Küche beschädigt durch Rohrverstopfung - Wer zahlt?
Zur meiner Situation:
Hatte vorhin eine Überschwemmung in der Küche. Die Mieterin über mir hatte ihre Waschmaschine an und wegen einer Rohrverstopfung gelang alles in meiner Küche. Bis dahin ist uns gar nicht aufgefallen das irgendwas verstopft war. Mein Abfluss hat problemlos funktioniert.
Jetzt stand die Küche und mein Flur unter Wasser. Beschädigt wurde die Arbeitsplatte, Teppiche im Flur und Elektrogeräte. Mein Vermieter hat einen Installateur bestellt, doch für die beschädigten Sachen will er nicht aufkommen. Muss der Vermieter nicht für eine Instandhaltung der vereinbarten Mietsache gerade stehen?
7 Antworten
er haftet dafür sowieso
seine rohre, seine haftung
er kann sich was bei der mieterin wiederholen, aber er haftet dir, bzw seine versicherung
er ist dagegen versichert, er soll mal die backen halten und den schaden einfach melden
wenn du die küche mitgemietet hast, muss er sie eh instant halten, außer du selber zerstörst etwas, das müsstest du natürlich zahlen
nein, der vermieter haftet und es zahlt seine versicherung
Danke. Nun ja er sieht es ja nicht ein. Soll ich jetzt einen Anwalt einschalten oder in den Kreis des Mieterschutzbundes eintreten?
dem vermieter erst mal damit drohen
der bund ist billiger, aber die anwaltskosten könntest du zurückbekommen, wenn geklagt wird
Der Vermieter wird sich bei dieser Drohung vermutlich tot lachen. Du kannst Dich aber gern anwaltlich beraten lassen. Achte bei vorhandener Rechtsschutzversicherung auf eine mögliche Selbstbeteiligung. Die bekommst Du nicht wieder.
Die Vermieterhaftpflicht greift nur, wenn der Schaden durch einen, vom Vermieter zu vertretenden Umstand herbeigeführt wurde. heißt: Handelt er fahrlässig oder vernachlässigt die Obhutspflicht, muss er für den Schaden aufkommen. Dieses schuldhafte Verhalten muss dem Vermieter aber nachgewiesen werden.
Ansonsten ist halt die Hausratversicherung gefragt. Wozu soll die auch sonst gut sein?
Der Schaden sollte trotzdem der Hausratversicherung gemeldet werden.
"seine rohre, seine Haftung"
Seine Haftung beschränkt sich - bei fehlendem Eigenverschulden- aber eben NUR auf die Rohre, heißt: die Reparatur dieser. Für Schaden am Hausrat gibt es die Hausratversicherung. Hier gehe ich davon aus, dass die Küche im Eigentum des Mieters steht.
nene, seine rohre haben den schaden an ihrer küche verursacht, desshalb haftet er FÜR seine rohre
Quelle? Oder ist das nur ein Bauchgefühl? Die Rechtsprechung ist da nämlich leider anderer Meinung.
zunächst muss ja geklärt werden, WER für die verstopfung verantwortlich ist.. sowas kommt nicht von alleine..
Danke für deine Antwort. Also der Keller stand ja auch unter Wasser, wegen dem Unwetter vor einer Woche und jetzt das Problem mit den Rohren. Ich hatte keine Probleme bis jetzt. Ich denke es hat was damit zutun. "Höhere Gewalt"?
Nein, muss er nicht.
Rohrverstopfungen passieren halt, so ärgerlich das auch ist. Der Vermieter kann da auch nichts dafür, höchstens nach dem Verursacher schauen (und dort ggfs. Ansprüche geltend machen) Gebäudeversicherungen regulieren nur Beschädigungen am Gebäude (wie der Name schon sagt).
Informiere Deine Hausratversicherung. Dazu ist sie da.
Ergänzung: In manchen Fälle trägt der Vermieter sicher auch die Schuld, allerdings dürfte das bei verstopften Rohren eher selten der Fall. Der Verursacher kann in dem Fall eher ein Mieter des Hauses sein.
Erst klären wer der Verursacher ist.Normal hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung abgeschlossen die du auch anteilmäßig mit deiner Miete zahlst. Er soll das seiner Versicherung melden.
nein, das läuft nach dem verursacher prinziep. der jenige der die verstopfung verursacht hat zahlt die rechnung. nur wenn die verstopfung zb. durch wurzelbildung verursacht wurde zahlt die gebäude haftpflicht.
Nein! Schäden am Hausrat zahlt die Hausratversicherung. Das geht aus dem Wort schon hervor. Eine Haftpflicht greift nur, bei fahrlässigem Handeln.
Oh nee, leider nicht. Es ist meine Küche. Muss ich jetzt dafür aufkommen?