Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Jahresabrechnung auszustellen und zu zusenden? ?

1 Antwort

Erstens: Für eine Lohnsteuerbescheinigung brauchst Du keine "Jahresabrechnung" des Arbeitgebers; die steuerlich relevanten Daten liegen der Finanzbehörde vor.

Zweitens: Der Arbeitgeber muss keine "Jahresabrechnung" für den Arbeitnehmer erstellen. Nach der Gewerbeordnung GewO § 108 "Abrechnung des Arbeitsentgelts" Abs. 1 hat der Arbeitnehmer zwar Anspruch auf eine Abrechnung seines Entgelts in Textform, die muss der Arbeitgeber aber erst dann wieder a´erneut ausstellen, wenn sich gegenüber der vorherigen Abrechnung Angaben geändert haben (Abs. 2).

Drittens: Der Arbeitgeber ist nur zur "Aushändigung" verpflichtet, also nicht zur (postalischen) Zustellung.

Wenn aber die bloße Aushändigung wegen der Entfernung des Arbeitgebers vom Wohnort und der dafür notwendigen Anfahrt (oder aus anderen Gründen) dem Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, kann der Arbeitnehmer die Zustellung gegen Erstattung der Zustellkosten verlangen.

soweit ich weiß ist es Pflicht von jeder anständigen Firma es per Post zu senden

Da weißt Du etwas falsch. Und wenn es Pflicht wäre, hätte es auch nichts damit zu tun, ob es sich um eine "anständige" Firma handeln würde oder nicht.

hallihallo63 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 13:49

Und ich brauche die Abrechnung sehr wohl da ich es zum ersten mal mache und zu einer Direktauszahlung gehe. Ich habe da angerufen und die meinten ich soll alles mitnehmen. Danke für Ihre Hilfe

hallihallo63 
Beitragsersteller
 10.01.2019, 13:42

Die firma ist scheis se deswegen hab ich anständig gesagt :) aber danke :) Bis jetzt hat jede Firma in meinem Leben ohne das ich irgendwas machen musste es bis zum 7ten Januar von selbst zu gesendet.

Familiengerd  10.01.2019, 13:46
@hallihallo63

Du hast selbstverständlich Recht, dass jede ordentlich und "anständig/vernünftig" agierende Firma so handeln würde.

Bei uns wurden Lohnabrechnungen von der Personalabteilung in den Büros und in der Druckerei verteilt und Kollegen/Kolleginnen, die länger als 2 oder 3 Tage abwesend waren (Krankheit, Urlaub) per Post zugestellt.