Hat der Staat für Sozialhilfebezieher mal Rentenversicherungsbeiträge gezahlt?
Meine Tante (noch nicht in Rente) ist von der Rentenversicherung angeschrieben worden, für die Jahre 1999 bis 2008 hätten sie noch keine Angaben. In der Zeit bekam sie Sozialhilfe bzw. Grundsicherung wegen Erwebsunfähigkeit. Anders als (bis vor kurzem...) bei Hartz4 hat der Staat doch in dieser Zeit keine Rentenversicherungbeiträge für sie gezahlt oder doch? Habe nach mehrern Stunden im Netz nichts gefunden. Gibt´s Rentenexperten unter Euch, die das beantworten können? Danke.
6 Antworten
Der Staat hat bei Sozialhilfebezug keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt.
Beiträge wurden nur gezahlt, wenn es Leistungen durch das Arbeitsamt (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe) oder Arbeitslosengeld 2 war.
Die Rente steht im Zusammenhang mit dem Berufsleben und für Leute, die nicht berufstätig sein können, werden auch keine Beiträge gezahlt.
Deine Tante sollte sich mal an den Rentenversicherungsträger wenden und das abklären. Es gibt in (fast) jeder Stadt solche Rentenberater, die sehr gut helfen können.
Nein. Auch eine Anrechnungszeit ist diese Zeit NICHT!!! auch wenn andereaas das hier schreibt. Ausnahme: Das Sozialamt zahlt Beiträge zur Rentenversicherung, wenn der Betreute schon ein paar Beiträge bei der Rentenversicherung hat, aber nicht genug, um die Wartezeit von 60 Kalendermonaten zu erfüllen. Somit zahlt das Sozialmat diese Beiträge und der Betreute hat dadurch dann einen Rentenanspruch überhaupt. Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit: diesen Sachverhalt kenne ich nicht.
ACHTUNG!!! Schick diene Tante nicht zum Rentenberater oder Versicherungsberater!!! Diese sind wie Rechtsanwälte selbständig und wollen für jede Frage Geld sehen! Geh zum Versicherungsamt der Stadt oder Gemeinde oder zu den Auskunfts-und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder zu einem Versichertenberater, man beachte den feinen Unterschied!! Diese arbeiten kostenlos, da sie bei der Stadt oder beim Bund angestellt sind. MfG
Hallo Anjamaria, bei Grundsicherung werden keine Rentenvers.Beiträge bezahlt. Bei AlgII verhält sich das anders, weil man das ja nur erhält, wenn man noch zumindest begrenzt arbeitsfähig ist. Wenn man Grundsicherung vor 65 erhält, dann ja nur, wenn man erwerbsunfähig ist.
Nein so weit ich weis nicht.Bei der Arbeitslosenhilfe ja.Bei der Grundsicherung wegen Erwerbsunfähigkeit sieht es Anders aus. Sie muß der Rentenversicherung den Umstand mitteilen und möglichst mit Beglaubigung. Bei Hartz IV zahlte der Staat bis vor einen Jahr ein.