Hat ein Mieter Mitspracherecht bei der Modernisierung der Küche?
Hallo, meine Frage lautet, ob ihr wisst, inwiefern ein Mieter Mitspracherecht bei der Gestaltung einer neuen Küche hat? Ich finde zum Mitspracherecht nichts im Internet.
Zur Situation: Ich wohne in einer Wohnung, die eine sehr alte, klein geschnittene Küche beinhaltet (25+ Jahre, der Hersteller des Herdes stellt seit Ende der 80er keine Herde mehr her). Nun ist der Ofen kaputt gegangen und auf Anfrage beim Vermieter würde er gerne eine Seite der Küche (die mit den Geräten) modrrnisoeren. Dazu stellte stellte er mir noch die Frage, was ich mir vorstelle. Nach einem entsprechenden Kostenvoranschlag (1300 Euro für die komplette Küche, also beide Seiten). Zudem kommt, dass eine Waschmaschine in der Küche steht. Jetzt kam der Vorschlag vom Vermieter zurück (1600 für eine Seite!), mit dem ich allerdings nicht konform gehen kann, weil in diesem die Waschmaschine durch eine Spülmaschine ersetzt wurde, die ich nicht gebrauchen kann. Die Waschmaschine ist da wesentlich wichtiger (im Keller gibt es noch einen überteuerten Waschraum, in dem man für Geld waschen kann, aber keine eigene Maschine anschließen kann). Die Waschmaschine ist erst 2 Jahre alt und ich sehe nicht ein, die zu verkaufen, wenn sie in meinem Plan Platz hätte und die Realisierung für die gesamte Küche billiger und ästhetischer wäre, als das was er will.
Danke für jede Antwort!
1 Antwort
Ein MitspracheRECHT hast du vermutlich nicht, außer es verändern sich absolut wesentliche Gegebenheiten in der Küche, die du mitgemietet hast. Wenn er das Bad erneuern würde, hättest du auch kein Entscheidungsrecht, ob es grün, blau oder weiß bzw Stand- oder Hänge-WC wird.
Als Vermieter kann ich dir nur empfehlen deinen Vermieter freundlich auf deinen Gedankengang anzusprechen. Im allgemeinen versucht man ja es auch dem Mieter recht zu machen... Vielleicht macht er die Küchenzeile wie er sie sich vorstellt - lässt aber die Geschirrspüler-Nische unbesetzt, so dass du die Waschmaschine dort lassen kannst und er stellt irgendwann einen Spüler rein, wenn du vielleicht mal ausziehst. Oder du lagerst den Spüler während deines Mietverhältnisses in deinem Keller und schließt ihn an, wenn du mal ausziehst?
T3Fahrer
Ich glaube eher nicht, dass du einen ANSPRUCH hast auf die Berücksichtigung deines Wunsches, könnte mir aber gut vorstellen, dass man nach Absprache es etwas umplant und eine breite Lücke für dich lässt. Du kannst ja argumentativ einbringen, dass für ihn ein breiter Geschirrspüler am Ende günstiger kommt (schmale sind teurer!). Die Argumentation von Renick finde ich etwas wackelig, da die Lücke ursprünglich wohl eher für eine Spülmaschine, als für eine Waschmaschine gedacht war, so dass du dem Vermieter vermutlich schwer vorwerfen kannst, dass du ursprünglich geplant (und umgesetzt) hast dort Wasch- statt Spülmaschine dort zu platzieren, zumal offenbar eigentlich eine Waschküche zur Verfügung steht... Dass deren Nutzung nicht attraktiv ist, müssen wir nicht diskutieren!
Ich würde das Problem mal freundlich auf den Punkt bringen ohne auf (vermeintliche?) Rechte/Ansprüche Bezug zu nehmen. Bei mir als Vermieter steht (mein) Recht nicht immer vorn an, sondern es soll ja (in vertretbarem Umfang) auch dem Mieter recht gemacht werden. Wenn jemand allerdings direkt "auf dicke Hose" macht, habe ich gleich weniger Lust mir Mühe für ein Entgegenkommen zu geben... ;0)
Vielen Dank für deine Antwort! Mit dem Leerlassen der Nische hatte ich auch überlegt. Aber das geht leider nicht, da es eine dieser schmalen Spülmaschinen ist und die Waschmaschine eine normale Breite von 60 cm hat. Da er neue Schränke mit anderen Maßen einbauen will, wäre mit den neuen Schränken kein Platz mehr für die Waschmaschine.