer ausgeschlossen werden, sie gilt bei gewerblichen Verkäufern gegenüber Verbrauchern immer.
Wie steht es mit der gesetzlichen Gewährleistung durch den Verkäufer? Ist Dein Tisch in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf kaputtgegangen, so wird davon ausgegangen, daß der Fehler schon zum Zeitpunkt des Verkaufs im Produkt angelegt war. Der Verkäufer müßte nachweisen, daß dem nicht so ist. Schwierig.
Vom 7. Monat nach dem Verkauf bis zum Ablauf von 2 Jahren nach dem Kauf besteht zwar immer noch die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Allerdings müßtest DU nun nachweisen, daß der Fehler schon zum Zeitpunkt des Verkaufs im Produkt angelegt war. Auch Schwierig.
du verwechselst äpfel mit birnen. was hat denn eine cola mit einer glasplatte zu tun.
wie alt ist die glasplatte
Es geht darum, dass Glas ein wesentlich gefährlicher Stoff ist als Holz.
Würde ein Holztisch zerbrechen, würde man sich vielleicht nen blauen Zehen hohlen, bei ner Glasexplosion sieht dass ganze schon wesentlich extremer aus.
Die Flasche dient dem Vergleich und soll verdeutlichen, dass durch Glas ein schwerer Schaden entstehen könnte.
Wie alt die Platte ist kann ich nicht sagen, da ich nicht weiß, wie lange der Tisch schon irgendwo in China gelagert hat
ich meine ja auch, wann du den tisch gekauft hast
Naja, ich kenn es zb von Aquarien das die springen wenn der Untergrund schief ist - könnte ich mir hier auch vorstellen?
Wie lanbe hast du den Tisch denn schon?
Hast du eventuell eine Rechtsschutzversicherung ?
Es geht nicht ums Alter, sondern darum, dass es wohl nicht abgebracht ist. für derartiges eine Garantiefrist festzulegen.
Natürlich spielt das Alter für die Gewährleistung eine Rolle !
Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für eine Cola-Flasche.