Lohnpfändung wie abwenden? Auer/witte & Thiel!

7 Antworten

liegt denn nun bereits deinem Arbeitgeber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor oder wurde er lediglich angeschrieben?

Falls PfÜB bereits vorliegt, kannst du lediglich bei der Kanzlei zunächst darauf hinweisen, die Forderung in Raten abtragen zu wollen und diese im Gegenzug den PfÜB zurück nimmt.

Es gibt keine rechtliche Grundlage, dass der Inkassobetreiber dir zunächst die Lohnpfändung hätte androhen müssen. Sicherlich etwas m. E. unseriös zunächst von dir Unterlagen anfordern und anhand deiner Angaben gleich sich an deinen Arbeitsgeber zu wenden.

user1626 
Beitragsersteller
 01.07.2012, 08:36

Mein Arbeitgeber hat nur zwei schlecht kopierte Seiten bekommen (von der Kanzlei) die er ausfüllen soll und zurück faxen soll!

helmutgerke  01.07.2012, 08:41
@user1626

dann ist ja noch nichts zu spät. Kannst du dich nicht direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und denen zur Forderung eine Ratenzahlung anbieten?

Wenn das zügig über die Bühne geht bleibt diese Kanzlei außen vor.

user1626 
Beitragsersteller
 01.07.2012, 08:45
@helmutgerke

Also verstehe ich das richtig?? Die haben jetzt wahrscheinlich nur vorweg beim Arbeitgeber angefragt, ob was zu pfänden ist, sie bräuchten aber eh noch einen Beschluss vom Gericht, damit mein Arbeitgeber was überweisen muss????

O.k., dann schreibe ich morgen gleich den Gläubiger an und schicke noch mal die Gehaltsnachweise mit! Wie gesagt, ich will ja 200 EUR im Monat abzahlen!

Komisch ist nur, das wie gesagt, der Auftrag über die SWK Bank läuft und jetzt der Gläubiger die Gallus Finanz AG in der Schweiz ist. Die SWK Bank habe ich schon angemailt, sie hätten da nichts mit zu tun. Unterschrieben habe ich aber das Briefformular der SWK BAnk und das wurde auch meinem Arbeitgeber mitgeschickt!

helmutgerke  01.07.2012, 08:52
@user1626

so ist es, die Kanzlei AUER, WITTE&THIEL hat bei deinem Arbeitgeber angefragt, ob überhaupt was bei dir zu holen ist.

Du solltest m.E. also dich direkt an deinen Gläubiger wenden. Was ich allerdings nicht so verstehe, welche Rolle denn nun die Gallus Finanz spielt, wenn du ansonsten ein Formular der SWK unterzeichnet hat. Oder gibt es zwischen SWK und Gallus eine Forderungsabtretung, dieses müsste dir aber aus deinen Unterlagen bekannt sein.

user1626 
Beitragsersteller
 01.07.2012, 08:59
@helmutgerke

Habe gerade geguckt, da steht früher Gläubiger die SWK Bank, trotzdem komisch oder?

Wie gesagt, es war ja schon link zu sagen, klar schick mal die Gehaltsnachweise und dann gucken wir, ob das mit der Ratenzahlung klappt und dann gleich den Arbeitgeber anzuschreiben.

Die hatten so etwas auch noch nicht und haben zum Glück locker reagiert!

Der Gerichtsbeschluss an meinen Arbeitgeber würde dann wahrscheinlich kommen, wenn er sagt Ja, da ist was zu holen. Richtig?

Sorry mit der Nerverei hatte das noch nicht!

helmutgerke  01.07.2012, 09:28
@user1626

vorab, du nervst nicht - ansonsten würde ich ja hier auch nicht bei gutefrage.net mich einklinken.

Wie vermutet trat die SWK ihre Forderung an Gallus ab.

Ich hoffe für dich das alles klappt, denn eigentlich hast du es ja nun mit zwei Parteien - die nicht so ganz ohne sind - zu tun. Gallus wird lt. Internet als schwarzes Schaf gehandelt und zur Kanzlei Auer ff findet sich auch nichts lobenswertes.

icemix  01.07.2012, 10:10
@user1626

Der Gerichtsbeschluss an meinen Arbeitgeber würde dann wahrscheinlich kommen, wenn er sagt Ja, da ist was zu holen. Richtig?

Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss liegt sicher vor, du hast ihn bloß noch nicht. Alles was über der Pfändungsgrenze liegt wird abgezogen, es muß sich niemand auf dein Ratenzahlungsangebot 200 € einlassen. Du solltest Dir noch ein Pfändungskonto zulegen, sonst wird auch auf deinem Giro geplündert und zwar alles.

helmutgerke  01.07.2012, 13:28
@icemix

Immer langsam mit den jungen Pferden.

zunächst steht im Thread, dass dem Arbeitsgeber seitens der Kanzlei AUER, WITTE&THIEL ein zweiseitiges Schreiben der Beantwortung vorliegt.

Dabei kann es sich doch unmöglich um einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handeln, oder?

Warum vorab das Konto auf P-Konto umstellen?

Ein solcher Schritt ist erst erforderlich, wenn das Konto mit einer Pfändung belastet ist. Man sollte lediglich darauf achten, dass das Konto unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt.

icemix  03.07.2012, 08:18
@helmutgerke

Wieso sollte der AG Auskunft geben? Weil im Briefkopf AUER, WITTE&THIEL steht, oder weil die Anfrage so nett formuliert war.

§ ZPO 840 - Ich bin der Ansicht ins Blaue hinein darf der AG keine Auskunft geben.

Stimmt, das mit dem P-Konto hat noch 4 Wochen Zeit. Ein solches Konto bringt ja auch gewisse Nachteile mit sich.

Johnson999  20.07.2012, 15:27
@icemix

Hallo zusammen.

Also erst einmal muss und darf der Arbeitgeber aus Datenschutzgründen keine Auskünfte geben, wenn kein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt. Allerdings wird es auch nicht viel Sinn machen einen Versuch zu starten sich auf eine Ratenzahlung zu einigen. Die RAe Auer, Witte, Thiel sind in ihrer Vorgehensweise sehr aggressiv und lassen sich auf nichts ein. Ganz im Gegenteil und da spreche ich leider aus Erfahrung: Erst geht der Pfädnungs- und Überweisungsbeschluss an den Arbeitgeber - zeitgleich müsste eigentlich eine Kopie an den Schuldner geschickt werden, das passiert aber nicht! Dann geht zeitgleich so ein Beschluss an deine Bank und dein Girokonto wird gepfändet, auch hier geht keine Kopie an den Schuldner... Sobald dich die Bank aber darüber informiert, solltest du ein P-Konto anlegen, damit dir wenigstens 1028,89€ im Monat bleiben... Das ist aber noch nicht alles, ich habe dort angerufen und noch mal versucht mich auf eine Ratenzahlung zu einigen. Sie haben mir ein Formular geschickt in denen ich eine Kostenaufstellung achen musste, damit die sehen wie hoch meine monatliche Rate wäre. Es hat eine ganze Weile gedauert bis ich ein Antwortschreiben bekam und ich denke mal, dass ich das auch nur bekam, weil ich da noch mal angerufen habe... Eina Absage mit der Begründung, dass der Gläubiger mehr Geld pfänden könnte (natürlich stand das nicht im Schreiben, die Antwort wurde mir am Telefon gegeben). Zeitgleich kam dann ein Schreiben meiner Bausparkasse, dass die jetzt auch schon meinen Bausparvertrag pfänden wollen... Das nimmt einfach kein Ende!!!! Die sind einfach nur brutal. Natürlich weiss ich, dass ich Mist gebaut habe und mich damals überhaupt auf so einen Kredit eingelassen habe bei der SWK Bank, aber die RAe geben einem gar keine Chance, zumal man ja wirklich zahlen möchte, aber auch keine weiteren Schulden aufbauen möchte.

Ich arbeite auch in einem Lohnbüro und habe tagtäglich mit Pfändungen zu tun und alle RAe gehen auf Ratenzahlungen ein, nur Auer, Witte, Thiel nicht... Der Horror!!!!

für eine gehaltspfändung benötigt man zunächst einen sogenannten titel vom gericht. gibt es diesen denn schon? wenn nicht, muss und darf dein ag nicht an den ra zahlen.

Gibt es einen vollsteckbaren Titel / Urteil?

Liegt bereits ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor? Wenn ja hattest Du in der Vergangenheit reichlich Zeit gehabt Dich um die Ratenzahlung zu bemühen und diese auch aufzunehmwen. Auer Witte ist leidlich bekannt die lassen kaum mehr mit sich reden.

user1626 
Beitragsersteller
 01.07.2012, 08:34

Also muss erst ein Vollstreckungsbescheid vorliegen? Also einer der direkt an mich geht oder gibt es da noch mal extra einen für den Arbeitgeber?

Ich schicke morgen noch mal ein Fax an den Auftraggeber oder? Komisch ist, das der Gläubiger die Gallus Finanz AG ist, ich aber den Auftrag der SWK Bank unterschrieben habe. Die SWK Bank hatte ich schon kontaktiert, die nehmen sich aber nichts von an und sagen die Gallus AG ist zuständig!

helmutgerke  01.07.2012, 08:38
@user1626

ohne einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann auch die Kanzlei AUER, WITTE&THIEL keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.

icemix  01.07.2012, 08:44
@user1626

Die Forderung wurde bestimmt abgetreten, spielt aber hier keine Rolle.

Was heisst wie soll dein AG reagieren?

Da gibt es eindeutige Vorgaben zu erfüllen. Wenn er die nicht einhält bekommt er große Probleme.

Er hat die Drittschuldnererklärung auszufüllen und deinen pfändbaren Teil deines Lohnes an jedem Monatsersten an die Kanzlei abzuführen.

Kassandra0815  01.07.2012, 08:24

Aber erst,wenn ein Gericht das bestimmt.Und nicht irgendeine Anwaltskanzlei.

ichbinvollbio  01.07.2012, 08:26
@Kassandra0815

Ja, logisch, habe ich etwas anderes behauptet?

Ich ging davon aus, dass die Kanzlei bereits einen Titel besitzt.

helmutgerke  01.07.2012, 08:36
@ichbinvollbio

...und nach Antragstellung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkte sowie diesen den Arbeitgeber als Drittschuldner zugestellte wurde.