Verjährt eine Kontopfändung?
Seit März 2008 habe ich eine Kontopfändung. Bin Harz IV Bezieher und seit November 2010 bekomme ich eine Rente wegen Erwebsunfähigkeit das sind 357,00.- ich habe somit kein Pfändbares Einkommen. Meine Frage. kann eine Bestehende Kontopfändung Verjähren. wen nein warum nicht ?
3 Antworten
Nein, weil Schulden ja auch generell nicht verjähren. Im übrigen brauchst du ein P-Konto - ab 2012 wird ALLES Geld was sich auf einem normalen Konto befindet gepfändet - egal ob es zum pfändbaren Teil gehört oder nicht- Ein Pfändungsschutzkonto ist somit gesetzlich vorgeschrieben
Einer Pfändung liegt ein sog. "rechtsgültiger Titel" zugrunde. Dann kann sich der Gläubiger 20 Jahre Zeit lassen, bei Dir Konto oder Gehalt zu pfänden. (Erst dann ist die Schuld verjährt.) Er kann diesen Titel auch weiterverkaufen.
Eine andere Möglichkeit ist es Privatinsovenz zu beantragen. Dann bist Du nach 7 Jahren von allen Schulden befreit. Bitte mach das aber nur bei einer kostenlosen Schuldnerberatung wie bei der Caritas oder Bürgeramt, alles andere sind Abzocker.
Noch ein Tipp: Bei dieser geringen Rente kannst Du sog. Grundsicherung beantragen. Die ist dann so hoch wie dein früheres Harz IV-Geld. Im Rathaus gibt es dafür das "Grundsicherungsamt" Viel Glück Siggi und nicht den Kopf hängen lassen...
Nein - p Konto hilft.