Bestelltes Sofa hat Mängel - Welche Rechte hat man?

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Hallo K1111,

das was Du schreibst ist rechtlich immer so eine Sache. Grundsätzlich gibt es klare gesetzliche Regelungen, die die Händler aber gerne mal umgehen oder dehnen. Vorne beginnt es mal damit, dass der Käufer einen Sachmangel feststellt, diesen zeigt er beim Händler an und fordert eine Nacherfüllung. Dazu ist er im ersten Schritt verpflichtet dem Verkäufer eine Nacherfüllung zu ermöglichen. Erst wenn die Nacherfüllung ergebnislos bleibt, kann er einen Rücktritt verlangen.

Nun geht es erst einmal damit los, dass der Verkäufer den Sachmangel anerkennt. Erste Hürde, über die man sich trefflich streiten kann. Finde ich aber bei Dir unkritisch, da sie schon mal dagewesen sind und den Schaden behoben haben. Sprich den Sachmange an und für sich haben sie anerkannt.

Bei der Nacherfüllung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Sache wird repariert oder es wird eine neue mangelfreie Sache geliefert. Und jetzt kommts, der Käufer entscheidet für was er sich entscheidet. Und genau hier meine die meisten Verkäufer, dass es anders wäre und zieren sich dieses Recht anzuerkennen. Deswegen würde ich an deiner Stelle dem Verkäufer schreiben, dass er den Sachmangel zu beseitigen hat und ihm darüber eine Frist setzen, wonach Du einen Rücktritt vom Kaufvertrag verlangst. Entscheide dann ob Du eine Nachlieferung oder eine Reparatur wünschst und schreibe das mit hinein.

Alternativ warte noch das Gutachten ab, vielleicht schlägt er dann auch direkt eine Nachlieferung vor und Du hast den Stress von der Backe. Mit ganz großem Pech, wirst Du Dir rechtliche Unterstützung holen müssen.

Viele Grüße und viel Erfolg

DatSchoof

In aller Regel darf zwei mal nachgebessert werden. Ist die Sache dann immer noch nicht ok wird in den meisten fällen davon ausgegangen, dass das nix mehr wird.

dann steht die eine neue Couch oder Geld zurück zu.

rechtschutz ist in dem Fall sicher nicht schlecht, falls sich der Laden querbstellt.

Nach §439 BGB kannst du die Nacherfüllung verlangen, dass sie es reparieren etc. oder du ein neues Sofa bekommst.

Setz ihnen eine Frist. Erfüllen sie es nicht innerhalb der Frist oder verbessern es immer wieder nicht richtig, kannst du nach §323 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und sie müssen das Sofa zurücknehmen und du kriegst dein Geld wieder.

Bei Lutz anrufen, nochmal den POS Dienst kommen lassen, die bereits da waren, die geben auch Gutachten ab und wenn die sagen, dass ist Murks, dann kannst du das Teil zurück geben, bzw einen anderen Bezug aussuchen.

Mach das aber schriftlich, bzw per Mail ist auch ok, häng Bilder an und lass dich nicht abwimmeln, schreib direkt, das man dich beim Verkaufsgespräch nicht auf die Empfindlichkeit des Bezugs hingewiesen hat.

Informiert Eure Rechtsschutzversicherung. Dort bekommt ihr kostenfrei eine Anwaltsberatung. Euch wird der Weg aufgezeigt, den ihr gehen könnt.

Bei diesem Preis würde ich mich mit einer Preisminderung nicht einverstanden erklären. Da habt ihr dann immer die kaputte Couch und ärgert euch ewig.

Stoff tauschen? Es ist nicht sicher, ob der nächste Stoff einwandfrei ist.

Ich wünsche euch viel Glück