Inkasso will Lohnnachweis

5 Antworten

Wenn die Forderung tituliert ist, kann der Gläubiger eine Gehaltspfändung durchführen. Darauf wird er verzichten, wenn einvernehmlich Ratenzahlungen erfolgen. Allerdings sollten die Raten nicht (wesentlich) geringer als der Betrag sein, der bei der offiziellen Gehaltspfändung vom Arbeitgeber an den Gläubiger abzuführen wäre.

Insofern kann man es dem Gläubiger bzw. seinen Bevollmächtigten (Anwalt, Inkasso) nicht verdenken, dass sie auch bei einer bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung diese hinterfragen, es sei denn, die Ratenzahlungsvereinbarung wurde fest und ohne Nachbesserungsoption getroffen und bisher ausnahmslos eingehalten.

Jeder kann sich an Deinen Arbeitgeber wenden. Das kann man niemanden verbieten.

Man muss nur sehen, welche Folgen das für Dich haben kann.

Hinsichtlich der Forderung nach einem Lohnnachweis stellt sich die Frage, wie Deine Zahlungsvereinbarung aussieht. Gilt die immer oder habt Ihr vereinbart, dass Du regelmäßig Dein Einkommen offenlegst, damit die Ratenzahlungsvereinbarung überprüft werden kann?

Wenn das so ist, kann das Inkassobüro bei Deinem Arbeitgeber anfragen, ohne Probleme mit Dir zu bekommen.

Gilt Eure Zahlungsvereinbarung ohne Einschränkung bis zum Ende, dann macht sich das Inkassobüro Dir gegenüber haftbar, wenn es dafür sorgt, dass Deine Schulden bekannt werden und Du dadurch Schäden erleidest.

dieMasse 
Beitragsersteller
 25.02.2011, 20:35

Hallo, danke erst einmal für die schnelle Antwort. Ich habe vor einem Jahr eine Ratenzahlung vereinbart, die von meiner Seite aus auch eingehalten wurde.

Man sollte doch meinen, dass der Lohnnachweis aus Datenschutzgründen nicht so leicht machar sein sollte, oder?

Karl10  25.02.2011, 21:20
@dieMasse

Es kommt nicht darauf an, WANN die Ratenzahlung vereinbart wurde sondern WIE. Ist vereinbart worden, dass z.B. nach einem Jahr über die Raten neu verhandelt werden kann, wenn sich z.B. die Einkommensverhältnisse ändern?

Des Weiteren kommt es dem Inkassobüro vielleicht nicht darauf an, von Deinem AG einen Lohnnachweis einzufordern sondern will Dich mit dieser Ankündigung unter (seelischen) Druck setzen. Manche Arbeitnehmer befürchten Ärger, wenn der AG davon erfährt - und diese Angst kann man als Gläubiger nutzen.

Wenn Du aber eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassobüro getroffen hast ohne irgendwelche Zusatzvereinbarungen (sh. ggf. nach AGB), weise das Inkassobüro darauf hin. Dann wissen sie, dass ihre Drohung ins Leere gegangen ist. Wenn Du aber vor einem Jahr damit einverstanden warst, nach einem Jahr neu zu verhandeln, solltest Du eine Lohnbescheinigung vorlegen.

Keine Angst vor Inkassobüros! Zahle weiter wie bisher deine Raten ab. Noch ein Tip: rechne mal aus, wieviel du schon abgezahlt hast. Meist werden die Ratenzahlungen bei den Inkanssos sehr teuer, d.h. du zahlst so viel an Zinsen und Gebühren, dass die letztlich abgezahlte Summe sich sogar verdoppeln kann. Mach diesen Wahnsinn nicht mit! Sobald du so viel abgezahlt hast, wie die Hauptforderung ausmacht + Zinsen. Zinsrechner gibts im Internet http://basiszinssatz.info/zinsrechner/index.php, teile dem Inkassobüro mit, dass nun Schluss ist mit zahlen. Du wirst daraufhin noch viele bitterböse Briefe mit allen möglichen Drohungen erhalten, aber egal, Ruhe bewahren, dies verläuft sich im Sande nach ca. 5-20 Briefen (ich könnte hier dutzende solcher Briefe einstellen - unglaublich wie hier versucht wird, die Leute einzuschüchtern und für Dumm zu verkaufen). Dann nur noch reagieren, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Achtung, es gibt auch Inkassos die versenden Ihre Briefe in gelben Umschlägen, damit diese den gerichtlichen ähnlich scheinen!! Dem innerhalb 2 Wo. ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das ist alles! Dass dieses Inkasso unseriös arbeitet, erkennst du daran, dass sie eine Gehaltsabrechnung von dir verlangen. Mach das auf keinen Fall! So kannst du handeln, falls -wie schon gefragt wurde- kein Titel vorliegt. Liegt ein Titel vor, musst du m.E. natürlich die Summe abzahlen, die tituliert wurde. Aber die Gehaltsabrechnung schickst du nicht. Es könnte versucht werden, dein Gehalt zu pfänden!

Das Inkasso kann sich nicht an den Arbeitgeber wenden wenn es nicht gegen das BDSG verstoßen will ! Dies wird auch nicht geschehen da dies ernsthafte Konsquenzen nach sich ziehen könnte Der Inkasso MA hat also geflunkert Übrigens hast Du lediglich mit einem Call Agenten gesprochen ;-)

Gib mal mehr Infos zu der Forderung Tituliert ?

JoachimWinters  27.02.2011, 19:02

Wenn die Antwort auf den letzten Satz "JA" ist, kann das Inkassounternehmen eine Gehaltspfändung beantragen (lassen). Worin sollte dabei ein Verstoß gegen das BDSG liegen?

Gesetzlicher Hintergrund?

Wer kann den Paragraphen nennen, der bestätigt, dass der Schuldner nicht dazu verplfichtet ist, einen Nachweis über seine Einkünfte zu verschicken?