wer kann mir helfen ich, habe probleme mit dem übergang von hartz4 zur erwerbsunfähigkeitsrente?

6 Antworten

Für deinen Fall hat der Gesetzgeber diesen Paragrafen verabschiedet:

SGB II § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen, hier Absatz 4:

"(4) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen."

Du beantragst also möglichst früh ein Darlehen. Das musst du erst zurückzahlen, wenn du genügend Einkommen hast.

Denn manche Leute bekommen eine sehr hohe Rente, andere eben nicht. Die zahlen das Darlehen dann anders zurück, z. B. mit 10 % ihres Einkommens.

Der Paragraf oben gilt für das Jobcenter. Für die Zeit aber, für die das Sozialamt für dich zuständig ist, beantragst du ein Darlehen beim Sozialamt.

Den zuständigen Paragrafen könnte ich dir raussuchen - aber das kann auch das Sozialamt ;-).

In der Summe hast du dann kein theoretisch geringeres Einkommen durch die Umstellung von Monatsanfang auf Monatsende. Denn ein Teil deiner Sozialtransfers besteht ohnehin aus einem Ansparbetrag (knapp 50,- im Monat), und deine Tilgung des Darlehens wird darunter liegen - bei derzeit 39,90.

Also quasi ein Schnäppchen ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

KasperSK 
Beitragsersteller
 18.11.2015, 11:10

hallo gerd, erstmal danke für deinen guten rat , es wäre trotzdem nett von dir wenn du mir noch sagen könntest wie das antragsformular beim sozialamt heißt bzw.wie du schon sagtest den paragrafen aud en ich mich beziehen kann beim sozialamt. ich sage schonmal vielen dank

GerdausBerlin  18.11.2015, 21:44
@KasperSK

Ob dein Sozialamt ein Formular verlangt, weiß ich nicht. Hier wäre eins: http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/antrag_grundsicherung.pdf

Wenn die Höhe deiner Rente schon feststeht, kann auch schon ausgerechnet werden, wieviel Grusi du am Anfang des ersten Bedarfsmonats erhältst. Das ist beim ALG II meist anders, da selten klar ist, wie hoch des Gehalt des neuen Jobs ausfällt und wann es genau fällig ist - weshalb dort häufig die Zahlung erstmal eingestellt wird, um Überzahlungen zu vermeiden.

Zur Überbrückung des Bedarfs bis zur ersten Rentenzahlung sollte SGB XII § 38 Darlehen bei vorübergehender Notlage dienen.

Falls die Bearbeitung und damit die Auszahlung der Grusi länger dauern, sollte ein Antrag nach SGB I § 42 Vorschüsse helfen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hartz IV wird immer zum ersten ausgezahlt, für den laufenden kommenden Monat. Deine Rente wird immer zum Monatsletzten ausgezahlt.

Also hast du vom Jobcenter am 1.11 zum letzten Mal Leistung bezogen für den November. Am 30.12 kriegst du dann die erste Rente für den Monat Dezember.

KasperSK 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 12:06

danke das ist soweit richtig, aber meine frage war wie bezahle ich meine rechnungen wenn ich zwischen dem 01.12.2015 und dem 30.12.2015 kein geld bekomme . das ist ja dann fast ein ganzer monat ohne geld und die miete und rechnungen werden immer zum monatsanfang eingezogen.das ist mein problem!!!

Du bekommst normalerweise dann einen Vorschuß vom Grundsicherungsamt (Sozialamt), welchen Du eben zurückzahlst, sobald Deine Rente kommt.

Besprech das doch mal mit dem Sachbearbeiter im Sozialamt.

Bei mir hatte das etwa 3 Monate gedauert, bis die Behörden sich alle einig wurden... Das Sozialamt hat sich dann die Nachzahlung der Rente eben geschnappt, die ja rückwirkend bis zum Tag der Antragsstellung gezahlt wird...

warehouse14

Hallo KasperSK,

Sie schreiben:

wer kann mir helfen ich, habe probleme mit dem übergang von hartz4 zur erwerbsunfähigkeitsrente?

Antwort:

Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde per Stichtag 31.12.2000 abgeschafft und ab 1.1.2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt! Zwischen beiden Bezeichnungen bestehen erhebliche Unterschiede, dies zur Klarstellung!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Wie Sie mitteilen, erhalten Sie neben der Erwerbsminderungsrente ergänzend Grundsicherungsleistungen!

Für Grundsicherung dürfte aber das zuständige Sozialamt der Kostenträger sein!

Somit sollten Sie sich bei finanziellem Engpass an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei Ihrem Sozialamt wenden und diesem Ihre Situation vortragen!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

google>>

wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Sprich mit der Sachbearbeiterin bei der ARGE, ich hatte vor 3 Jahren genau das gleiche Problem.

KasperSK 
Beitragsersteller
 17.11.2015, 12:15

ja und wie hat man dir geholfen???

Daguett  17.11.2015, 12:21
@KasperSK

Mein ALG 2 ist damals am 22.08. ausgelaufen, am 23.08 hat meine Umschulung begonnen. Das erste Unterhaltsgeld bekam ich aber erst am 25.09. Die ARGE hat sich kurzerhand mit der Rentenversicherung in Verbindung gesetzt, hatte für 4 Wochen ein Darlehen bekommen.