Harz 4-schimmel im bad
wir haben finazielle mittel zur schimmelbeseitigung bei der arge beantragt, dann waren auch 2x mitarbeiter zur besichtigung da und haben gesagt wir bekommen auf jeden fall etwas. nun wurde der antrag auch im widerspruch abgelehnt, man wirft mir vor, auf kosten des staates mein bad zu renovieren und eine wertsteigerung zu erzielen. das ist unerhört, mein sohn ist bereits erkrankt und wir können in dem schimmel echt nicht leben. jetzt bin ich vor das sozialgericht gegangen und nun soll ich ausziehen, ich hab ein einfamilienhaus! die sagen aber gleichzeitig dass ich dann ja verwertbares vermögen hab und man meinen bezug von harz 4 neu errechnen müsste. hat jemand eine lösung für mich? muss die arge mir helfen? können sie mich zwingen auszuziehen?
4 Antworten
Ohne auf die Einzelheiten einzugehen einige Anlaufpunkte sozialforum tachelles.de sozialverband vdk Rechtsanwalt Bundestagsabgeordneter deiner oder einer Partei aus deiner Stadt Arbeitslosenforum Bürgerbeauftragter deines Bundeslandes
Hallo Du!
Wende dich bitte an das örtliche Gesundheitsamt. Meines Erachtens sollten die euch helfen können.
Glück auf
Stefan Flecken
Hallo guterachter,
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Amelie vom gutefrage.net-Support
Hat das Sozialgericht im rechtskräftigen Urteil entschieden, dass Ihr ausziehen müsst? Andernfalls stellt dies eine Empfehlung dar, um den Gesundheitszustand des Kindes nicht zu verschlimmern, sondern zu verbessern. Also erst einmal ein vernünftiger Entschluss.
Eine Veräußerung des Hauses kann von der Arge nicht erzwungen werden, sofern das Haus für eure Familie die zulässige Wohn- und Grundstücksfläche nicht übersteigt. Solltet Ihr beispielsweise über ein Grundstück von 5000 m² verfügen, dann kann die Arge entscheiden, dass ihr ein Teil des Grundstückes veräußert, so dass die für euch zulässige Grundstücksfläche erreicht wird, aber auch nur, sofern dies überhaupt möglich ist.
Wie ist denn der Schimmelschaden entstanden bzw. welche Mittel zur Schimmelbeseitigung wurden beantragt?
Wenn das Grundstück nicht teilbar ist, hat die ARGE zumindest erst einmal hier nicht die Möglichkeit eine Veräußerung zu erzwingen (neue Rechtsprechung).
Festzuhalten ist hier aber, dass die Mittel der ARGE zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen und eben nicht für die Sanierung von Eigentum gedacht ist, das impliziert auch die Übernahme der Kosten für die Beseitigung von Schimmel. Daher ist die Ablehnung deines Antrages formal richtig, auch wenn es schwer nachzuvollziehen ist.
Liegt denn von dem Sachverständigen ein Gutachten vor? In welcher Höhe hat er den Schaden beziffert? Hat die ARGE sich dahingehend geäußert, dass sie euch ein Darlehen zur Beseitigung des Schadens gewähren würden?
Ein eigenes Haus zu unterhalten kostet Geld, ein alte Haus kostet mehr Geld. Ohne eigenes Einkommen ist es imer sehr schwer, den Verfall eines Hauses aufzuhalten. Da muss jeder Euro und jede hilfreiche Hand helfen. Wie wäre es, wenn ihr diese jahr auf den Wohnobilurlaub verzichtet und das Badezimer auf Vorderman bringt? Du musst auch sehr genau nachforschen, woher der Schimmel kommt, um der Ursache Herr zu werden.
wir waren schon seit jahren nicht mehr im urlaub, die frage hab ich für meine kinder gestellt, die wollten mich auch mitnehmen aber leider sind die kosten zu hoch, meine kinder waren wie jeder jahr in einer fewo und da musste mutti zu hause bleiben....aber trotzdem danke für den tip und wo du recht hast......
das haus ist sehr alt und der schimmel kommt von draussen, die wand ist sehr nass, die autos spritzen die hauswand nass. wir müssen den putz abhacken und neu putzen bzw. schimmelresistene mittel anwenden. wir haben einen schimmelsachverständigen dazu befragt und die mitarbeiter der arge haben ja auch selbst begutachtet. nein, es gibt noch kein urteil vom sozialgericht, das grundstück ist nicht teilbar